Dienstwagenbesteuerung 0,25% oder 0,5%

ALDI (Süd) ist da ganz nett. 39 ct / kWh max. 150 kW (wo vorhanden), mit EC-/Kreditkarte, fertig. Sind noch nicht so viele, aber das ist das richtige für die Menschen ohne Lademöglichkeiten zuhause. Jeder kauft ein. 22kw für 29c sind schon öfter vorhanden, aber das reicht nur für wenig Fahrer die auch noch einen Kaffee nach dem Einkaufen trinken :slight_smile:

Was hat das alles mit der Steuer auf Dienstwagen zu tun?

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Hat jemand Informationen, ob und wann die Änderung auf 95.000€ zur Abstimmung ansteht?

Durch die aktuellen News mit Ampelbruch, Neuwahlen, Wachstumsinitative, Steuerfortentwicklungsgesetz etc. ist das -für mich- ziemlich undurchsichtig geworden.

Laut meiner Kenntnis ist dies Teil des neuen Haushaltsentwurfs… der ist aber erstmal aus bekannten Gründen auf Eis gelegt… :-/

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Mir geht es genauso. Im Internet steht: es soll. Aber so eine richtige Aussage, dass es so wäre fehlt mir auch.

Am 4. September 2024 hat das Bundeskabinett eine Ausweitung dieser Regelung beschlossen. Diese soll für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 95.000 Euro gelten. Dadurch soll der Absatz von E-Autos weiter gesteigert werden.

(Quelle: erfahrer.com)

Konkret sind nun zwei Maßnahmen vorgesehen, auf die sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) laut Handelsblatt im Rahmen des Wachstumspakets der Ampelkoalition Anfang Juli geeinigt hatten. Zum einen will die Regierung Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen auf Autos bis zum Wert von 95.000 Euro ausdehnen, heißt es im Gesetzesentwurf, den das Kabinett heute gebilligt hat.

(tagesschau.de)

Klingt ja nach 95000 Euro Grenze, aber so ganz traue ich dem nicht. Ich werde weiter suchen

Da die Regierung geplatzt ist, wird das leider (vorerst) nichts und die Grenze bleibt bei 70.000 EUR des BLP.

„Anders als beim Nachtragshaushalt 2024, wo noch eine kleine Hoffnung auf Verabschiedung bestand, ist klar, dass der Bundeshaushalt 2025 nicht mehr vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 beschlossen werden wird. Je nach Dauer der Koalitionsverhandlungen kann es also bis April, Mai oder noch länger dauern, bis im Bundestag ein Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen wird.

Auch für diesen Fall sieht das stabilitätsorientierte Grundgesetz Regeln vor: Die „vorläufige Haushaltsführung“ gem. Artikel 111 GG. Diese gilt zeitlich unbefristet. Wenn sich die nächste Regierungsmehrheit erst im September 2025 findet, gilt die vorläufige Haushaltsführung eben bis zur Aufstellung des neuen Haushalts, zum Beispiel im Oktober 2025.“

Quelle: LTO, Wolters, Kluwer

Edit: Da wir noch nicht wissen können wer der neuen Bundesregierung angehören wird, und welche Maßnahmen diese aus dem alten Entwurf von Juli 2024 übernimmt (wenn sie überhaupt welche übernimmt), ist das alles eine Blackbox.

Das Gesetz steckt noch im Parlamentarischen Verfahren. Völlig unklar, wann bzw. ob es kommt. Die Regierung kann nur Gesetze vorschlagen, beschlossen werden sie vom Parlament - und da ist ja bekanntlich die Mehrheit abhanden gekommen.

Hier ist der weitere Weg: Deutscher Bundestag - Der Weg zum Bundeshaushalt 2025 vom Entwurf zum Beschluss

Das ist veraltet (vom.13.09.2024), war vor dem Platzen der Regierung. Da wird nichts mehr beschlossen vor der Wahl…

:roll_eyes: also doch lieber einen Oldtimer-911er kaufen? :man_facepalming:t2: so wie es aktuell berichtet wird, wird die Union wohl möglichst blockieren. Außer es geht nicht anders. Wie es bei Klientelpolitik aussieht :man_shrugging:t2:

Sicher? ich hätte erwartet, dass die Seite dann aktualisiert wird, wenn die Inhalte sich ändern.

Ja, ganz sicher, es steht auf der Seite, die du selbst gepostet hast. Da wird gar nichts aktualisiert.

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Im Koalitionsvertrag nehmen sich Union und SPD auch der E-Mobilität an. Diese soll mit einem Maßnahmenpaket gefördert werden.

„So ist für Dienstwagen eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro angedacht. Bislang war es bis zu einem Preis von 70.000 Euro möglich, das Auto monatlich nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil zu besteuern.“

Gut für Polestar, damit wären sowohl Polestar 4 als auch Polestar 3 in vielen Varianten innerhalb der hoch attraktiven 0,25%-Versteuerung für Dienstwagenfahrer wählbar.

Quelle: Frankfurter Rundschau

Da spekuliere ich auch drauf. Fragt sich bloß wann es kommt und ab wann es dann gilt. Wird sicher mit dem Zulassungsdatum gekoppelt. Und es steht alles unter Finanzierungsvorbehalt :shushing_face:

Aber für die angeschlagene Autoindustrie werden sie es machen. Das Dienstwagensegment ist eines der wichtigsten Umstzsparten.

Denke ich nicht, dass es das Zulassungsdatum wird, denn das war es noch nie. Es ist seit Jahren das Anschaffungsdatum.

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Genau, da gehe ich auch sicher von aus. Und da es Einkommenssteuerbezug hat, wird die Formulierung in etwa analog zum letzten Mal lauten: „Die neue Höchstgrenze von 100.000 Euro des Bruttolistenpreises gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2024 angeschafft werden, beziehungsweise angeschafft wurden.“ Schließlich will man ja in 2025 den „Turbo“ einlegen.

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Die Anschaffung ist i.d.R der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. In der Regel ist es die Zulassung oder Übergabe. Daher ist die Chance da, z. b. bei Lieferung im September, das das Gesetz durch ist.

Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ist nicht die Zulassung, sondern die Übergabe, genauer gesagt der Zeitpunkt, ab wann man Zugriff auf das Wirtschaftsgut hat. Das ist beim Auto in der Regel der Zugriff auf den Schlüssel, weil man es dann verwenden kann :wink:

Aber nur dann, wenn es bereits zugelassen ist :wink: