Das lässt mich hoffen, dass meiner nur mit Pilot lite und vor allem ohne Glasdach, im Bereich der 2.000 wiegt.
Aber funny Story. Ich hab den hersteller im Mai angeschrieben wie es aussieht mit Abnahme usw.
Kam keine Antwort, also schrieb ich nochmal hin mit Verweis auf meine andere mail. Als Antwort kam direkt von WÖHR von einem MA aus der Entwicklungsabteilung:
Sie haben Bedenken ob Sie bei einem Parklift-450-2t einen PKW mit 2065kg + 75kg Nutzergewicht (ca. 2150kg) beparken können. Zunächst gilt was im Datenblatt zur 2t Anlage geschrieben steht, nämlich dass die Radlast 500kg nicht überschreiten darf.
Wenn es sich um eine Einzelanlage* handelt und sie nur einen von beiden Stellplatz mit der leicht höheren Last von 2150kg beparken, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen, die Anlage hat genügend Reserve. Bei einer Doppelanlage* gilt entsprechend dasselbe, ein Stellplatz mit leicht überhöhter Last (2150kg) ist kein Problem.
*Einzelanlage = 2 Stellplätze / Doppelanlage = 4 Stellplätze
Eine Abnahme können wir leider nicht anbieten, hierfür empfehle ich im Zweifelfall stattdessen unseren Auflastungssatz auf 2,6t.
Mit der Antwort kann ich super leben und war sehr Happy.
… und dann kommt 5-6 Wochen später, unaufgefordert nochmal diese Mail, die Bezug nimmt auf meine ursprünglich erste mail:
die 2 Tonnen sind bereits die Obergrenze und sollten eingehalten werden, dies sind vorgaben vom Hersteller direkt. Sollten Sie mit einem schweren Fahrzeug auf der Anlage stehen übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Schäden.
Allerdings nicht von WÖHR sondern von der
PGS Parking-und Garagen-Service GmbH
Nie gehört und auch nicht angeschrieben.
Naja, wie ich mittlerweile gelernt habe, können ADAC Mitglieder beim ADAC hier in München kostenlos wiegen - das werde ich wohl irgendwann mal in Anspruch nehmen