Ich stelle mir nun schon länger die Frage, wer die Kosten für Updates in der Werkstatt in folgenden Fällen übernimmt, wenn die Garantie zu Ende ist:
Nicht durchgelaufenes/fehlerhaft durchgelaufenes OTA-Update (bspw. schon öfters bei OTAs hier im Forum passiert), wenn dieses OTA nicht wiederholt möglich ist und ein Update nur per Werkstatt durchgeführt werden kann
Updates, die nur per Werkstatt-Update, jedoch nicht per OTA die Hardware aktualisieren können (bspw. Front-AVAS)
Updates, die nur per Werkstatt-Update. nicht jedoch per OTA aufgespielt werden können, wenn ein Fehler auf eine defekte Hardwarekomponente zurückzuführen ist, wo der Fehler bei Polestar liegt, weil er bspw. ewig nicht behoben werden konnte
Und wer übernimmt die Kosten für Defekte nach der Garantie, wenn diese auf fehlerhafte Software zurückzuführen sind?
Weiß jemand wie Tesla das handhabt? Die Vorgehensweise könnte ja exemplarisch sein.
Ansonsten liegt diese Frage im Kontext der Garantieverlängerung schon lange bei Polestar/Göteburg und wurde mit Schweigen beantwortet inkl. der 4-wöchigen Wiedervorlage…
Case 2 ist sicher auf Kosten des Kunden - wenn er denn das Update will
Case 3 ist die schon viel beschriebene „Lösungsverschleppung“ durch Polestar. War der Mangel nachweislich schon in der Garantiezeit vorhanden, wurde schriftlich angezeigt und konnte bis Garantierende nicht abgestellt werden ist es immer noch ein Garantiefall.
Ich habe bei meinem Chevy Volt die sicherheitsrelevanten Updates auch nach der Garantie nie zahlen müssen. Das wied analog einer Rückrufaktion gehandhabt und die Werkstätten werden dazu aufgefordert, diese Arbeiten einfach zu erledigen und rückzumelden.
Nicht sicherheitsrelevante Updates in der Werkstatt wird wohl bezahlt werden müssen - und der Kunde vorgängig angefragt.
So hats auf jedenfall Chevy gemacht. Die hatten zwar kein OTA Update aber ich konnte immer wählen ob ich will oder nicht. Zu zahlen gabs nur den Aufwand des Freundlichen, nicht die Software an sich.
Ich denke, die OTA Updates werden wie immer erhalten, zumal sie oft auch Sicherheitsupdates beinhalten.
Ohne juristisch geschult zu sein: Aus meiner Sicht sind die OTA Updates eine bei Vertragsabschluss zugesicherte Leistung und damit habe ich als Kunde und Empfänger derselben einen Anspruch auf korrekte Funktion. Sollte diese nicht gegeben sein, habe ich Anspruch auf Nachbesserung und Ersatz von entstandenem Schaden. Der Lieferant haftet für das Produkt und die Lieferung (OTA). Ich lasse mich aber gerne von einem Juristen belehren - falls nötig.
Wäre ja sonst so, dass man für die Reparatur des iPhone bezahlen muss, wenn Apple ein iOS-Update versaut.
Bei beidem gilt jedoch die korrekte Ausführung des Updates nach Anleitung, also Vermeiden von Fehlbedienung usw.
Irgendwann wird es ein Angebot, eine Antwort geben (müssen)!
Die Frage ist ob es in time kommt, was für jeden Kunden etwas anderes bedeuten mag. Ich, persönlich, kann mit meiner Entscheidung bis zum Ablauf der 3 Jahre (10/23) warten, andere werden 12-14 Monate vor Ablauf entscheiden müssen (also ~jetzt) ob sie ein neues Auto bestellen und den PS2 unmittelbar nach Garantieende abstoßen.
Sicherheitsrelevante Updates (Nachbesserungen) muss Polestar machen. Daran gibt es juristisch keine Zweifel. Bei Volvo z.B. kenne ich das nicht anders: Gurte, Bremsen, Airbags usw … da gab es immer kostenlose Kontrollen und Nachbesserungen.
Polestar verspricht deshalb auch „Lebenslange Over-the-Air Updates (OTA)“.
Wenn das OTA versagt, besteht ein Mangel, der es ggf. verhindert, ein sicherheitsrelevantes Update aufzuspielen.
Software ist immer sicherheitsrelevant. Zumindest empfinden wir das so.
Ob das faktisch so ist … who knows?
Es besteht zumindest die berechtigte Frage, ob das kompliziert werden könnte.
Diesen Fall hatte ich jetzt. OTA ging nicht und der P. musste in die Werkstatt.
Um das verursachende Steuergerät zu wechseln, wurde der P. das zweite Mal zerlegt und es musste der grosse Akku wieder ausgebaut werden. Alter Mangel oder neuer Mangel nach einem Jahr? Wer weiss das?
Und das dauerte 3 Wochen. Wäre das Fz. aus der Garantie, gäbe es zumindest das grosse Risiko, dass der Werstattaufenthalt nicht kostenlos wäre.
Also recht viele Konjunktive, die nicht unbedingt mit dem P. oder spezifisch mit einem Elektrofahrzeug zusammenhängen. Bei Verbrennern ist diese Sachlage identisch.
Geht es um Sicherheit, bleibt der Hersteller in der Verantwortung.
Aber wir kennen die Praxis. Es werden Ausreden und Auswege gesucht.
