Ich stelle mir nun schon länger die Frage, wer die Kosten für Updates in der Werkstatt in folgenden Fällen übernimmt, wenn die Garantie zu Ende ist:
- Nicht durchgelaufenes/fehlerhaft durchgelaufenes OTA-Update (bspw. schon öfters bei OTAs hier im Forum passiert), wenn dieses OTA nicht wiederholt möglich ist und ein Update nur per Werkstatt durchgeführt werden kann
- Updates, die nur per Werkstatt-Update, jedoch nicht per OTA die Hardware aktualisieren können (bspw. Front-AVAS)
- Updates, die nur per Werkstatt-Update. nicht jedoch per OTA aufgespielt werden können, wenn ein Fehler auf eine defekte Hardwarekomponente zurückzuführen ist, wo der Fehler bei Polestar liegt, weil er bspw. ewig nicht behoben werden konnte
Und wer übernimmt die Kosten für Defekte nach der Garantie, wenn diese auf fehlerhafte Software zurückzuführen sind?
Wie seht ihr das?