Meine Sicht:
Der Räder-Service (Einlagerung und 2 saisonale Wechsel) ist Bestandteil der AGB, die zu meiner verbindlichen Bestellung gehören. Im Kaufvertrag wurde der Passus stillschweigend gestrichen, jedoch nicht widerrufen.
Ich werde den Punkt beim Service-Partner ansprechen, gehe aber davon aus, dass dieser auf eine Berechnung bestehen wird. Ist auch o.k., denn der Service-Partner hat das nicht zu verantworten.
Die Rechnung geht dann, zusammen mit Vertragskopie und einer Zahlungsaufforderung, an die Geschäftsführung nach Köln.
Thema wurde auch in diesen Threads diskutiert:
POLESTAR WINTERREIFEN SERVICE enthalten?
Winterreifen schon geliefert bekommen?