Mein Fazit aus diesem Dilemma ist, dass ich entweder lease - und zwar maximal für den Zeitraum der Garantie oder das Fahrzeug mit Ablauf der Garantie verkaufe.
Ich habe das bei Chevy völlig unkonpliziert erlebt. Habe von meinem Freundlichen jeweils eine Info bekommen zwecks Terminvereinbarung, den Grund warum er sich wad anseheb muss und dann bin ich hin. Einmal wegen der Version des Brwnszylinders, ein zweites Mal wegen des Beifahreraitbags und beim Dritten mal musste der Akku komplett raus zwecks Überprüfung einer Schweissnaht. Ich ha dafür auch nach Ablauf der Garantie nie eine Rechnung bekommen.
Bevor ich ihn verkauft hab, gabs noch ein Softwareupdate da das BMS einen nicht korrekten Parameter hatte welcher bei einem (!) Auto zum Ausfall der Batterie geführt hatte.
Alles kostenlos. Nur das Navi öupdate hätte mich dann 200 Mücken gekostet, worauf ich dan dankend abgelehnt hatte.
Ich denke das wird bei Polestar genauso laufen, alleine schon weil die Garantiezeit landesspezifisch ausfällt. Deutschland hat zwei Jahre, die Schweiz fünf, die Batterie gleich jeweils 8 Jahre. Glaube kaum, dass PS das alles mir Updates harmonisieren kann/will und es wird bestimmt nicht die Absicht von PS sein, garantieabhängig weltweit verschiedene Systemstände zu controllen.
Ich habe einen Tesla gehabt, der außerhalb der Garantie war.
Da sind weiterhin alle Updates gratis gekommen.
Generell hatte ich erstmal mit einem Tesla Update Probleme (fahre seit 3,5 Jahren Tesla), das „hängen“ geblieben ist.
Da habe ich das Update zurückgesetzt und noch einmal neu installiert, da hat es dann gepasst.
Das mag ja bei Tesla funktionieren, aber bei Polestar -nach jetzigem Stand- leider nicht.
Dann ist i.d.R. zwingend ein Werkstatttermin zum Aufspielen des Updates vonnöten.
Darauf gibt es für mich nur eine Antwort: Ich werde keinen P2 ohne Garantie halten.
Ein Eigenleben entwickelnder Rückspiegel bei einer Vielzahl der Fahrzeuge wird sicher großzügig über „Kulanz“ geregelt. Bei durch Softwareupdate gehimmelten OBC in einigen Fahrzeugen, wünsche ich viel Spaß bei der Beweisführung per Gutachter, Anwalt,…
Die von Dir aufgeworfenen Fragen sind jedenfalls im Kern Teil der Argumentation ggb. Polestar i.S. Garantieverlängerung. Dies nun seit Bestellung („Es wird eine Garantieverlängerung geben“) und seit Monaten mit Hinhalten, zuletzt mit Einschränkungen („über Umfang noch nicht entschieden“),… Mein gestriges Nachfassen ist erstmal mit der erwartbaren Urlaubsmeldung beantwortet worden.
Ich habe diesbezüglich Polestar mal angeschrieben, die meinten wenn nach der Garantiezeit ein OTA Installationsfehler entsteht, werden die Kosten übernommen.
Diese Aussage wird nach aller Erfahrung überaus zuverlässig und belastbar sein und uns damit die diesbezüglichen Sorgen nehmen. Zumal das Verständnis darüber, was ein „OTA Installationsfehler“ überhaupt ist, zweifelsfrei identisch sein dürfte.
Bemerkenswert, dass Polestar Deutschland, die ohne Zustimmung aus Göteborg nichtmal eine Garantieverlängerung im regionalen Markt anbieten dürfen, eine so weitreichende Zusage treffen kann. Hoffentlich war das nicht nur ein unbedeutender Callcenter-Mitarbeiter.
Alles, was wirklich bedeutend und belastbar ist, erkennt ihr bei Polestar daran, dass es der Kundenservice spontan selbst nicht weiß? Vor allem aber daran, dass es längere Zeit dauert, bis man eine Antwort bekommt? Also so wie bei Aussagen zu Lieferzeiten, Rechnungsstellung, Winterrädern, inkludiertem Räderwechsel, Fehlerfällen, Garantieerweiterung,…?
Jetzt mal ohne jede Ironie: So eine „Aussage von Polestar“ hat keinerlei Bedeutung!
… wenn Dir nach einem „fehlerfrei“ durchgelaufenen OTA 1) sporadisch eine Phase ausfällt, 2) Polestar das zunächst für einen bedauerlichen Zufall hält, 3) später einräumt, dass durch das Update OnBoard-Charger gestresst worden seien könnten 4) durch weitere Updates versucht, das zu korrigieren und 5) letztlich bei dir und einer Vielzahl anderer den OBC austauscht,… 6) und das mit der Ausage, man habe sich schon gedacht, dass er bereits Schaden genommen habe. Denn in dem Falle wird es 3) und 6) nicht geben!
… oder wenn einige Tage nach Update der BK (Beta-Key) - landläufig als Digital-Key bekannt - ausfällt und Du mitten in der Pampa gestrandet bist. Interessant hier eh‘ die Konstellation, dass ein Ausstattungsbestandteil mit Ende der Garantiezeit noch im Beta-Status hängt.
Bei alledem viel Spaß bei der Klärung der Kostenübernahme mit der Mail von „Irgendwer & Ihrem Polestar-Team“. Wenn allerdings „Baudewijns“ oder „Ingenlath“ drunter stehen sollte, hebe Dir die Antwort gut auf.