Garantiebedingungen für Frühbesteller

In den AGBs der Frühbesteller gibt es unter 6.4 eine Kilometerbegrenzung von 60.000km. Irgendwann in 2020 wurde die KM-Begrenzung aus den AGB raus genommen.
Kann einmal geklärt werden, wie sich die Garantieleistungen bei den Frühbestellern verhält? Die Frühbesteller haben nun einen erheblichen Nachteil gegenüber denen, die später in 2020 bestellt haben.

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Ergänzung: Im Anhang zum Kaufvertrag gibt es bei mir unter dem Punkt „Garantiezeit“ keine KM-Begrenzung. Das sollte aber trotzdem eindeutig geklärt sein, was denn nun gilt.

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Also im unterschriebenen Kaufvertrag steht 2 Jahre mit unbegrenzter Kilometerleistung. Der ist rechtlich bindend.

In meinem Kaufvertrag gibt eine Angabe mit 60.000km und in den am Kaufvertrag angehängten Garantiebedingungen (dasselbe PDF) ist eine KM-Begrenzung explizit ausgeschlossen. Das widerspricht sich und muss geklärt werden.

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Der Kaufvertrag ist bindend und da steht unbegrenzt:

Sollten irgendwelche Anhänge, I-Seite o.ä. im Widerspruch dazu stehen ist das unterschriebene Dokument der Master - so kenne ich das von jedweden Verträgen.
Da gibt es also gar nichts zu klären, jeder kann das selbst nachlesen.

Es ist bei mir widersprüchlich in einem einzigen Dokument.
Du hast offenbar schon die saubere Variante, kannst es also nicht selbst nachlesen.

das ist natürlich ein Hammer…

Sooo, ich habe gerade mal meinen Privat-Leasing-Vertrag durchsuchen lassen nach „Garantie“.

Da steht nur, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer die Garantieansprüche abtritt.
Wie lange die Garantie gilt und unter welchen Beschränkungen diese steht, weiß ich nicht :stuck_out_tongue_winking_eye:

Also ist das bei Dir wie bei mir?
Im unterschriebenen Kaufvertrag sind die 60.000km angegeben und im dem Kaufvertrag angehängten Garantiebedingungen gibt es keine KM-Begrenzung?

Tatsache ich revidiere meine Anwort. Unter 6.4 taucht bei mir auch die 60.000 auf und unter den Garantiebedingungen steht dann unbegrenzt. Das werde ich doch mal dem Support schreiben.

6.4 Die Polestar-Fahrzeuggarantie beginnt mit dem Tag der Fahrzeugübergabe gemäß Artikel 4.1. und gilt für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren oder eine Fahrstrecke von 60.000 Kilometern, je nachdem, was zuerst eintritt. Zusätzlich zur Fahrzeuggarantie schließt die Polestar-Garantie auch Polestar-Zubehör, Lackierung, Korrosionsschutz, Carbonfasern und die Lithium-Ionen-Batterie (Hochvoltbatterie) ein. Laufzeit und Umfang dieser zusätzlichen Garantien im Rahmen der Polestar-Garantie variieren.

Und

Garantiezeit
Die Fahrzeuggarantie beginnt an dem Tag der Auslieferung des Neufahrzeugs an den ersten Einzelhandelskunden und gilt für 2 Jahre mit unbegrenzter Kilometerleistung.
Die Gewährleistungsfrist für Vorführ- oder Firmenwagen beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme des Fahrzeugs (nicht mit dem Tag, an dem das Fahrzeug zum ersten Mal im Einzelhandel verkauft wird).

Genau so ist es bei mir auch

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Da sich die Thematik nun in 2 Threads findet, verlinke ich einfach:

Offizielle Antwort von Polestar:

Sollte das in euren Verträgen anders stehen, dann nehmt bitte Kontakt auf, will mich bei solchen Rechtsthemen nicht einmischen. (Es geht übrigens nicht um „ausgeliefert“, sondern „bestellt“.)

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Ich habe dies als offizielles Dokument von Polestar angefordert - auch gleich inklusive der Garantie-Geschichte. Danke an @krheinwald für die Idee :wink:
Marlene setzt das Schreiben auf, Alex unterschreibt.

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Das Dokument bekommen dann alle P2 Besitzer automatisch oder muss man das bei Polestar jeder selber beantragen?

@Daniel: Danke für Deine Mühen!:+1:

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Ich denke es gibt ein allgemein gültiges Dokument, das quasi besagt „Personen die 2020 bestellt haben…“. Die andere personalisierte Lösung über die Website (als Download im Kundenkonto) ist ja auch noch nicht vom Tisch, wird aber dauern, da dies von der IT abhängt.

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Auch von mir bei dieser Gelegenheit noch einmal ausdrücklichen Dank an @Daniel für all seine Bemühungen - nicht nur zu diesem Thema!

Ich hätte weder die Geduld, noch die Nerven dafür.

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Ich muss mal eure Geduld loben. :smiley: Mir liegt das Schreiben jetzt vor. Allerdings soll die Kommunikation in diesem Fall nicht über das Forum stattfinden, was ich auch gut und richtig finde, sondern direkt von Polestar an die Kunden. D.h. es wird eine E-Mail mit PDF im Anhang kommen!

Das Dokument beinhaltet u.a. „36 Monaten, ohne Kilometerbegrenzung“ (also zu den „24 Monaten, kommen weitere 12 Monate“ hinzu). „Dies gilt für alle Kunden, die bis einschließlich 31.12.2020 ein Auto bestellt haben“ …und „Ersatzauto zur Verfügung“. Unterschrieben von Alexander Lutz.

Mission accomplished.

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Top Job und Ja, wir haben Geduld :stuck_out_tongue_winking_eye::+1: