Dienstwagenbesteuerung 0,25% oder 0,5%

Streiten müssen wir nicht. Es ist ein Gesetz. Das gilt :wink:

Der Blick in die Vergangenheit war nur ein Beispiel. Ich glaube man kann schon sagen, dass sich das Steuerrecht an dieser Stelle auch in der Zukunft ändern wird. Gerade dann, wenn die Durchsetzung mit BEVs größer ist als heute.

Bei mir war die Situation so, dass mein PS2 am 09.12.2020 zugelassen wurde und Abholung war am 29.12.2020. Hätte ich ihn eine Woche später abgeholt, dann wären 19% MwSt fällig geworden. Damit hätte der BLP die 60k€ gerissen und aus meinen 0,25% wären 0,5% geworden. Da habe ich ganz schön Glück gehabt. Entscheidend ist also der Zeitpunkt der Übergabe und nicht der Zeitpunkt der Bestellung, Rechnung, Bezahlung, Erstzulassung, etc.

Quelle (z.B.):

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Da bezog ich mich auf das unglückliche ausdrücken.

:wink:

Ich befürchte das wird sich nicht zum Vorteil des Begünstigten entwickeln. Aber bis 2030 ist ja noch etwas Zeit.

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Ich hole das Thema mal hoch, denn mir ist gerade aufgefallen, dass der Gesetzentwurfs zum Wachstumschancengesetz einen neuen Punkt zusätzlich bekommen hat, den ich hier noch nicht diskutiert gefunden habe.

Zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagens soll bei einer startenden Überlassung nach dem 31.12.2023 ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis oder Absetzung für Abnutzung bzw. Leasingrate bei Fahrtenbuchmethode) angesetzt werden, wenn der Bruttolistenpreis nicht mehr als 80000 € (bisher 60000 €) beträgt.

Das wäre super, denn da fällt ein neuer Polestar 2 Long Range mit den beiden Paketen rein. :wink:

Siehe Seite 80: https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008628.pdf

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Man muss immer abwarten, was final im Gesetz steht… sollte es aber so kommen, wäre das ein enormer Schub für Elektro-Dienstwagen.
Da wird der Polestar 4 so richtig interessant.

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Das Gesetz ist mit Änderungen durch den Bundestag: Anstatt 60.000 EUR für die 1/4 Versteuerung gilt dann 70.000!
Siehe Seite 8: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0501-0600/588-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Das Gesetz muss aber noch durch den Bundesrat.

Das ist sehr gut, finde ich. Dann sollte ein Polestar 2 mit großer Batterie und allen Paketen wieder rein passen in die 1/4 Steuer.

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Das Gesetz hat es geschafft!

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Wer das Gesetz lesen möchte: Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness - Bundesgesetzblatt
Es wurde veröffentlicht.
70000 statt 60000 EUR.

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Nun sind schon 95.000 € in der Diskussion:

Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000
Euro bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge.

Habe ich auch mit Freude gelesen. Am 18.7 soll das Gesetz wohl verabschiedet werden. Gültig bis 31.12.2028. Würde ja für die Dienstwagenfahrer die Auswahl deutlich erweitern…

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Würde dem P3 und P4 gut tun, oder?
Sicher aber auch den deutschen Herstellern mit i5 und EQE.

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„Kabinett beschließt 0,25-%-Regel bis 95.000 Euro“

Freut mich für meine Kollegen die große Hybride fahren(rein E fährt bei uns niemand in der Firma). Für den einfachen Steuerzahler aber mal wieder ein ganz falsches Zeichen der Regierung: Hilfe vom Staat für den Abteilungsleiter, ja, aber nicht für die Assistenz.

Natürlich kann man argumentieren dass die Hersteller durch Prämien die Preise weniger senken, aber gerade im Leasing macht das nun mal viel aus. Einige Hersteller haben mittlerweile Aktionen, aber z.B. bei Polestar sieht man ja den Unterschied. Mein LRDM kostet mich jetzt 4xx€, ein neuer 2024er in gleicher Konfig mit Rabatt hingegen 650€. Das ist mir zu teuer.

Aber die Anhebung der Grenze auf € 95.000 gilt nur für reine E-Fahrzeuge, keine Hybride.

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Schon klar. Das war halt die Headline aus den News. Aber auch bei den Plugins steigen die Werte(genaueres gibt es dann im November). Aber gut dass du es nochmal klarstellst. An meiner Aussage ändert das nichts. Mit der alten Prämie hatte jeder der wollte was davon. Hier profitiert nur noch ein kleiner Kreis.

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So sieht es leider aus. Das macht irgendwie fassungslos. Warum werden nicht preisgünstigere (aber ggü. Verbrennern zu teure) E-Autos gefördert?
Beispiel: gleitende Förderung abhängig vom Bruttolistenpreis. Bei 20.000 € (und darunter) gibt es 5.000 € Förderung, ab 40.000 € keine Förderung, dazwischen gleitend nach der Formel (40.000 € - Preis) / 4.
Ok, die deutschen Hersteller haben da nicht viel im Programm. Sicherlich ein Grund für die Politik, teure Autos zu fördern. Ich wünsche mir eine Politik, die sich endlich davon löst. Vielleicht mal nach Frankreich schauen und (verbrauchsintensivere) Verbrenner beim Neuwagenkauf ordentlich besteuern:

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Welche alte Prämie meinst du? Die 60.000 EUR Grenze oder die Kaufprämie vor ein paar Jahren?

Die BAFA-Prämie die Dezember ausgelaufen ist. So kam ja auch mein halbwegs günstiges Leasing dabei rum. Bei den heutigen Leasings hätte ich meinen Verbrenner noch behalten.

Deine Meinung teile ich nicht.
Damals bei der BAFA Prämie hat mir diese als Mitarbeiter nichts genutzt, denn meine Arbeitgeberin stellt mir ein Auto hin, welches ich versteuern muss.
Jetzt, mit einer niedrigeren Steuer, profitiere ich direkt von den 0,25%, wenn diese Steuer ist eine Sache zwischen dem Finanzamt und mir.

Daher finde ich die geringeren Steuerlast für mich persönlich attraktiver als eine BAFA Prämie. So hat sicher jeder seine Präferenzen und Vorteile. Die müssen aber nicht bei jedem gleich sein.

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Verstehe ich nicht ganz. Wie gesagt, die Prämie hat jedem der es wollte etwas gebracht. Zusätzlich gab es noch den E-Bonus auf das Dienstwagenprivileg , der nicht gestrichen wurde und jetzt auch noch verbessert wird.
In meiner Firma ist der Dienstwagen übrigens kein muss, man könnte auch ein Flottenfahrzeug nehmen. Macht halt keiner. Warum darauf verzichten? Hat für die Klientel meist Vorteile, vor allem als Hybrid. Wir haben glaube nur noch einen reinen Diesel, und einen Chef V8. Der Rest sind Plugins.

Ich erläutere es dir:
Variante 1: Meine Arbeitgeberin stellt mir einen Polestar 2 hin, den ich mit 1% versteuern muss. Sie streicht die BAFA Prämie ein und ich versteuere 1% vom BLP.
Variante 2: Meine Arbeitgeberin stellt mir einen Polestar 2 hin, den ich mit 0,25% versteuern muss.

Variante 2 ist für mich attraktiver, da ich nun nur noch 1/4 der Steuerlast und somit Kosten von Variante 1 habe.