Dienstwagenbesteuerung 0,25% oder 0,5%

Guten Morgen,

ja natürlich, aber so ist es definiert. Bei mir ist es aber auch noch anders, denn ich habe immer noch kein Steuergerät für die AHK, somit habe ich auch keine und wirklich einen nachträglichen Verbau :-), danke Polestar!

Habe meinen Post gelöscht, nachdem ich nochmal recherchiert und gefunden habe, das der Zeitpunkt der Erstzulassung gilt. Insofern sollte man zumindest mit Zulassungen bis Mitte des Jahres, die regelmäßig bereits vor der Übergabe an den Übergabepartner erfolgten, auf der sicheren Seite sein.

Hatte ich bei der Übergabe versucht, hat bei mir leider nicht geklappt

Den Preis stellt dir der Hersteller doch zur Verfügung. Polestar hat mir auf Nachfrage eine Bescheinigung über den BLP zum Zeitpunkt der Zulassung (November ´22) ausgestellt - mit Bezug auf meine VIN. Gemäß dieser Bescheinigung liegt der BLP bei 62.595€ und so wird wohl leider mit 0,5% versteuert.
Bei Bestellung im Mai lag der Preis noch bei 59.995€ (DM, Pilot, Plus), ich vermute du hast die gleiche Konfiguration.

In deiner „Bestätigung nach Zulassung“ steht also noch der alte Preis? Hast du diese Bestätigung von Polestar oder von der Leasinggesellschaft erhalten?

Was inhaltlich so zwar nicht stimmt, aber trotzdem nichts am Resultat ändern wird.

Stehe auch vor dem Problem. Im Mai für 59.995 mit DM, Pilot, Lite bestellt und werde im Januar voraussichtlich zugelassen. Autohaus hat mir hoch und heilig versprochen, dass die 0,25% durchgeht, auch nach mehreren Nachfragen und Diskussionen. Ich kann es mir bis heute nicht vorstellen habe aber den AH jetzt vertraut.

Ich wollte es halt vorher unbedingt wissen ob die 0,25% durchgehen oder nicht. Denn falls nicht, dann will ich das vorher wissen und ich hätte noch Wunschfarbe und Performance-Paket mit reingepackt.

Ich gehe fest davon aus demnächst auch enttäuscht zu werden. Genau das wollte ich eigentlich verhindern.

Guten Abend Kieler,

ich stecke in dem Papierkram natürlich nicht drin und kann das was du schreibst auch nur bestätigen. Ich habe im April bestellt, genau in der downtime, und musste/durfte neu bestellen. Das habe ich dann gemacht und das Fahrzeug wurde ziemlich zügig zugelassen. Bestellt hatte ich für 59995, Performance + AHK in Space.

Nach der Auslieferung hat die Leasinggesellschaft eine Bestätigung von Polestar an meine Fleetabteilung geschickt und der zu versteuernde BLP liegt bei mir bei 59125. ich weiß aber auch nicht, wann er zugelassen wurde.

Beste Grüße

Nach meinem Verständnis hängt die 60k€ Grenze und die Versteuerung nicht mit dem Zeitpunkt der Zulassung zusammen, sondern mit dem Zeitpunkt des Übergangs des Besitzes. Also vereinfacht gesagt: Der Tag, an dem dir das Auto übergeben wurde und ab wann es dann in deinem Besitz es.

Leider ist dem nicht so. Der Tag der ersten Zulassung ist zu nehmen und dies in diesem Thread hinreichend diskutiert und mit entsprechenden Verweisen auf Haufe dokumentiert.
Dies ist übrigens auch der Grund warum ein Oldtimer so attraktiv als Firmenwagen ist.

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Das mit dem Oldtimer verstehe ich nicht. Welcher Oldtimer ist denn ein Elektroauto, welches unter die 1/4 Besteuerung fällt? Und wieso ist das ein Argument gegen den Übergang des Besitzes?

Kannst du den Link zum Thread mal posten? Danke.

Kein E-Auto, aber Du kannst einen Porsche 911 aus den 50ern mit dem damaligem BLP als Grundlage für die Versteuerung wählen ;-). Allerdings kann ich mir da auch Diskussionen bei der Betriebsprüfung vorstellen, wenn der Anschaffungspreis weit über dem BLP der 50er liegt …

Die 0,25% sind doch unabhängig vom BLP zu betrachten. Und ein Porsche 911 hat 1965 ~25.000 DM gekostet.

