Anfrage Mitarbeiter Angebot PS2

Oh und noch eine Frage: Meinst du damit die Mail, in der diese Preisauflistung als Tabelle enthalten war?

Ne, man hat doch ne einzelne Mail, 2-4 Wochen nach dem bestätigen Leasingvertrag erhalten, von Santander.

Vor dieser Bestätigung mit der Tabelle kam nur noch etwas, wo nur „Wir habe Ihre Bestellung beim Hersteller eingereicht“ drin stand (Betreff "Ihre Anfrage bei Santander [Vertragsnummer]). Das habe ich nicht als Bestätigung, sondern als kurze Info verstanden, nachdem der Bestellstopp vorbei war.

„Erfolgreicher Vertragsabschluss“, „Unterlagen vollständig“ und „Annahmeerklärung“ kamen alle am selben Tag.

Wenn man schon eine Mail als „Dokument“ bei der BAFA einreicht, dann würde ich doch die mit der Preisauflistung nehmen, in der auch der richtige Basispreis drin steht, oder? :sweat_smile:

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Hm sorry, ja, ist das Schreiben mit der Tabelle. Darin steht ja von Santander, dass das Fahrzeug vom Hersteller bestellt ist.

Genau das habe ich auch… Ich dachte schon ich habe was verbaselt.

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Du hast auch erst etwas später bestellt, oder? Dieses Schreiben mit der Tabelle kam kurz nachdem ich das erste Mal bei Santander gestänkert habe. :sweat_smile:

Gut möglich, dass dann Besteller danach das zusammen bekommen haben. Die Info, dass bestellt wurde, war bei mir in einer separaten Mail.

Warten wir einfach noch auf Matthias, was genau er eingereicht hat :wink:

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Allerdings ist so ein Wisch für mich keine verbindliche Bestellung als Vorlage beim Amt. Da sollte schon Stempel und Unterschrift drunter sein

Solange es funktioniert will ich mich nicht beklagen :sweat_smile:

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Aber er hat ja ein Long Range Single Motor, da gibt es ja eh keine Probleme oder? Leider löst das unser Problem noch nicht :frowning: gibt es schon neue Infos bezüglich der Santander Taskforce die einberufen wurde?

Aber long range, da tritt soweit ich weiß das selbe Problem auf, da es eine veränderte Motorisierung ist, abweichend vom Basispreis :thinking:

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Genau so ist das… Alle Abweichungen vom standart ist im Preis höher. Aber für die BAFA ist relevant das Basismodell

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Mal ne ganz andere Frage:
Man kann das Fahrzeug nach Leasingende abkaufen, oder?
Oder besteht für uns Leasingnehmern gar keine Möglichkeit das Fahrzeug zu erwerben?

Genau das habe ich Santander vor über einer Woche auch gefragt… Keine Antwort erhalten.

Ich habe die Frage ganz am Anfang meiner Kontaktperson beim MiAu gestellt. Da hieß es, dass eine Übernahme ausgeschlossen ist. Aber nach dem ganzen Kommunikationsdurcheinander würde es mich nicht wundern, wenn die Bank was anderes sagt :sweat_smile:

Und hier komme ich, der alle Seiten des Vertrages auswendig gelernt hat: laut Vertrag ist ein Kauf nach Ende des Leasing ausgeschlossen.
Könnte mir vorstellen, dass das tatsächlich steuertechnisch schwierig sein kann. Immerhin läuft es unter Flotte der Neuwagen Online GmbH (MiAh) - demnach kann es ggf. tatsächlich nicht Privatpersonen verkauft werden.
Aber, wird halt die Zukunft zeigen. Ich muss mir darüber die nächsten 5 Jahre keine Pläne machen. :slight_smile:

Übrigens, wegen auswendig lernen. Dieser Blödsinn ist mir jetzt erst aufgefallen. Mal ehrlich… Wird das per HAND eingetippt??

Übrigens, Seite 17 §20, 5.

Vielleicht ist es deshalb „ausgeschlossen“, da man keinen Fahrzeugpreis zum Ende der Laufzeit ermitteln kann?
Bei anderen Herstellern kann man die Leasingfahrzeuge doch auch problemlos übernehmen.

Und es wäre auch für unseren Leasinggeber deutlich entspannter, die Fahrzeuge an den Leasingnehmer weiter zu verkaufen, oder?

Wiegesagt, wird sich zeigen. Am Ende liegts an MiAh - die sind Eigentümer und laufen dort unter Flotte. Santander ist „nur“ LG. Antworten bekommen wir wohl, wenn die 1. Sich damit beschäftigen. Wann haben hier die 1. Übernommen? Juni? Dann mindestens 2 Jahre? Demnach Juni 24’.

Würde es dich überraschen nach all dem Theater? :joy:

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Bin irritiert… bei der Bafa muss ich auswählen zwischen mehreren Modellen? (2021), (2022 2.0), (2022), (2023)
Was nehme ich denn??

Auch wenn das MiAu-Angebot einen günstigeren Preis ausweist, mit 2023 solltest du auf der sicheren Seite sein. Das entspricht zum einen dem tatsächlichen Modell, zum anderen ist es kein Problem, wenn der ausgewiesene Basispreis unter dem Preis der BAFA-Liste liegt, nur darüber ist problematisch.

Ich weiß nicht, ob das BAFA die VIN mit dem Modelljahr abgleicht, theoretisch müsste man aber auch den Preis aus der Tabelle in der Mail mit der BAFA-Liste vergleichen können, um den passenden Eintrag zu finden.

Aber ich würde immer noch gerne wissen, welche Mail @mat91 genau eingereicht hat bei seinem Antrag :thinking: