Dienstwagenbesteuerung 0,25% oder 0,5%

Autsch. Dann haben aber alle die vor Juli bestellt haben und ans Limit gegangen sind, eventuell ein Problem

Des kann doch net sein?
Es muss doch der Preis wie gekauft sein?

Auf alles andere hat man keinen Einfluss ?

Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt. Betriebliche Besonderheiten auf der Käuferseite bleiben unberücksichtigt.

2 „Gefällt mir“

Ist aber leider genau so. War bei mir auch ein marklicher Anstieg.
Der Support muss dir dann normal dem Preis zum Tag der Zulassung bestätigen.

So hatte ich das auch gelesen. Zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Ich habe jetzt nach dem er zugelassen ist, ihn nochmal konfiguriert und das abgespeichert, als Nachweis

Habe gerade nochmal geschaut, mit AHK komm ich auch über 60000€. Blöd.

Bestellt im November 21. Gesamtfahrzeugpreis 61.120,01 inkl. AHK

Können wir ja Frohsein, dass die Inflation noch überschaubar ist 🫣

Ohne AHK wärst du auch unter 60k€. :sweat_smile:

Ja, genau deshalb haben wir diese jetzt als Zubehör deklariert, weil sie zwar mit bestellt, aber nachträglich eingebaut wurde.

So werde ich es auch versuchen. Es steht sogar explizit auf meinem Leasing Vertrag so.

Blöd wird’s für die, die kurz vor Juli bestellt haben und schon bei 59990€ waren. Ich habe damals extra auf das Pilot verzichtet und nur das Plus genommen.

Ich finde hier muss es auch auf der Seite des Gesetzgebers eine Reform geben.

In Zeiten wo die BLPs drei mal jährlich angepasst werden wird ja quasi durch Willkür eine Steuer festgesetzt.

Wenn bspw. Kunde A und Kunde B zum selben Zeitpunkt zu 59,999€ bestellt haben, aber Kunde B später als Kunde A beliefert wird und zum Zulassungszeitpunkt von Kunde B ein höherer Bruttolistenpreis als bei Zulassungszeitpunkt von Kunde A vorherrscht, dann läuft irgendwas falsch.

Just my two cents

2 „Gefällt mir“

Eine Bestellung kann ich aber beliebig zurückdatieren.

Wie soll das möglich sein?

Unabhängig davon geht es auch vielmehr darum, dass das Konzept des BLPs als Maßstab einfach nicht mehr aussagekräftig ist.

Das Fahrzeug hat mit gleicher Ausstattung 5 verschiedene BLPs zwischen den Modelljahren.

1 „Gefällt mir“

Sogar innerhalb des gleichen Modelljahres. MY23 wurde im Juli erhöht. Ohne das sich was am Fahrzeug geändert hat.

Es gibt ja nicht nur Bestellungen auf einer Online-Plattform wo man vielleicht einen integren Prozess dokumentiert. Aber nehmen wir z.B. die Zwangsumstellung von MY22 zu MY23: Hier wurden auch neue Bestellungen ausgelöst.
Im Handel beim Autohaus kann ich meine Bestellung auch per Handschlag gemacht haben…

Ist ein valider Punkt.

Im Bezug auf potentielle Benachteiligung bei vermeintlich gleichen Bestelldatum wären Ansprüche schwierig beweisbar zu machen, da gebe ich Dir recht.

Das mit dem Datum der Erstzulassung ist richtig, allerdings muss der Hersteller auch die aktuellen Preise bereitstellen. Die Deutschen machen das, bei Polestar gibt es das nicht und laut unserer Leasinggesellschaft zählt dann der Vertrag und Bestätigung nach Zulassung… und das immer als Überraschung. Ich bin aktuell bei der 0,25 Versteuerung und mit Homeoffice Vertrag kostet mich das Auto netto ca. 50 Euro.

Und AHK, wie schon vorher von einigen geschrieben, sollte man rausnehmen aufgrund dem nachträglichen Verbau.

BG

2 „Gefällt mir“

Ich denke das wird auch so durchgehen als Zubehör. Gut gelöst:)

Na mal sehen. Ich denke, das wird darauf hinauslaufen, dass ich mir den nachträglichen Einbau nochmal von Polestar oder der Werkstatt irgendwie schriftlich bestätigen lassen muss - ich kenne ja mein Finanzamt und die Prüferin, die mich alle 3 - 4 Jahre mal in den Räumen meines Steuerberaters besucht.