ich gucke gerade ein Video von AT-Zimmermann auf YouTube, wo erwähnt wird, dass es beim M3 bspw. ja auch die Acht Jahre Garantie oder 160.000 km (beim Heckantrieb) wie bei unserem PS2 gibt:
Allerdings ist hier nicht nur der Akku bzw. die Batterie, sondern auch der Antriebseinheit explizit mit aufgeführt, was laut AT-Zimmermann heißt, dass auch die E-Motoren, Antriebswellen, etc. inkludiert sind.
Bei unseren PS2 wird hier nur der Akku bzw. die Batterie erwähnt, sonst nichts:
Jetzt stellt sich mir die Frage, was ist, wenn ein E-Motor o.Ä. bei uns nach dieser Garantie einen Schaden hat und ob bei uns ebenfalls die Antriebseinheiten inkludiert sind.
Ich denke dieses Thema ist sehr interessant für jeden, da es sich bei einem Defekt schnell mal um ein paar Tausend Euro handeln kann und wir alle froh wären, wenn dies entsprechend auf Garantie (diese 8 Jahre) gehen würde.
Es steht doch da, dass es sich nur um die Batterie dreht.
Allerdings bin ich irritiert, dass dort nun der „allmähliche Verlust“ ausgeschlossen wird.
Ich hatte im Kopf, dass bzgl. Batterie anfangs auch eine zugesicherte Kapazität angegeben war Oder irre ich mich?
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Das ist die aktuelle Version hinsichtlich der Batterie. Ansonsten 2Jahre ohne Kilometerbegrenzung
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Ich frage mich, was Polestar dazu bewegt die Garantie zu beschneiden.
Kein Vertrauen in das eigene Produkt?
Die jahrelange Erfahrung von Tesla ist ja wohl, dass 70% SOH in der Praxis normalerweise nicht unterschritten werden.
Eine solche Garantie abzugeben ist also kein hohes Risiko für den Hersteller.
Wieso dann nun ganz allgemein den „allmählichen Verlust der Batteriekapazität über die Nutzungsdauer“ ausschließen?
Selbst frühe Käufer, die noch die alte Garantieklausel im Vertrag haben, leiden hier bei einem späteren Verkauf, falls der Gebrauchtwagenmarkt sensibel ist und Polestar den Ruf hat, eine schlechtere Garantie auf das teuerste Bauteil zu haben als der Wettbewerb.
Schlechter als 7 oder 8 Jahre und 160.000km bei 70% SOH findet man heute eigentlich nirgends mehr, der Trend geht eher zu höheren Garantien, die das Vertrauen bestimmt stärken:
Mercedes EQS: 10 Jahre oder 250.000 km, 70% SOH
Lexus UX 300e: 10 Jahre oder 1 Million km, 70% SOH
Naja zum einen kann man einzelne Zellen des Akkupacks ja erneuern, zum anderen zählt für mich eh nur das, was bei Vertragsabschluss auch im Vertrag stand/steht.
Aber du hast schon recht, Polestar ist dafür ja bekannt, ständig etwas daran zu ändern und sich selbst an Vertragsbedingungen nicht zu halten.
Ich verstehe so etwas nicht… Allein schon aus Sicht der Marke.
Ich kann doch als „Premium“ Marke nicht in einem derart plakativen Punkt von den Mitbewerbern abweichen. Das sind doch Themen, welche gerade jetzt noch bei Umsteigern Beachtung finden.
Das die garantierte Kapazität offensichtlich nachträglich einkassiert wurde, ist dabei nur noch ein Sahnehäubchen oben drauf. Und das verschlechtert, wie @anon10063568 richtig feststellt, die Position beim Verkauf des Wagens.
Da ärgert es nochmal mehr, dass die tolle „geschenkte“ Garantieverlängerung nicht übertragbar ist (auch so ein Schmankerl).
Abgesehen davon, dass für meinen Geschmack noch keine attraktiven Fahrzeuge bei Polestar folgen, sind das für mich Punkte, welche beim Nachfolger meines PS2 eine Rolle spielen werden. Das kratzt einfach massiv am Vertrauen… Zumindest bei mir.
