Es sieht schon sehr viel besser aus, als mein bislang vorliegender Vertrag.
Allerdings kann ich nicht beurteilen, ob Dein Vertrag nun 100% i.O. ist.
Aus den langen Erklärungstexten der BAFA werde ich nicht so ganz schlau.
@DavoBe16 ist Experte und kann das bestimmt besser beurteilen, ob konkret Dein Vertag als mustergültig für alle zu sehen wäre.
Bei der BAFA ist der P2 mit 48.655,46 EUR gelistet, und nicht mit 48.655,17 EUR. Da gab es doch mal Probleme, wenn ich mich recht entsinne.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe nur wenn der Preis drüber ist.
Mein ALD Leasing Vertrag 01.04.2020 sieht deutlich anders aus und hat keine solche Auflistung… Sollte damit nicht BAFA konform sein und ich darf mich kümmern yeah…
Ja, halte Dich damit bitte nicht auf. Von ALD habe ich dazu diese Erklärung (nach Androhung mit Rechtsanwalt, Einschaltung von Alex Han und folgendem Telefonat mit H.■■■■■■■) :
Mail vom 10.8.
#Während bei Polestar der Herstelleranteil der BAFA-Förderung bereits im Fahrzeuggrundpreis in Abzug gebracht wurde, wird diese Summe im Leasingvertrag im Hintergrund abgerechnet und ist nicht direkt auf den Unterlagen ersichtlich.
Nachfolgend die versprochene Aufstellung der Berechnung:
Kaufvertrag Polestar
46.996,00 € Fahrzeuggrundpreis inkl. Lackierung
- 1.849,00 € Winterkompletträder
48.845,00 € Gesamtpreis
Leasingvertrag ALD
48.655,46 € Fahrzeuggrundpreis exkl. Lackierung
- 1.848,74 € Winterkompletträder
- 840,34 € Lackierung Thunder Metallic
- 2.500,00 € Hestelleranteil
48.844,54 € Gesamtpreis
Ebenfalls werden wir Ihnen noch eine von uns unterzeichnete Vertragsausfertigung mit der aktuellen Vertragsnummer 390000450 auf dem Postwege zukommen lassen.#
Das implemeniert, dass die das noch nicht kapiert haben (… im Leasingvertrag im Hintergrund abgerechnet und ist nicht direkt auf den Unterlagen ersichtlich…)
Das ist der letzte Stand und ich warte jetzt auf die Post … und werde dann aber richtig draufhauen, wenn es immer noch nicht stimmt. Mit letzter Androhung, den Rechtsweg zu beschreiten, hatten die sich seit Wochen überhaupt bewegt. So langsam …
Jo, dann mach mal. So geht das nicht durch. ALD hat ne sehr lange Leitung.
Ja aber das ist ja nur bei dir… Ich habe schon eine digitale und schriftliche Version des Vertrags bekommen in dem die Auflistung oben fehlt. Ich bezweifle jetzt einfach Mal das ich nach der Auslieferung nochmal einen Vertrag bekomme außerdem habe ich nach Übergabe nur 14 Tage um vom Vertrag zurückzutreten bis dahin will ich BAFA konforme Unterlagen haben.
Eigentlich sollte es nicht die Aufgabe des Kunden sein, eine BAFA konforme Rechnung hinzubekommen…
Aber auch hier muss man Polestar wieder einmal in den Allerwertesten treten, dass etwas passiert…
Thats „Premium“…
Ja ja, den Vertrag mit allen Unterschriften habe ich ja auch (aus dem April), aber hinterher festgestellt, was da was falsch ist und auch fehlt. Also ist der Vertrag rechtswidrig und damit ungültig. Mein befreundeter Rechtsanwalt hat sich das schon angeschaut und meinte, ich solle es erst einmal friedlich versuchen. Aber dann…
Ich meine, die machen Leasingverträge jeden Tag zu Hunderten und warum haben wir hier das Problem? Denken wir nur falsch, oder gibt es da etwa Vorsatz ?
Eigentlich ist mir meine Zeit für solchen Unsinn zu schade.
Ja, man muß natürlich auch hier einmal die Quelle benennen. Arbeiten mit einer Online-Software, die irgendein outgesourceter Dienstleister gefummelt hat und jetzt fehlt über Wochen die Möglichkeit, das zügig in den Griff zu bekommen. Das ist selbstverursacht und nicht wegzubeschönigen.
Hoffen wir mal, dass die das zügig in den Griff bekommen und es bei Fahrzeugupdates nicht auch so lange dauert…
Ich hoffe inständig, dass das zwei verschiedene Schuhe sind. Ansonsten wäre für mich schon jetzt sehr klar, was ich mache. 14 Tage hat man immerhin und die werde ich nutzen.
