Ein Caveat an alle, deren Auslieferung gerade bevorsteht:
Im Serviceheft wird der Beginn der Garantielaufzeit vermerkt.
Hier gibt es ein Problem, auf das ihr achten müsst: bei vielen liegen zwischen der Zulassung und der Auslieferung etliche Wochen, bei manchen waren es sogar 2 Monate.
Bei mir war dieser Beginn der Garantie FALSCH vermerkt worden, nämlich garantieverkürzend zu früh, nämlich ab Beginn der Erstzulassung. Ihr verliert ggf bis zu 2 Monate!
Richtig ist aber laut Polestar Garantiebedingungen: der Tag der Auslieferung.
Dies ist anders als bei Reimporten oder Tageszulassungen, aber eben logisch aufgrund des Direktvertreibs.
Danke! Ich sehe da erst einmal keine Formulierungen, die ich als nachteilig empfinden würde. Die Ausschlüsse sind üblich (bspw. Tuning).
Begrifflich sollte Polestar die Formulierungen hier und da aber nochmal schärfen:
Auch bei den Vorführfahrzeugen muss es eine Garantie sein, der Begriff „Gewährleistung“ ist hier fehl am Platz. Abgesehen davon spricht man seit der Schuldrechtsreform des BGB auch eher von „Mängelhaftung“.
In Zusammenhang mit den geplanten Wartungsarbeiten wird von einer Kilometerbegrenzung gesprochen, dazu gibt es aber keine weiteren Hinweise.