Geschäftswagen und neue private Versteuerung. 0,25 %

Hallo Zusammen,

die neue Regelung für eine private Versteuerung von 0,25 % für Elektro-Dienstwagen geht ja nun
bis zu einem Bruttolistenpreis inkl. Zusatzausstattung von 95.000,- Euro in D. Rabatte dürfen nicht berücksichtigt werden.
Wenn ich nun ein PS 4 DM mit allen Extras inkl. Winterreifen bestelle, bin ich über 95K. !
Wie handhabt ihr das? Denn der Steuervorteil ist eigentlich ein Hauptargument für ein Elektroauto .

Dann rate ich dazu, erst mal zu warten, denn die 95.000€ Grenze als Teil der „Wachstumsinitiative“ sollte zusammen mit dem Bundeshaushalt 2025 beschlossen werden, welcher (korrigiert mich gerne) bisher noch nicht mal in die 1. Lesung gekommen ist. Beschlossen ist bisher nur der Entwurf und der ist meiner Einschätzung nach mangels Regierung gerade nicht so viel wert. Ich persönlich zumindest warte bis das Gesetz durch Bundestag und Rat durch ist, bevor ich die 95er Grenze auslote (allerdings bei BMW).

da hast du recht. Rechtswirksam ist es noch nicht. Sollte aber zügig beschlossen werden.
Wenn ja, wäre die Option; Winterreifen weg lassen?

Das ist sehr optimistisch :smiley: Wenn das nicht für sich alleine beschlossen wird, dann sehe ich das erst im Bundeshaushalt 2026 kommen und nur mit Glück ist es dann noch auf den Juli 2024 rückdatiert. Dass es nun vor den Neuwahlen noch als eigenes Gesetz kommt ist mir persönlich etwas zu spekulativ.

Ansonsten ist die Lösung aber natürlich die Winterreifen weglassen und nachträglich kaufen, damit sie nicht in die Berechnung fallen. Korrektur: die Winterreifen fallen nicht unter den BLP

Wurde vor kurzem hier schon diskutiert

1 Like

Hallo,

ich denke das Gesetz wird nicht verabschiedet. Ungeachtet dessen bin ich mir gar nicht sicher ob die zusätzliche Bestellung von einem Satz Winterreifen bei der Ermittlung des Bruttopreises berücksichtigt wird. Hier würde ich mal den Steuerberater zu rate ziehen.

VG Patrick

Sind Winterreifen nicht eh von der Berechnung des BLP ausgenommen?

Hast du natürlich absolut recht, da hab ich mich von der suggestiven Frage irritieren lassen. Ein Winterräder-Komplettsatz fällt wie die Überführungsgebühr nicht in den steuerrechtlichen BLP, der P4 ist eigentlich immer unter 95.000€ BLP.

muss ein Satz Winterreifen nicht aktiviert werden? und fliegt dann bei einer Steuerprüfung auf?

Winterkompletträder werden nicht als Sonderausstattung, sondern als eigenständiges Zubehör betrachtet, beispielsweise wie ein Dachgepäckträger. Nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden, ein eigenständiges Wirtschaftsgut, wird unabhängig veranlagt und nicht Teil der Besteuerungsgrundlage. Zumindest wird das seit 2005 so ausgelegt, davor war das alles ganz anders, aber die letzten 19 Jahre ist das sinnvollerweise die Auslegung :smiley:

Hier sind die Details: