:ps2: Zeigt her eure Polestars!

genau!

Sehr hilfreich ist auch eine noch halbwegs wirksame Wachsversiegelung auf dem Lack.

Wenn man nicht zu lang wartet, lassen sich die Insektenreste mit Wasser und vielleicht einem milden pH-neutralem (um nicht das Wachs abzuwaschen) Reiniger ganz sanft runterwaschen. Geht aber auch ohne den Reiniger.

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Wo wir beim Thema Waschen sind:
Ich wasche meine Autos einfach nur mal zwischendurch mit reinem Regenwasser ab, ohne Shampoo.
Das reicht für den Straßenbetrieb, kommt ja nicht ins Wohnzimmer.
max. 2 mal im Jahr mit Shampoo und Hartwachs.

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Dein P2 ist wohl in der Pubertät und hat noch Akne?

SNOW :heart_eyes: :heart_eyes: :heart_eyes: :heart_eyes: :heart_eyes: :heart_eyes: :heart_eyes: :heart_eyes: :heart_eyes:

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Achtung OffTopic: Nutze mal eine einfache Versiegelung für den Grundschutz des Laces und dann nach der Wäsche einen Detailer zum Nachversiegeln. Nach ein, zweimal anwenden wischt man die Insekten fast mit klarem Wasser fort.

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das war der Insektenentferner zum Einweichen bevor der Dampfstrahler zum Einsatz kam :wink:

Deiner mit schwarzen Fenstern - echt tief dunkel - und wir hätten für mich einen der schönsten PS2 überhaupt. Ich finde den MEGA.

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na hoffentlich funktioniert der Ölabscheider in Bonn…

wobei bei einem BEV ja nicht wirklich viel Dreck der schlecht für die Kanalisation sein dürfte entstehen kann. Verboten ist es glaub ich trotzdem :wink:

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vermutlich hast Du Recht, mache ich aber trotzdem auch so!

Ein ernst gemeinter Vorschlag an unsere Gesetzgeber zur Förderung der E-Mobilität:

„BEVs DÜRFEN auf Privatgelände gewaschen werden, auch ohne Öl/Benzin-Abscheider“.

Wegen meiner auch nur mit eingeschränkter Auswahl an Reinigern.

BTW: einen Fetttriefenden Grill darf man doch auch reinigen?

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Ich hatte mich bei diversen Ämtern erkundigt und man teilte mir mit, dass wir nicht in einem Wasserschutzgebiet säßen. Mir wurde mitgeteilt, ich dürfe auf meinem Grundstück mein Auto waschen, wenn das Abwasser in den Kanal fließen würde, was es bei uns tut. :man_shrugging:

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Das Problem ist nicht nur der Dreck vom Auto, sondern die Reiniger, die gehen direkt ins Grundwasser. Auch wenn es in einigen Gemeinden vielleicht noch erlaubt ist, sollte man es auf gar keinen Fall machen.

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Sorry, aber der Kanal liegt sicher nicht unter deiner Stellfläche. :roll_eyes:
:wink:

Am Ende meiner Einfahrt ist eine Rinne, die ist verbunden mit dem Kanal.

Weiß ich nicht, glaube ich nicht wenn das Wasser in den Kanal geht. Gibt es dazu Quellen?

Wenn man duscht gehen die Reinigungs- und Pflegemittel auch in den Kanal ohne dass das Grundwasser kippt. Dazwischen ist nicht ohne Grund noch die Kläranlage und wenn ich die mir bekannte Damenwelt betrachte, sind das schon einige Pflegemittel. Ich benutze aber auch weder Schaumteppiche, noch die chemische Keule um Autos zu waschen. Die meiste Arbeit machen der sachgemäß angewendete Hochdruckreiniger, der Schwamm, der Fingernagel und das Trockentuch.

Das Autowaschen auf Privatgrund regelt die jeweilige Gemeinde. Entsprechend den vorliegenden Vorraussetzungen zur Klärung des Abwassers reicht die Palette von „geht gar nicht“ bis „überhaupt kein Problem“ mit allen Schattierungen dazwischen.
Ich bin bereits 17 Mal umgezogen und habe da schon alles durch.

LRDM mit Performance-Pack und Polestar 1 Rädern.
(Radsatz wäre zu verkaufen)




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Genial. Die Zulassung der 21"er bekommst man wahrscheinlich nur mit Einzelabnahme oder?

Sorry, dasss ich das jetzt so sage, ist auch nur meine persönliche Meinung, aber irgendwie finde ich, das passt überhaupt nicht zusammen. Sieht aus als ob die Felgen nicht zu dem Auto gehören. Gerade auf dem zweiten Bild von oben steht die Felge irgendwie total weit raus und kippt optisch leicht zur Seite weg - wäre nicht mein Geschmack.
Aber wie gesagt, nur meine persönliche Meinung. Mag jeder anders sehen.

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Ja, definitiv. Aber das ist gar nicht so schwer. Die Räder haben ja eine Zulassung und damit Festigkeitsnachweis) für den Polestar 1. Wenn man sich jetzt an die zulässigen Reifengrößen der Felge und die Traglasten hält, muss nur noch im Radhaus alles frei und die Lauffläche abgedeckt sein und schon kann der TÜV nichts mehr bemängeln.