Naja mit deinem partiellen Zitat verzerrst du ja meine Aussage. Ich habe nie vom Kaufpreis gesprochen. Ich habe nie davon gesprochen was ich mache. Es ging mir darum was für ein Fahrzeug da steht. Und ein MJ22 ob von mir bestellt oder wie gerade gesagt als verfügbarer Neuwagen abgerufen spielt dabei keine Rolle. Es ging mir einzig und allein darum, dass ein 22er Modell kein 23er ist und ggf. SA beinhaltet die mit einer 23er Preisliste nicht bewertet werden kann.
Und das zeigt sich ja ganz deutlich darin was ein Hersteller wie Polestar macht. Wenn er ein 22er Modell liefert, wir es auch nach 22er Preiliste abgerechnet. Im Prinzip sagst du ja hier das Selbe:
Es fragt wann wurde es erstmalig zugelassen und zu welchem Preis wurde es zu diesem Zeitpunkt in Deutschland vom Hersteller verkauft. Das ist eine ganz einfache Reglung, die quasi nie fair ist, aber eben das Prozedere sehr vereinfacht. Man kann ja auch Fahrtenbuch führen.
Das MJ22 wird zum BLP des MJ22 verkauft, das MJ23 zum BLP der MJ23.
Anders gesagt: Ich hatte ursprünglich ein 22er Modell bestellt, diese Bestellung wurde auf das 23er Modell geändert. Natürlich kann Polestar hier keinen 22er BLP ausweisen, Sie können aber den Preis entsprechend reduzieren. Das bringt mir hinsichtlich der Versteuerung aber eben nichts.
Und damit sind wir wieder beim Ausgang meiner Aussage oder Fragestellung, wie man es nimmt.
ich bin 100% deiner Meinung.
ABER: wie kann ich den Listenpreis nachweisen, wenn es keine Preisliste des Herstellers gibt? Für mich nicht verständlich, warum Polestar als einzig mir bekannter Hersteller keine Preisliste hat.
Ich habe bisher immer Fahrzeuge von Volvo oder dem VAG-Konzern gefahren. Da lassen sich auch rückwirkend alle Preislisten einsehen.
Da hast du natürlich recht, wenn das MY23 mit der neuen Preisliste auch neue Ausstattung inklusive hat, dann kann man die entsprechend rausrechnen. Das ist dann der gleiche Fall wie mit dem EU-Import, man hat ein Auto das man zum Zeitpunkt der Zulassung so nicht kaufen kann und darf losrechnen wie der BLP ausstattungsbereinigt aussieht. Das muss man dann eben nur auch belegen können, in wie weit sich die Ausstattung geändert hat und welcher finanzielle Unterschied sich ergibt.
Aber soweit ich das mitbekommen habe gab es im MY23 nur Downgrades und Austausch, da gibt es überhaupt nichts anzurechnen, somit auch keine Reduzierung des BLP, im Gegenteil eine zusätzliche Erhöhung.
Indem du den Konfigurator durchgehst und dir die Bestellseite von deinem Auto inklusive Kaufpreis am Tag der Erstzulassung als PDF speicherst. Du brauchst ja keinen notariell beglaubigten Listenpreis, sondern schlicht einen schlüssigen Nachweis über den BLP und dazu taugt der Konfigurator inklusive Zeitangabe.
Wenn du ein MY22 mit abweichender Ausstattung hast, dann kannst du das Anhand deiner Bestell-Unterlagen vergleichend darlegen und versucht darzulegen, wie sich das auf deinen BLP auswirkt (positiv wie negativ). Den Wert kann dir vermutlich nicht mal Polestar nennen, da das eher Schätzungen sind in welchem Bereich welche Ausstattung wie den Preis beeinflusst.
Wie schon gesagt ist soweit ich weiß nichts dazu gekommen, streng genommen müsstest du also auf den neuen BLP noch MY22 Ausstattung draufrechnen, die es nicht mehr gibt, wie beispielsweise das volle Pilot Paket.
Da man bei Polestar m.W.n. keine besonderen Rabatte aushandeln kann, ist doch letztlich der Preis auf dem Kauf-/Leasingvertrag = BLP. Also wo ist das Problem? Ich verstehe es nicht oder stehe ich auf einem Schlauch?