Wieso „unabhängig“ - der BLP am Tage der Erstzulassung ist, nach meiner Information, die Grundlage für die Berechnung des Geldwerten Vorteils. Ganz unabhängig davon was man individuell für den Wagen zahlt - also Rabatte, Aktionen, … zählen für den Geldwerten Vorteil nicht.

Ich verstehe noch immer nicht wie das ein Argument gegen den Zeitpunkt der Anschaffung (=Übergabe des Besitzes) bei der 1/4 Versteuerung für BEV sein soll?

Achtung! Bitte nicht die beiden Dingen verwechseln:

  1. BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung. ABER:
  2. Steuerrecht greift zum Zeitpunkt der Anschaffung. Das ist meine Aussage. Hier greift nicht der Zeitpunkt der Zulassung.

Beispiel:
Du hast im Jahre 2017 ein BEV gekauft, zugelassen und angeschafft. Versteuerung also 1/1 des BLP.
Nun hast du das Auto in 2018 verkauft und der neue Besitzer schafft es 2018 an. Für 2018 galten die 1/2 des BLP. Nun darf der neue Besitzer ab 2018 für seine volle Haltedauer 1/2 versteuern, weil das Gesetz gilt, welche zum Zeitpunkt der Anschaffung gilt und nicht das, was zum Zeitpunkt der Zulassung gilt.

Sag ich doch.
Bruttolistenpreis gilt am Tag der Zulassung:


Quelle: Firmenwagen: Bruttolistenpreis bei Sonderausstattung | Personal | Haufe
Oder auch Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer (bundesfinanzministerium.de)

Und der Prozentsatz bezieht des geldwerten Vorteils bezieht sich ebenfalls auf den Bruttolistenpreis:
Praxis-Beispiele: Dienstwagen, Elektromobilität / 2 Besteuerung eines „reinen“ E-Dienstwagens | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Da der Bruttolistenpreis auch hier herangezogen wird, gilt auch hier der Tag der Erstzulassung.

Und hier beschreibt Haufe auch den Oldtimer-Fall: Firmen-Pkw, Oldtimer | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe

Nein. Das ist nicht korrekt oder du hast dich unglücklich ausgedrückt.
Ich versuche es nochmals zu erläutern:

Der Buttolistenpreis ändert sich nie für das Exemplar, welches irgendwann mal zugelassen und angeschafft wurde. Agree?

Davon unabhängig und daher gesetzlichen Änderungen unterworfen ist die Höhe der Versteuerung, bspw. ob 1/1, 1/2 oder 1/4 versteuert werden muss. Hier änderte sich das Steuergesetz bereits mehrere Male seit 2017. Die Höhe dieses Faktors (bspw. ob 1/1, 1/2 oder 1/4 ) ist nicht abhängig von der Erstzulassung oder gar der erneuten Zulassung, sondern abhängig von der Anschaffung, also dem Übergang des Besitzes. Agree?

Siehe mein Beispiel oben mit 2017 und 2018.
Das ist ein enormer Unterschied und für manche entscheidend!

Oder vereinfacht gesagt: Für die korrekte Versteuerung gibt es eine Konstante (den BLP des Exemplars) und eine Variable (das Steuerrecht zum Zeitpunkt der Anschaffung). Diese Variable muss man bedenken!

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Ich glaube du möchtest es einfach nicht verstehen oder?

Seine Aussage ist vollkommen korrekt.

Der Bruttolistenpreis wird am Tag der Erstzulassung ermittelt. Dieser ist dann der BLP, der für alle Zeiten für dieses Fahrzeug gilt.

Aktuell ist es so, dass man bei einem BLP von 60.001€ 0,5% versteuern muss, darunter 0,25%.

Somit ist es zwar richtig, dass ein Auto aus 2017 zuerst mit 1% und nach Verkauf und bei heutiger Zulassung 0,25% versteuert wird, wenn es unter 60.001€ ist, dennoch ändert das nichts an der höhe des BLP und der Ermittlung der höhe desselbigen.

Darüber können wir uns gerne streiten :wink: Der Fall ist ja hier im Polestar-Forum eher selten der Fall, dass wir uns über Autos aus 2017 unterhalten. Zumindest habe ich das aus dem Ursprungspost so nicht herausgelesen.

Du meinst dann dieses Dokument? Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten (bundesfinanzministerium.de)

Ich sehe da keinen Disconnect zu meiner Aussage. Im Gegenteil: Ich sage doch, dass der BLP eine Konstante ist.
Man muss ich nur bewusst sein, dass es noch eine andere Variable im Steuerrecht gibt, die sich über de Zeit ändern kann und wohl auch ändern wird.