Bei den ersten dürfte ja ggf. bald das Leasingende anstehen (24 Monate).
Hat zufällig schon jemand Erfahrungen diesbezüglich mit ALD zur Übernahme gesammelt?
Mich würde interessieren wie ALD da vorgeht, wie die Angebote zur Übernahme (Restwert) ausfallen usw.
Ein Rauskauf vor Leasingende hat ALD bei mir zweimal abgelehnt.
Ich habe nur die Erfahrungen mit der Verlängerung des Vertrags von 24 auf 36 Monate. Das ging völlig problemlos, ein Anruf genügte und ich erhielt einen neuen Vertrag mit monatlich reduzierter Leasingrate und eine Rückerstattung für die für den 24-Monatsvertrag zuviel gezahlte Rate.
Ich würde einfach mal anrufen.
Das ist wahrscheinlich eine rechtliche Angelegenheit, bei Kilometerleasing.
Sonst hätte man ein Restwertleasing machen müssen.
Man müsste die Frage stellen, wer die Rückläufer bekommt und dort dann nachfragen.
Im Moment sind die Preise hoch, die Leasingfirmen werden alle zu pessimistisch kalkuliert haben. Warum sollen sie also jetzt Diskussionen zum Preis durchführen, wenn sie hohe Preise auch am Ende der Leasingzeit erzielen können…
Erstmal ist es nicht angedacht, aber richtig, mal dort anrufen schadet nie.
Die sind dort wirklich sehr freundlich und hilfsbereit. Das ist meine Erfahrung mit ALD hier.
Achso ok, das müssen die schreiben, da es sonst rechtlich kein Leasing wäre. Wenn ein Kauf nach Leasingende von vornherein zugesagt wird, ist es eher so eine Art Mietkauf etc.
Normalerweise sind die Leasinggesellschaften sehr froh wenn der Leasingnehmer danach kauft. Das ist um ein vielfaches günstiger in der Wiedervermarktung!
Eben, ich verstehe das auch nicht, das ist doch eine Win-Win-Situation wenn ich ihn als zufriedener Kunde kaufen kann und die Leasingfirma keinen neuen Käufer suchen muss?
Ja, aber es darf nicht vertraglich zugesichert sein. Klar machen die danach ein Angebot und freuen sich, aber du darfst kein Anrecht darauf haben. Ist halt gesetzlich so geregelt.
Ich war falsch, es ist nicht gesetzlich verboten, es ist „nur“ sehr steuerschädlich. Deswegen wird es oftmals vertraglich ausgeschlossen, obwohl es danach auf „freiwilliger“ Basis dann doch stattfindet. Hier ein Auszug dazu:
Eine Kaufoption ist steuerschädlich. Wird eine Kaufoption vereinbart, kann der Leasingnehmer die Leasingraten nicht mehr als Betriebsausgaben absetzen. Kauft der Leasingnehmer das Leasingobjekt, kann er lediglich Abschreibungen vornehmen (AfA – Absetzung für Abnutzung). Anderenfalls können sich die Beteiligten wegen Steuerhinterziehung strafbar machen.