Dienstwagenbesteuerung 0,25% oder 0,5%

Hallo zusammen,
ich habe im März den PS2 bestellt.
Zunächst wurde mir kurz nach Bestellung das Pluspaket gekürzt, ich habe dafür eine andere Farbe genommen. Dann wurde auf MY23 gewechselt, der VK-Preis wurde entsprechend rabattiert.

Ich hatte von Anfang an den Ehrgeiz die 60k BLP als steuerliche Hürde zu unterschreiten. Kurzer Check beim Modelljahreswechsel → ja passt.

Im Oktober soll ausgeliefert werden. Da ich gesehen habe, dass sich die Listgenpreise nochmals erhöht haben, habe ich gestern den Konfigurator bemüht.
Fahrzeugpreis passt mit 59.795 € genau rein. Jedoch habe ich auch noch die AHK und die Kofferraummatte für 1.430 € bestellt. Somit überschreite ich deutlich die 60k

Anfrage beim Fleet-Support gestellt und prompte Rückmeldung: „Die AHK und die Kofferraummatte werden in der Bestellung als Extra ausgewiesen. Extras sind in der Berücksichtigung des BLP ausgenommen

Ich habe das nochmals hinterfragt, denn bisher wurden bei uns alle Fahrzeuge mir allen Extras (ohne Überführung) versteuert. Auch bei Haufe wird explizit die AHK erwähnt. Auf meine Rückfrage wie sie auf die Aussage kommen, wurde mir geraten mich an meinen Steuerberater zu wenden

Auf meine Bitte nach einer Musterrechnung oder wenigstens einer Preisliste als pdf wurde ich auf den Konfigurator verwiesen.

Ich stehe somit wieder am Anfang. Vielleicht kannja jemand aus diesem Forum kompetent weiterhelfen. Verstanden habe ich, dass das Fahrzeug ohne AHK kommt und diese dann bei der Auslieferung nachgerüstet wird. Mein Wissensstand ist aber auch, dass der BLP bei Erstzulassung zählt.

Sicherlich hat jemand von euch einen PS2 mit AHK als Dienstwagen. Könntet ihr mir sagen ob der Preis für die AHK mitr versteuert wird oder nicht.

Danke euch

PS: Ich würde mich über eine sachorientierte Diskussion freuen, bitte keine Diskussionen über das vieldiskutierte Thema „Dienstwagenprivileg“.

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Ich bin kein Steuerberater aber stand kürzlich vor einem ganz ähnlichen Problem.
Nach meinem Wissenstand sind die Kofferraummatte oder zusätzliche Ladekabel nicht für den BLP anzurechnen.
Aber die AHK schon, denn sie wird fest mit dem Auto verbunden/eingebaut.

Als einzige Möglichkeit fällt mir ein: ohne AHK bestellen und ohne AHK ausliefern lassen.
Danach privat bei Volvo die Original-AHK einbauen lassen (statt vor Auslieferung, denn sie wird immer erst in Deutschland eingebaut).

Es gibt auch die Möglichkeit, dass man ohne AHK bestellt und der AG baut diese nachträglich ein.


Quelle: Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.1 Definition des Bruttolistenpreises | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

Ein Bekannter von mir hat so seine Felgen für 6.000 EUR nachträglich bestellt. Der Händler hat die Auslieferungsfelgen voll angerechnet.

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Noch besser - dann streicht das „privat“ oben :smiley:

Korrekt, ich muss auch mit 0,5% statt mit 0,25% versteuern - wg. der AHK.

Danke für die schnellen Antworten.
Da werde ich mal schauen wie wir das hinbekommen.

Ich habe das gleiche Problem und muss daher auf das Plus Paket verzichten.
Dann komme ich bei meiner Konfig. auf 58.995 €

Ein weiteres Problem ist die schwammige Aussage, dass eventuell ein elektrischer Firmenwagen im ersten Jahr mit 50% abgeschrieben werden kann.
Bisher waren meine Fahrzeuge geleast. Bei der Abschreibung kann aber eine Finanzierung sinnvoller sein.
Wie hast Du das vor?

Hallo Markus,
ich bin „nur“ Firmenwagennutzer und kann zu der Abschreibung nichts sagen. Wir kaufen in der Regel die Fahrzeuge für unseren Fuhrpark, so auch bei dem PS2.

Wie die Abschreibung läuft, kann ich dir nicht sagen.

Gruß
Starlight

Ach so. Dann hast Du weniger Probleme bei der Entscheidung.

Ich würde beim Fleetsupport eine Bestelländerung anfragen und die Montage der AHK stereichen lassen. Wie durch die Kollegen schon beschrieben, sind die fest eingebauten Optionen zum Zeitpunkt der Auslieferung relevant für die Besteuerung.
Andererseits: Es ist korrekt, dass für die Dienstwagenversteuerung der aktuell zu Grunde liegende BLP herangezogen wird (werden sollte?). Du weist den BLP aber nicht durch einen Screenshot des Konfigurators oder eine aktuelle Preisliste nach, sondern über die Rechnung des Herstellers/Verkäufers oder eine konkrete Preisauskunft. Bei meinem Care by Volvo Abo diente dazu eine Preisauskunft per Mail, die meines Erachtens nach in keinerlei Zusammenhang mit einer tatsächlichen Preisliste stand.