Auch das zeigt dass es keinen Grund gibt, nachsichtig mit Polestar umzugehen, wenn Polestar den Kaufvertrag nicht vollstaendig / nicht zeitgerecht erfuellt. Polestar ist nicht unser Freund, sondern nur ein Geschaeftspartner.
Es ist einfach ein weiteres Indiz dafür, dass die Truppe das Vertrauen ins eigene Produkt verloren hat - wie auch das bis heute Nicht-Anbieten der in Aussicht gestellten Garantieverlängerung. Würde wahrscheinlich nach interner Kalkulation unbezahlbar teuer oder ein zu großes Risiko für Polestar / den Rückversicherer.
Davon abgesehen würde uns unser Anwalt von solch unscharfen Formulierungen wie „allmählicher Verlust … ist normal“ dringend abraten, da damit vorprogrammiert sein dürfte, dass diese Fälle vor Gericht landen. Ich jedenfalls würde klären lassen, ob eine Kapazität von z.B. 65% eine übliche Verringerung durch Nutzung darstellt. Und da spielen die Bedingungen der Wettbewerber ganz sicher eine wesentliche Rolle, wie auch z.B. das zeitweise ungewollte Überladen durch von Polestar zu verantwortende Softwaremängel,…
Oder es steckt die Kalkulation dahinter „In den Fällen, wo jemand die Klappe aufmacht, wird es geregelt, alle anderen Deppen bleiben auf dem Schaden sitzen“. Wäre allerdings eine bemerkenswerte Sicht auf die eigene Klientel.
Die Garantieregelung ist auch im Kaufvertrag explizit ausgeführt (s.u.). Insofern stellt sich die Frage, ob es in den aktuellen Kaufverträgen tatsächlich anders formuliert ist - oder sich Praktikant Fynn nur mal was Schlaues (allerdings auch Belangloses) für die Website ausgedacht hat, worüber wir uns nun die Köpfe heiß diskutieren
Aber nun kennen wir ja Polestar….
Kann immer noch sein, dass sie den Vertrag noch nicht angepasst haben und der Text auf der Webseite quasi „Spoiler-Alarm“ ist
Hab grad mal geschaut, im Leasingvertrag steht gar nichts dazu, nicht mal zur allgemeinen Garantie.
Scheint wohl so zu sein, dass dies Sache des Lessinggebers ist.
Auch wenn der Thread schon etwas älter ist, möchte ich gerne meine Gedanken dazu äußern. Da es sich bei der Batterie um das teuerste Ersatzteil handelt, will der Hersteller den Käufer schlichtweg in dem Glauben halten, dass er kein finanzielles Risiko bei der Batterie eingeht. Wenn die Batterie wegen Fertigungsmängel tatsächlich innerhalb der 8 Jahre den Geist aufgibt, dann mag das sicherlich stimmen. Immerhin kann ja neben den Zellen auch das BMS hops gehen. Wir werden aber als Kunden kaum beweisen können, dass die Batterie durch eine erhöhte Degradation weniger als 70% der Kapazität hat. Von welchem Ausgangswert sollen wir denn ausgehen? Wird die Brutto- oder die Nettokapazität als Basis genommen und woher soll der Kunde erfahren, ob bei drohender Unterschreitung der Mindestkapazität nich softwaretechnisch etwas ‚freigeschaltet‘ wird? Ganz ehrlich? Um die Batterie mache ich mir persönlich überhaupt keine Sorgen. Was mir viel mehr Kopfzerbrechen bereitet ist die kurze Garantiezeit von 2 Jahren. Wenn man hier im Forum so alles liest, was es nach den Softwareupdates für Probleme gibt, dann möchte ich mir nicht ausmalen, welche Kosten da auf uns in Zukunft zukommen. Ich denke da nur an meinen Audi A6, bei dem aufgrund eines Fehlers in der Abgasreinigung das Steuergerät hops ging und ein neues gleich Mal 1500 Euro zu Buche schlug. Der PS2 ist ein fahrender Computer und wenn da was an der Elektonik defekt ist, dann Gnade uns Gott!