Frage zu Blockier Gebühren an Ladesäulen

Moin zusammen :grinning_face_with_smiling_eyes:

Ich habe ja seit Montag nun endlich meinen Polestar :partying_face: und da hat sich mir mal eine Frage aufgetan zu der ich eure fachkundigen Auskünfte gut brauchen könnte…

An den Ladesäulen steht ja z.B.: Blockiergebühr x.y Cent pro Minute ab 240Minuten…

Wie muss ich das verstehen? Wann werden die fällig? :thinking:

Die werden nach meiner Erfahrung dann fällig, wenn du länger als vier Stunden dort stehst. Kann ich allerdings nur indirekt schlussfolgern, da ich bei diesen Ladepunkten jeweils unter vier Stunden dort geblieben bin, aber nie eine Blockiergebühr habe zahlen müssen.

Von dem Augenblick an, an dem Du den Ladevorgang startest, fangen die 240 min an zu zählen.

Also wenn ich an einem 11KW Lader stehe und sagen wir mal 60KWh laden möchte, dann zählen ab 240 min die Blockier Gebühren obwohl das laden noch nicht fertig ist? :flushed:

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Korrekt. Deswegen würde ja auch beim PS2 ein 22kW-Bordlader durchaus Sinn machen (hatten wir schon mal an andere Stelle hier im Forum).

Da musst du unterscheiden, ob es direkt an der Ladesäule steht, oder dir so in deiner Ladeapp für diese Säule angezeigt wird.
Steht es an der Säule, bezieht es sich auf Ad-Hoc-laden (Einscannen des QR-Codes) oder das Laden mit der Karte / App dieses Anbieters (z.B. Stadtwerke).
Lädst du mit einer fremden Karte / App (Roamingparter wie EnBW, Maingau, Plugserving), dann zählen für dich dessen Preisangaben und evtl. Blockiergebühr wie in der App angezeigt. So zahlst du mit EnBW oder Maingau immer die Blockiergebühr nach 240 Minuten, egal was an der Säule dransteht.
Mit einem anderen Roamingpartner, der in seiner App keine Blockiergebühr angibt, wirst du keine bezahlen.

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Danke schön für die Infos… Nun bin ich schlauer :partying_face:

exakt so ist es - kann ich bestätigen - gut beschrieben - Danke

Laut Tarif unserer Stadtwerke, die im Ladenetz.de Verbund sind, die aber den Tarif nur über die Karte anbieten, startet die Blockiergebühr nach 120 Min, bei AC und auch an deren HPC. :see_no_evil:
Wenn ich also so ein Blockierer wäre, der einen Parkplatz haben will, dann kann ich mit der ADAC mobility Karte für vier Stunden parken? Wenn ich ein paar Cent sparen will, dann nehme ich die Stadtwerke? Das ist doch alles noch nicht rund - aka Unsinn. Es gibt so viele Dinge, die bei uns reguliert werden, ich muss sogar Steuern zahlen, und beim Laden schafft es keiner, das Chaos in den Griff zu bekommen?

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In Düsseldorf tauscht man gerade an vielen Ladesäulen die Schilder. Demnach brauchst Du nicht mal mehr Laden.

Das ist dann allerdings kontraproduktiv.

Uihhh, ich würde diese Beschilderung so lesen:

  • nach links müssen ALLE mit Parkschein parken
  • nach rechts ist das Parken für NICHT-E-Autos ohne Parkschein und ohne Parkscheibe unbegrenzt erlaubt; E-Autos brauchen keinen Parkschein aber eine Parkscheibe und dürfen max. 4 Std. parken

Ist bestimmt nicht so gemeint, aber für mein Verständnis sagt die Beschilderung genau das aus…aber ich lasse mich gerne aufschlauen!

das mit der Beschilderung ist eh immer so ein leidiges Thema :joy: Hier bei mir vor der Tür sind zwei Ladepunkte mit eigener Ladebucht. Beschildert mit Absolutem Halteverbot und dem Zusatzschild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“. Inhaltlich zwar eindeutig und richtig, aber Halteverbote gelten nur für die Fahrbahn, nicht für Parkbuchten. Allerdings habe ich da bisher glücklicherweise noch nie jemanden gesehen, der die Plätze blockiert hat.

Das ist immer wieder Streitthema. Man kann diese Flut an Zusatzschildern sehr unterschiedlich deuten. Teilweise ist auch wichtig, ob auf dem selben Blech oder nicht. Wenn sowas tatsächlich vor Gericht ausgefochten wird, dann wird glaube ich sogar mit berücksichtigt, was mit dem Schild beabsichtigt wurde.

Ich würde es so verstehen, dass nach Rechts auf dem Seitenstreifen Autos mit E-Kennzeichen für 4 Stunden parken dürfen, alle anderen gar nicht. Aber wie gesagt. Das kann unterschiedlich interpretiert werden :see_no_evil:

Beschilderung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge Hier wird die Problematik etwas umfangreicher behandelt.

Ja den Artikel kenne ich - aber anscheinend die, für die Beschilderung, zuständigen Behörden nicht :rofl:
Es ist ein Kreuz, dass das nicht einfach und eindeutig zu realisieren ist und sich im Zweifel Gerichte mit so einem Schmarrn beschäftigen müssen.

Sehe ich auch so. Da sollte „einfach“ ein eindeutiges, neues Schild geschaffen werden, ähnlich wie am ende des Artikels vorgeschlagen. Und dann bitte ohne 9000 Zusatzschilder, die nur verwirren…

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Ich habe z.B. auch noch nicht gewusst, dass das Zusatzzeichen mit dem stilisierten E-Auto (mit Stecker) nur für batteriebetriebene Fz mit E-Kennzeichen gilt. Da es ja doch den Einen oder Anderen gibt, der sein E-Auto noch ohne „E“ spazieren fährt. Aber der Schilderwald ist schon echt immens.
Danke für das Teilen dieses Beitrages :ok_hand:. Das Lesen dieses Artikels war zwar trocken, aber sehr informativ. Und ja, ich habe alles komplett gelesen :joy:

Von oben nach unten lesen, das untere schränkt das obere ein, bzw ergänzt es.: P - für E-Autos - mit P-Scheibe, max 4h

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Dann bin ich da ja wenigstens nicht alleine :joy: Hatte schon überlegt das Bauamt hier in der Stadt anzurufen und mitzuteilen, dass die Schilder nicht ganz das bedeuten, was sie sollen :joy:

Beachte, dass sas E-Kennzeichen aber auch PHEV bekommen können. Somit können diese Sonderregeln auch Fahrzeuge mit dem Schwerpunkt Verbrenner nutzen.

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