Ergo könntest du auch so „Glück“ haben. Wenn deine Konfiguration nach Modelljahreswechsel und vor Preiserhöhung mit AHK unter 60k lag und du einen entsprechenden Nachweis erhältst, sollte das reichen. (Habe vor einiger Zeit im Tesla Forum Selbiges gelesen. Das Chaos durch die diversen Preiserhöhung der LR und des SR war vielleicht noch ein bisschen größer.)

Ich gebe dir aber auch gern Rückmeldung sobald ich was vom Steuerberate höre. Morgen bekomme (hoffentlich) mein vorkonfiguriertes MJ22 mit einem BLP von seinerzeit 59.995€. Heute wäre er bei knapp 65k. Ich bin gespannt, welcher Preis herangezogen wird.

Hallo Manuel,
danke für deine Antwort. Das Thema AHK streichen (Fahrzeug ist schon auf dem Schiff) und dann nachrüsten würde ich ungern machen.
Ich habe allerdings eine AB nach Änderung auf MY 23 bekommen, aus dem ein BLP unter 60k hervorgeht und auch dann den daraus folgenden Rabatt zu dem finalen Rechnungspreis hervorgeht.

Interessant ist, wie deine Rechnung aussieht und was dein Steuerberater sagt. Wobei bei dir der Fall ein anderer ist, du bekommst ja das MY22, daher ist die jetzt aktuelle Preisliste in jedem Fall nicht gültig.

Kannst mich ja mal informieren.

Ansonsten wünsche ich dir morgen viel Spaß mit dem neuen Fahrzeug!

Die AHK wird sowieso erst bei der auslieferenden Werkstatt nachgerüstet. Technisch wäre es also kein Unterschied.

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Hoffentlich nicht die Rechnung, der Nachweis sollte immer über die aktuelle deutsche Preisliste erfolgen :wink: Prinzipiell kann man auch einfach die Rechnung als Nachweis nehmen, das ändert nichts daran das eine Nachforderung durch das Finanzamt entstehen kann, wenn dieser Wert nicht stimmt.

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist da absolut eindeutig, es zählt der „inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer“. Wenn das Auto zum Zeitpunkt der Erstzulassung einen höheren BLP hat als zur Bestellung, dann zählt der. Wenn der Hersteller den alten BLP als Listenpreis bestätigt sind die Chancen bestimmt gut, dass man beim Finanzamt damit durch kommt, rechtlich gesehen ist die Preisauskunft aber falsch und muss nicht anerkannt werden.

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Hallo pdm,
da gebe ich dir grundsätzlich recht. Gebe jedoch zu bedenken, dass Polestar auch auf Nachfrage nicht in der Lage ist eine Preisliste als pdf-Dokument zur Verfügung zu stellen. Es wurde auf den Online-Konfigurator verwiesen.

Somit könnte man am Tag der Erstzulassung das individuelle Fahrzeug nochmal konfigurieren und die Übersicht als pdf sichern.
Das stellt jedoch alle die jetzt noch einen MY22 erhalten vor eine unlösbare Aufgabe.
Ganz zu schweigen von allen denen die ein Gebrauchtfahrzeug als Dienstwagen erwerben.

Wenn dann noch das Plis-Paket (ohne Lite) dabei ist ist die Verwirrung perfekt.

Von allen anderen Herstellern gibt es Preislisten -welche sich auch für die vergangenen Perioden- online beziehen lassen.

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Genauso habe ich es gemacht. Die AHK hätte den Listenpreis auf > 60k gebracht. Die Nachrüstung darf aber ruhig über die Firma laufen. Der Listenpreis ändert sich nachträglich nicht mehr (s. haufe.de - Was zum Bruttolistenpreis gehört

Das soll mal einer verstehen.

Das ist ja ziemlich genau das was ich gesagt habe. Die Praxis weicht eben erfahrungsgemäß von der rechtlichen Lage. Ich habe mich vor einigen Jahren um die Beschaffung von Firmenwagen gekümmert, der Steuerberate/Wirtschaftsprüfer hat immer einen konkreten Nachweis des BLP durch den Verkäufer angefordert, es wurde nie ein Bezug zur Preisliste hergestellt. Dieser konkrete Nachweis konnte eben auch die Fahrzeugrechnung sein, insofern diese den BLP und die Rabatte ausweist. In den Leasingvertägen von BMW wurde der BLP immer ausgewiesen.

Tatsächlich würde mich die rechtliche Lage bezüglich der Modelljahre interessieren. Denn du kannst niemals die aktuelle Preisliste auf das MJ22 anwenden.

Genau das solltest du tun ja, genau das ist der korrekte Nachweis des BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung. So als würdest du als Privatperson in den Laden spazieren und das Auto vom Fleck weg kaufen in dieser Ausstattung.

Wenn ich einen Gebrauchtwagen erwerbe oder das Modell so nicht mehr bestellbar ist, fängt das gerechne an. Beispielsweise kannst du dir den Preisunterschied zwischen damaligem Plus und heutigem Plus-Lite vom BPL dann abziehen, das lässt sich über die Kaufrechnung ganz gut belegen. Aber das der BLP sonst nun auch deutlich teurer ist, ändert nichts daran das er die korrekte Berechnungsgrundlage ist.

Bis das Finanzamt das prüft und das Gesetz anwendet, mit der Folge einer deutlichen Nachzahlung :smiley: Früher war das kein Problem, der Hersteller hat den BLP zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesen, der war dann 3 Monate später bei Zulassung auch noch aktuell. Die Zeiten sind halt vorbei.

Welches Modell-Jahr ist doch völlig unerheblich. Es zählt der Preis den eine Privatperson bezahlt, wenn sie am Tag der Zulassung in das fiktive Polestar-Autohaus geht und den fiktiv dastehenden Polestar in identischer Ausstattung in Bar zum Listenpreis zahlt. Wenn es da Ausstattung schon nicht mehr gibt kann man die anteilig abziehen, das muss halt gut belegt sein. Wenn das Auto einfach teurer verkauft wird, ist das der neue BLP.

Ich habe diese Probleme übrigens schon selbst hinter mir. Kauft mal einen EU-Import als Neuwagen in einer Ausstattungs-Kombination, die es in Deutschland nicht gibt, das ist ein Spass den BLP zu berechnen und sauber zu dokumentieren.

Welches Modell-Jahr ist doch völlig unerheblich. Es zählt der Preis den eine Privatperson bezahlt, wenn sie am Tag der Zulassung in das fiktive Polestar-Autohaus geht und den fiktiv dastehenden Polestar in identischer Ausstattung in Bar zum Listenpreis zahlt. Wenn es da Ausstattung schon nicht mehr gibt kann man die anteilig abziehen, das muss halt gut belegt sein. Wenn das Auto einfach teurer verkauft wird, ist das der neue BLP.

Ich verstehe den Ansatz, gehe da aber nicht mit. Die Situation ist eben nicht die, dass das Auto da steht. Ich bestelle ein konkretes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung und einem konkreten BLP. Das Fahrzeug dann zu einem späteren Zeitpunkt auf eine geänderte Preisliste anzuwenden kann faktisch nicht rechtlich korrekt sein. Beispiel Außenfarbe: Soll ein jetzt ausgeliefertes Modelljahr 22 in schwarz mit dem SA Preis des Modelljahres 23 angesetzt werden? Können die 22er 20"er ggf. zum Preis der 23er 20" bewertet werden? Das halte ich zumindest für anfechtbar.

Der Vergleich mit einem EU-Neuwagen ist somit nicht korrekt, dann den EU-Neuwagen gabe es nie in dieser Kombination. Das bestellte Fahrzeug eben schon.

Sicherlich müsste die gesetzliche Lage der aktuellen Situation angepasst werden. Fahrzeughersteller hatten natürlich auch in der Vergangenheit einen Modelljahreswechsel, der war oft für den Käufer aber nicht ersichtlich. Durch Hersteller wie Tesla und Polestar schwappt die amerikanische Vorgehensweise eines sicht- und spübaren Modelljahreswechsel nach Deutschland.
Es ließe sich vor Gericht sicherlich vortrefflich streiten, ab wann ein Modelljahr 23 nicht mehr dem 22er entspricht.

Ich bin kein Rechtsgelehrter, daher alles rein Spekulation.

Argumentativ hinzu kommt, dass Polestar in den letzten Wochen sofort verfügbare Fahrzeuge des MJ22 immer noch zum Preis des MJ22 verkauft hat und hier nicht den Preis des aktuellen MJ23 aufgerufen hat.

Das ist dein Denkfehler: Der Zeitpunkt der Bestellung spielt für das EStG keine Rolle. Das ist dem egal, das interessiert sich nur für den Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs. Das EStG fragt nicht wann du bestellt hast, zu welchem Preis du bestellt hast, wann das Auto produziert wurde und wann es bei deinem Händler stand.

Es fragt wann wurde es erstmalig zugelassen und zu welchem Preis wurde es zu diesem Zeitpunkt in Deutschland vom Hersteller verkauft. Das ist eine ganz einfache Reglung, die quasi nie fair ist, aber eben das Prozedere sehr vereinfacht. Man kann ja auch Fahrtenbuch führen.

30% Rabatt auf den Neuwagen? Du versteuerst den Listen-BLP. 3 Jahre alter Gebrauchtwagen mit 50% Wertverlust? Du versteuerst den Listenpreis des Neuwagens. Da fragt auch niemand „aber wann hast du das Auto denn bestellt?“. Erstzulassung und fertig. Das Auto ist teurer geworden und knackt den 60.000€ BLP bei der Erstzulassung - 0,5% wird angewendet.