Entwickler einer Website mit Bestellfunktion (für eine Hand voll Optionen und drei Vertragsarten) und Anbindung an die Warenwirtschaft sind garantiert andere als die Entwickler von Fahrzeugfunktionen.
Sobald ich mein Auto habe interessiert mich das eine bestimmt nicht mehr.
Warum die QA nicht merkt, wenn ein Update den Fernlichtassistent unbenutzbar macht, will ich gar nicht wissen und hoffe auf Beseitigung der Kinderkrankheiten im Wochentakt.
Dann kommt noch die anfangs gar nicht mitgelieferte App. Da habe ich die geringste Hoffnung, denn damit sind ja schon große Hersteller überfordert.
Ich wäre schon Happy wenn ich mit einem Blick in der App den Ladestatus ablesen, die Standheizung/Lüftung aktivieren und den aktuellen Standort abfragen könnte.
@Plattfuss Diese Leasingrechnung ist BAFA-konform soweit mir das scheint. Denn es ist sowohl der Fahrzeuggrundpreis ohne Sonderaustattung, der Abzug des Herstelleranteils, die Sonderaustattungspreise sowie die Rate mit Herstelleranteil als auch die Vergleichsrate ohne Herstelleranteil angegeben. (Da die Raten geschwärzt sind kann ich das nicht 100% beurteilen, aber wenn du die Differenz der Raten mal der Laufzeit in Monaten ausrechnest muss der Wert mind. 2.500 Euro ergeben). Ein niedrigerer Grundpreis als in der BAFA Liste angegeben ist unschädlich für die Förderung, er darf nur nicht darüber liegen.
Ich ‚lebe‘ mit meiner Firma in einer selbsterschaffenen (sehr previlegierten) Umgebung, in welcher ich selbst bzw. mit Hilfe einer sehr kleinen Gruppe Freaks jedes (wirklich jedes …) Problem aus dem Weg räume, welches bedeuten würde, dass mir am nächsten Tag auch nur ein Kunde verloren ginge. Solche Aktionen, ob es nun die Datenbank, die API zu einem Dienstleister oder was auch immer betrifft, dauern bis in die Morgenstunden und sind erst erledigt, wenn es funktioniert. Das kostet mörderisch Nerven über Nacht und bringt extreme Entspannung am nächsten Tag.
Die andere Art, ‚zu arbeiten‘, habe ich jahrzehntelang in größeren Unternehmen erlebt, in welchen vor allem Bedenkenträger und fleißige Bremser am Werke sind. Das uns gebotene Bild paßt dazu und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich daran viel ändern wird.
Ich will das Auto haben und es 13 Tage testen, damit ich meine Entscheidung überprüfen kann.
Bitte back to topic!
Das ist i.O. … leider hängen die Themen recht eng zusammen. Das Erstellen rechtskonformer Unterlagen ist dabei die einfachste Übung. Danach kommt der online-Auftritt und danach die Fahrzeugsoftware. Alle drei scheinen von Anfang an zu klemmen. Also muß man nach der Quelle schauen und es muß unbedingt adressiert werden, wenn wir hier schon Verantwortung übernehmen.
Vielen Dank. Ja, die Differenz ist viel größer als 2500 Euronen. Da wir im nächsten Monat den 3. und 4. Polestar bestellen werden, ist ein korrekter Leasing Vertrag irgendwie wichtig. Ist ja wie Bargeld dann.
Werde berichten wie das mit Nr 1 und 2 bei der BAFA gelaufen ist, wenn die Autos endlich ausgeliefert und zugelassen werden…
Im Grunde genommen ist es ja nicht schwer!
Polestar braucht doch nur die einzelnen Posten vom Online-Fahrzeug-Konfigurator übernehmen und schon haben sie eine korrekte, BAFA-konforme Rechnung, fertig!
Ich erhielt gerade von ALD die Info, dass „[…] nach Gespräche mit der Bafa im Rahmen des vereinfachten Verfahrens eine Nennung der Leasingrate ohne Bafa-Herstelleranteil nicht mehr notwendig ist. Das war Bestandteil des Zweistufigen Verfahrens.“
Es bleibt m.E. jedoch bei der Nennung des BAFA-Herstelleranteils - dieser fehlt auch bei mir in meinem Leasingvertrag.
Mir wurde jedoch die kurzfristige Zusendung eines Formblatts für den BAFA-Antrag zugesichert, in dem der Nachlass benannt wird.