AGB im Kaufvertrag weichen vom Bestellvertrag ab

Zusammenfassung

Bei der Bestellung stimmt man dem Bestellvertrag zu. In diesem Bestellvertrag wird auch unter anderem in den AGB der Winterräder-Service unter Punkt B genannt, den man im ersten Jahr inklusive hat und der zwei Räderwechsel sowie die Einlagerung der Räder im ersten Jahr beinhaltet.

Im Kaufvertrag, den man sich dann später im Account herunterladen kann, ist davon in den AGB nichts mehr zu lesen. Dort fehlt der komplette Teil mit den Winterrädern.

  • Wie kann der Fehler reproduziert werden?
    Einen Polestar 2 konfigurieren und unten auf der zweiten Seite auf „Bestellvertrag“ klicken. Dort findet man dann die AGB, die gelten sollten. Leider wissen die Polestar Partner von diesem Winterreifen-Service nichts und man muss sich damit rumschlagen.

Mir scheint es, dass Polestar das übersehen hat und hier falsche AGB entweder bei der Bestellung oder im Kaufvertrag verwendet.

Meine Sicht:
Der Räder-Service (Einlagerung und 2 saisonale Wechsel) ist Bestandteil der AGB, die zu meiner verbindlichen Bestellung gehören. Im Kaufvertrag wurde der Passus stillschweigend gestrichen, jedoch nicht widerrufen.

Ich werde den Punkt beim Service-Partner ansprechen, gehe aber davon aus, dass dieser auf eine Berechnung bestehen wird. Ist auch o.k., denn der Service-Partner hat das nicht zu verantworten.

Die Rechnung geht dann, zusammen mit Vertragskopie und einer Zahlungsaufforderung, an die Geschäftsführung nach Köln.

Thema wurde auch in diesen Threads diskutiert:

POLESTAR WINTERREIFEN SERVICE enthalten?
Winterreifen schon geliefert bekommen?

Das kannst du gern so handhaben, ist aber nicht meine Aufgabe. Der Wechsel und Einlagerung haben kostenlos zu erfolgen.

Ich weiß, aber es wurde bisher nicht als Fehler gemeldet, dass sich AGB im Kaufvertrag und Bestellvertrag unterscheiden.

Da sind wir nicht unterschiedlicher Meinung.

Ich wollte Dir auch nicht vorgeben, wie Du es handhaben sollst.
Frage mich nur, wie Du das bei der bisherigen Positionierung der Servicepartner („nicht inclusive“) anders durchsetzen möchtest, ohne noch im Dezember auf Sommerrädern unterwegs zu sein.

Finde es gut und völlig richtig, das Thema hier gesondert als Fehler aufzumachen. Sollte für andere Mitglieder nur eine ergänzende Verlinkung sein.

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Mit meinem Servicepartner habe ich das schon geregelt. Bei mir erfolgt das Ganze kostenlos. Ich habe ihn auf die Bestell-AGB aufmerksam gemacht, wo es ja drin steht. Es ist in dem Fall nicht meine Aufgabe mich mit Polestar rumzuärgern und denen hinterherzurennen.

Das ist ja letztendlich genau wie bei der Garantie, die man hat. Da zahle ich ja auch nicht erst die Rechnung, wenn was kaputt geht und reiche sie dann bei Polestar ein. Und ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe das zu tun.

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Dieser Winterreifenservice ist übrigens bei aktuellen Bestellungen immer noch im Bestellvertrag enthalten (Stand letzte Woche).

Ja, natürlich. Ich hatte mir diese AGB auch VOR dem Kauf des Autos durchgelesen und das waren auch kaufentscheidende Gründe. Dass diese plötzlich nicht mehr in den Kaufvertrag-AGB auftauchen, damit können wir als Käufer nicht rechnen und ist auch nicht rechtens. Insofern steht uns hier das Recht zu diesen Service auch zu bekommen. Da wird uns jedes Gericht Recht geben.

Natürlich unterscheiden sich Kauf- und Bestellvertrag, wer daraus ein Problem macht, der hat es nicht vollständig gelesen und/oder verstanden.

1.2 Der Vertrag wird in Verbindung mit dem Kaufvertrag über ein neues Polestar Fahrzeug (der „Kaufvertrag“) geschlossen. Die AGB gelten nur für neue Polestar Fahrzeuge und nur für das spezielle Fahrzeug, für das der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

Da steht nicht „der Kaufvertrag ersetzt den Bestellvertrag“, sondern beide sind nur zusammen gültig. Der Winterservice ist so gültig wie er im Bestellvertrag steht, für das Fahrzeug dessen VIN im Kaufvertrag steht.

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