3D-Druck Zubehör

Hallo Daniel, du hast ja einiges gepostet zu deinen guten Ideen. Ich selbst habe keinen 3D Drucker aber bei Conrad kann man sich eigene Sachen ausdrucken. Kannst du mir sagen, wienlange der Druck für den Cardholder dauert und ob ich dazu einfach deine *.stl Datei verwenden kann? Was kostet sowas eigentlich ca.?
Danke und Gruß
Klaus

Du kannst gerne die STL verwenden: Sie stehen zur persönlichen Nutzung kostenlos zur Verfügung.
Was Conrad hierfür verlangt kann ich nicht einschätzen. Die Materialkosten (PLA-Markenfilament) liegen bei vernachlässigbaren 2 €. Die Druckzeit beträgt zwischen 5 und 6 Stunden. Also inkl. Versand würde ich wohl symbolische 10 € berechnen, wenn es nicht eilt. Aktuell ist mal wieder einer meiner Drucker ausgefallen und der andere druckt non-stop Miniaturhäuschen :smiley:
(Falls sich jemand hier im Forum findet, der es euch drucken möchte - dann soll es mir recht sein!)

Hallo Daniel,

gibts zum QI-Slot und zu den Kennzeichenwinkeln Neuigkeiten?
Habe immer noch sehr großes Interesse dran.

Der QI-Slot ist aufwendiger… dafür fehlt mir aktuell die Muse und die Zeit. Das ist eine ziemliche Friemelei ohne die korrekten Maße zu haben. Der erste Prototyp hatte nicht gepasst.

Die Kennzeichenwinkel sind schnell gemacht, aber ich bräuchte auch hierzu die Maße.
Winkel. Größe der Bohrungen für die Metallschrauben und deren Abstand etc. - Wenn du oder sonst irgendwer mir die liefern kann, dann mache ich mich sofort ran.

Gerne, wenn du mir sagst was du konkret brauchst und wie die Teile aussehen sollen?

denke mal so in der Art… Grün = Kennzeichen, Blau = Keil, Rot = Schraublöcher.

Die Frage wäre ob man das Kennzeichen direkt auf den Haltern montieren soll - oder ob da noch ein Kennzeichenhalter dazwischen kommt. Kennzeichenhalter würde auf alle Fälle sinn machen.

Mit fällt gerade ein, @MrMidnight, ich kann ja einfach den alten Brotkasten ausmessen, den ich bei mir abgebaut habe. Brauchst also nichts machen… muss nur den Brotkasten morgen mal aus der Garage holen.

Super, danke dir für die Mühe! :+1:

Wobei ich dann dazu tendiere, im Rahmen des Zulässigen eine Schräglage des Kennzeichens nach unten (Richtung Fahrbahn) zuzulassen.

Hatte das in diesem Post ja mal recht pingelig auseinandergenommen:

Letztlich müssten solche Keile den Kennzeichenhalter von ca. 15 Grad Schräglage in die zulässigen 5 Grad zwingen. Also irgendwie zwischen den beiden Varianten

Wie im Kennzeichen-Thread geschrieben: Wahrscheinlich stört sich niemand daran, wie Du, DavoBe16 und ich die Halter montiert haben. Aber wenn‘s zum TüV geht, müssen wir wohl die Brotkästen wieder aus dem Keller kramen.

Im Idealfall reichen 2 Keile, die an dem Originalgewinde befestigt werden. Ggf. (wg. der Krümmung) noch 2 weitere zur Stabilisierung etwas weiter außen?

Wenn dann will ich den rechten Winkel so wie jetzt bei mir.
Etwas anderes sieht unschön aus.

Woher kommt eigentlich die Vorgabe mit dem 5 Grad Winkel?

Im § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es:

§ 10 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Auszug:
Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. 2Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

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Vorschlag: der rechte Winkel und die max. erlaubte Schrägstellung könnte ja gleichzeitig durch Aufteilen in zwei Keile realisiert werden. Etwa so:

Und der Winkel der Schürze ist weniger als 30° zur Vertikalen? Mein Augenmaß sagt bei dem Foto oben ja. Sorry, habe den Wagen gerade nicht im Zugriff.

Edit: „Letztlich müssten solche Keile den Kennzeichenhalter von ca. 15 Grad Schräglage in die zulässigen 5 Grad zwingen.“ Also wohl zulässig…

Wie mein Prof immer zu sagen pflegte: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein“ :wink:

Richtig, ~19° aus der Senkrechten

Damit - und mit @Mausespatz’ Verweis auf § 10 FZV - dürfte das Thema dann doch gegessen sein.

Welches Werkzeug muss ich mit in die Garage nehmen, um den Brotkasten zu entfernen? Großen Kreuzschlitz?

Daher…

Also irgendwie „um 2 Ecken“. FZV verweist auf EWG und da wird es dann ganz genau. Ich unterstelle, dass bei allen die Nummernschilder niedriger als 1,20m über der Fahrbahn hängen :thinking:

Und wenn ich das hier lese hört es sich schon wieder anders an: Link

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

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Ja, stimmt. So einfach sind unsere Verordnungen formuliert :hugs:

Wie dem auch sei: Die Frage, auf die ich reagiert hatte, war die, wo die 5 Grad bei Neigung „nach unten“ (evtl. ist das ja „mit“ und nicht „gegen die Fahrtrichtung“?) herkommen.

Selbst hatte ich mich sofort entschieden, habe den hässlichen Brotkasten demontiert und die CarSign-Edelstahlhalter direkt auf der Schürze montiert. Sieht einfach besser aus, und die Chance, dass da jemand dran rummeckert steht wohl 1:ganz viel :wink:

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Schon ziemlich kompliziert das ganze :smile:

Ich habe mir den ganzen Kram noch mal durchgelesen.

§ 10 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

Hier wird beschrieben wie die Kennzeichen zu montieren sind. Es wird aber zwischen vorne und hinten unterschieden!

Unter Punkt 6 geht es um das hintere Kennzeichen:

(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
1. bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung…

Hier wird auf die Richtlinie 70/222/EWG verwiesen, die beschreibt wie das Kennzeichen anzubauen ist. Demnach wären hier in unserem Fall nur 5° zulässig.

Für vorne sieht es so aus:
Auszug Punkt 7:

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Hier gibt es keinen Verweis auf irgendeine Richtlinie. Also zählt das in meinen Augen so wie es da steht.

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Also ich sag es mal so: wer sich für die Highend-Variante entscheiden sollte, die Metallrahmen von Carsign haben direkt eine Krümmung passend zur Schürze des Polestars. Die wurden quasi dafür maßgefertigt, dass man sie ohne Brotkasten montiert.

Wer sie nicht direkt an die Schürze schrauben will, sondern in einem bestimmten Winkel, muss die Keile oder den Brotkasten nehmen und sollte dann einen klassischen Halter nehmen (oder 2x Heck in Metall, da diese nicht gekrümmt sind).

Beide Varianten Metall, als auch Kunststoff, liegen mir noch vor. Metall kann aber auch direkt bei Carsign geordert werden – ohne Mehrkosten trotz geringer Abnahmemenge (1 vorne, 1 hinten).

Soll ich nun Abstandshalter erstellen? Falls ja, dann sagt an, wie wo was… :smiley:

Ja, bitte welche erstellen so wie die hier: