Um das Thema noch etwas komplizierter zu machen: Warum müssen die Niederländer den Upgrade nicht eintragen, wir aber schon? Was in einem EU-Land legal ist, ist es doch auch in jedem anderen? @hanse
Anstatt fleißig Rätselraten habe ich einfach mal bei der DEKRA angefragt, hier die Antwort in den wesentlichen Punkten:
- Der amtlich anerkannte Sachverständige bescheinigt das in dem vorgeführten Fahrzeug die Leistungsänderung ordnungsgemäß verbaut wurde und, dass das Fahrzeug, dem im Gutachten zugrundeliegenden Musterfahrzeug im Wesentlichen entspricht und insbesondere nicht, in für die Leitungssteigerung, notwendigen Einrichtungen und Anbauten abweicht z.B. Bremsanlage, Ansaug- und Abgasanlage etc.
- Aufgrund der höheren Nennleistung wird der CoC neu ausgestellt bzw. abgeändert.
- Die Zulassungsstelle muss, die im amtlichen Gutachten anggb. und vom amtlich anerkannten Sachverständigen festgestellten baulichen Veränderungen, entsprechend des vorzulegenden Abnahmegutachtens in der Zulassungsbescheinigung Teil1&2 dokumentieren ggf. ist hierzu die Ausfertigung neuer Dokumente notwendig.
- Die Versicherung ist über die Veränderung des Kraftfahrzeug in Kenntnis zu setzen, u.U. resultiert aus der Veränderung eine Anpassung des Haftpflicht- und/oder Kaskobetrags.
Interessant. Doch eine Änderung des CoC? Wird immer unattraktiver…
Um das Thema noch etwas komplizierter zu machen: Warum müssen die Niederländer den Upgrade nicht eintragen, wir aber schon? Was in einem EU-Land legal ist, ist es doch auch in jedem anderen?
Das koennte damit zu tun haben, dass es in der EU generell noch keine einheitliche Verkehrsregeln gibt. Ein EU Tempolimit waere faellig.
Ich denke sobald das Performance Upgrade in D verfuegbar ist, wird PS dazu auch die notwendigen Zusatzschritte bekannt machen. Es wird nicht anders laufen als beim Chiptuning, sprich Eintrag in die Papiere, Versicherung in Kenntnis setzen, etc.
Evtl. kommt Polestar ja mal aus der Deckung und sagt uns wie es geht.
Wissen müßten sie ja eigentlich
Für alle, die aus welchen Gründen auch immer, nicht gern in den Polestar FAQs lesen:
Was erhalte ich, wenn ich die Software kaufe
Sie erhalten die Software, zwei Ersatz-Türaufkleber, ein Polestar Engineered Emblem, das Sie am Frontgrill befestigen können und eine Erklärung, falls eine Neuzulassung Ihres Fahrzeugs erforderlich ist. In Deutschland und Österreich erhalten Sie zusätzlich einen obligatorischen Aufkleber für die Neuzulassung.
Wie bekomme ich die Neuzulassung meines Fahrzeuges
1.Bitte Informieren Sie ihre KFZ Versicherung über die Leistungssteigerung
2.Bitte organisieren Sie die benötigten Dokumente, falls nicht vorhanden.
Benötigte Dokumente: a) Wenn Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast ist, muss die ZB 2 beim Eigentümer beantragt werden b) TÜV-Bericht (wird von Polestar zugesandt) c) Einbaubestätigung (wird von Polestar zugesandt) d) Aufklebersatz inkl. TÜV und Türaufkleber (wird von Polestar verschickt)
3.Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim TÜV (mit einem anerkannten KFZ Sachverständigen) und bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/tuning-eintragungen-und-aenderungsabnahmen
4.Bitte kleben Sie die Aufkleber (TÜV und Tür) auf das Fahrzeug. Um sicher zu gehen, dass die Aufkleber korrekt angebracht werden, befolgen Sie bitte genau die mitgelieferten Anweisungen. Wenn Sie Unterstützung bei der Anbringung der Aufkleber benötigen, wenden Sie sich bitte an Polestar CRC 0800-461-2307.
5.Bitte stellen Sie sicher, dass die Software spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin beim TÜV heruntergeladen wurde. Sollten Sie während des Downloads oder der Installation der Software auf Schwierigkeiten stoßen, wenden Sie sich bitte an Polestar CRC 0800-461-2307.
6.Bitte beginnen Sie mit der Installation der Software mindestens 24 Stunden vor Ihrem Termin beim TÜV. Sollten Sie während des Software-Downloads oder der Installation auf Schwierigkeiten stoßen, wenden Sie sich bitte an Polestar CRC 0800-461-2307.
7.Vergewissern Sie sich, dass das SW-Installationszertifikat vor Ihrem Termin mit dem TÜV bereit liegt. Bitte beachten Sie, dass es 24 Stunden dauert, bis Sie das SW-Zertifikat nach erfolgreicher Installation erhalten. Sollten Sie während der Software-Installation auf Schwierigkeiten stoßen oder Ihr Zertifikat vermissen, wenden Sie sich bitte an Polestar CRC 0800-461-2307.
8.Wir empfehlen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen für Ihren Besuch beim TÜV und der Zulassungsstelle auszudrucken.
9.Führen Sie Ihren aufgerüsteten Polestar bei Ihrem Termin beim TÜV vor. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Dokumente dabei haben. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/tuning-eintragungen-und-aenderungsabnahmen.
10.Nachdem der TÜV die Leistungssteigerung bestätigt hat, müssen Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle wahrnehmen und Ihren Polestar neu zulassen.
Und das alles ist auch meine Begründung, dass ich das wirklich nicht brauche
Womöglich müssen wir in Zukunft bei den Verbräuchen immer noch abfragen, ob das Performance Update installiert ist
Was soll das mit den Aufklebern? Polestar macht ja so als wäre es Pflicht Aufkleber mit den Leistungsdaten auf der Karre zu haben oder hab ich da was verpasst?
Ich frage mich nur warum sowas bei Tesla nicht eingetragen werden muss?
Also ich weiß ja nicht, woher Du daraus die Pflicht ableitest…
Aber sei Dir gewiss, dass so manch Einer danach fragen würde, wenn es die Aufkleber nicht gäbe.
Das geht mir auch schon seit Tagen durch den Kopf.
Den „Perfomance Boost“ für 1.999,-€ beim Model 3 hat man einfach runtergeladen und Ende. Da kam von Tesla nix mehr dazu. Aber die machen gerne mal ihr eigenes Ding… und verlagern die Verantwortung auf den Kunden.
Dazu müssen sie die m.E. aber auch aktiv verlagern. Ohne einen irgendwie gearteten Hinweis an den Kunden, dass hier weitere Schritte notwendig sind, haben die erstmal nichts verlagert. Als normaler Autofahrer musst Du nicht davon ausgehen, dass ein vom Hersteller angebotenes OTA-Update die BE des Fahrzeugs erlöschen lässt.
Dellorto-Doppelvergaser mit Renntrichtern?
Soweit ich mich erinnere waren es Weber Vergaser!
Hier ist die Lösung: „Außerdem erhalten Sie einen Aufkleber, den Sie aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Vorschrift innen an der B-Säule (neben dem Fahrersitz) Ihres Fahrzeugs anbringen müssen.“
Auch interessant:
"Das Performance-Software-Upgrade wirkt sich nicht auf den Energieverbrauch Ihres Polestar 2 aus. "
Weiter unten dann:
„…Übernahme aller ggf. damit verbundenen/daraus resultierenden Kosten, z. B. zusätzliche Ladekosten aufgrund eines höheren Stromverbrauchs“
Ja, verbraucht er nun mehr, oder nicht? Wenn Marketing und Legal am gleichen Dokument schreiben
Wie soll denn das auch bitte gehen?
Bei einem Elektromotor kann das durchaus so sein. Wenn die Peakleistung erhöht wird, ändert das ja nichts an der Effizienz des Motors in den Bereichen, wo du ihn vorher auch normal bewegt hast. Trotzdem verbraucht er bei seiner neuen Peakleistung natürlich mehr.
Habe ich mich auch schon gefragt.
Kann es vielleicht sein, dass die Teslas schon mit der höheren Leistung „eingetragen“ verkauft werden und sie eben diese standardmäßig nicht erreichen, sondern nur mit dem „Performance Boost“?
Also dass das Auto quasi ab Werk gedrosselt ist und du mit dem Boost nur diese Drosselung aufhebst?
Würde auch insofern irgendwie Sinn machen, dass Tesla ja nicht mehr mit x PS wirbt (geschweige denn diese überhaupt angibt), sondern nur mit den Fahrdaten, wie 0-100 Zeit.
Bei gleichmäßiger Fahrt sicher nicht, wenn Du aber z.B. in der Stadt ständig voll beschleunigst, werden die höheren Verluste durch die höheren Ströme (quadratisch) zuschlagen.
Das war aber gar nicht mein Punkt. Mir ging es um die Diskrepanz zwischen ‚verbraucht nicht mehr‘ und ‚Kunde muss zusätzliche Ladekosten aufgrund eines höheren Stromverbrauchs tragen‘.
@nauz Dann sollen sie dass doch auch so schreiben und nicht „wirkt sich nicht auf den Energieverbrauch aus“