Der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung ist nur dann der BLP, wenn er sich nicht mehr ändert. Polestar hat aber dieses Jahr die Preise erhöht, wer jetzt die Zulassung macht hat einen neuen (ziemlich sicher) höheren BLP.
Wir schreiben ganz normal ab. Bezüglich der 50% gibt es bestimmte Bedingungen (ich erinnere mich aber nicht mehr welche, Google weiß das aber), geht aber für normale Firmen nicht. Zumindest bei uns nicht.
Ging bei uns auch schon mal für 2022 durch die Presse. Steuerberater hat aber abgewunken. Glückwunsch wenn es bei Dir klappen könnte. Wir schreiben unseren Polestar wie jedes andere KFZ auch ab.
Wie man dem oben verlinkten Haufe-Artikel entnehmen kann, ist die AHK Bestandteil des BLP, wenn so als Sonderausstattung bestellt. Wenn man sie nachrüstet, dann die AHK eben nicht. Macht beim Polestar auch keinen Unterschied, da sie ohnehin beim Händler montiert wird. Muss man nur beim Leasing-Fahrzeug ein wenig aufpassen…
Edit: blöde Autokorrektur
Hallo Darkmo, ich denke, dass muss ich nicht. ich habe extra bei unserem Fleetmanagement nachgefragt und da die das in diesem Fall auch nicht wussten, über den Leasinggeber. Bei Polestar es so, dass die AHK kein Ausstattungspaket ist, sondern ein Extra (im nachträglichen Verbau oder Einbau), wie Dachträger, Kindersitz und Ladekabel. Bei PS auf der Seite wird dies auch im Konfigurator gesondert angegeben. Der Gesamtfahrzeugpreis inkl. Ausstattungen und Pakete ist der zu versteuernde Preis / Ohne Extras. Wenn du in der Konfig runterscrollst, ist das Extra, die AHK, auch nicht im Listenpreis enthalten.
Mein Fahrzeug ist auch schon auf dem Weg nach München und soll im September geliefert werden. Die Auflistung zur Versteuerung etc. habe ich bereits, genauso wie das Kennzeichnen. Sollte also alles passen.
Zugegeben ist das natürlich nicht bei jedem OEM so, bei PS aber ziemlich sicher. Und wie DOC schon geschrieben hat, kommt dazu, dass es ein nachträglicher Verbau bei PS Partner/Händler ist.
Hallo Johannes, dann möchte ich hoffen, dass es auch so eintritt, wie Du es Dir vorstellst. Für mich ist eine AHK ein fest verbautes Teil, was auch eingetragen sein muss. Ein nachträglicher Einbau nach Auslieferung würde für mich wegen Leasing zu kompliziert. Meine ps hab ich noch nicht bestellt, da mein Minni Se Leasing noch bis Dez 23 läuft. Ich wollte dann so bestellen, dass er im August 23 noch zugelassen werden kann, solange es die Förderung noch gibt.
Beim PS Center in FFM habe ich auch mal nachgefragt wie sie darauf kommen eine AHK, als extra zu bezeichnen. Es wurde an eine höhere Stelle weitergeleitet. Es soll auch eine Möglichkeit der Garantieverlängerung geben. Dafür gibt es aber noch keinen Termin.
Lt. meiner Steuerberaterpraxis ist die AHK im BLP. Da sie jedoch erst beim Händler und nicht ab Werk montiert wird, haben wir sie erst einmal als Zubehör deklariert und lassen es auf die Prüfung ankommen. Mehr dazu dann von mir irgendwann in 2024…
Zu welchem Preisen hatte ihr bestellt und wo seit ihr heute am Tag der Zulassung? Für mich gab es da einen Preis-Anstieg. Konfiguration 09.06.22 für 57450€. Heute wenn ich in so wieder konfigurieren würde wäre er bei 59750€. Alles mit AHK
Aber Kollegen von mir haben mit 59950€ bestellt und wären jetzt zum Zeitpunkt der Zulassung bei 61950€.
Welcher der Preise wird den je jetzt angezogen?