Sonderabschreibung von 75% für Firmen
Warum die hochgezogene Augenbraue?
Ist doch ein schlauer Move: Kostet kein Geld, weil es die Abschreibung nur zeitlich verschiebt, pusht aber den Neuwagenabsatz im Firmensegment, das 65% der Neuzulassungen ausmacht. Gilt auch für Leasingfirmen, was dem Privatleaser nützt.
Leer ausgehen tun nur die Privatkäufer, von denen es - wenn ich dieses Forum richtig verfolgt habe - allserdings wohl nur recht wenige gibt.
Die Frage ist, ob es nötig ist. Die BEV Zulassungen gehen seit Monaten kontinuierlich hoch, warum jetzt neue Subventionen, die unterm Strich Geld kosten? Eine Förderung von BEVs unter 30k wäre wichtiger als eine von Fahrzeugen über 70k.
Diese Maßnahme kostet ja eben gerade kein Geld, auch nicht durch Steuerausfälle, sie verschiebt nur den Großteil der Abschreibung ins erste Jahr. Zu mehr als zu 100% (-1€) kannst Du ein Wirtschaftsgut nicht abschreiben.
Diese Investitionsförderung hat auch nichts mit den BLP zu tun und hilft auch dem berühmten Pflegedienst, der seine Flotte elektrifizieren will.
Aber ob ein Auto mit 1, 0,5 oder 0,25% versteuert wird kostet den Staat doch einnahmen, oder habe ich einen Denkfehler?
Ja, die AfA-Regelung ist schon clever.
Es bewirkt ja auch, dass Firmen-Fahrzeuge nach vier bis fünf Jahren dann auch relativ preisstabil als Gebrauchte wieder auf den Markt kommen (könnten).
Im ersten Jahr ist halt eine große Abschreibung in den Büchern, in den Folgejahren dann halt dafür umso geringer. Aber wie Klaus schon schreibt: Mehr also 100% minus 1€ kann man nicht abschreiben.
Es wird also definitiv kein einziger Euro an Fördergeldern aus irgendeinem Topf genommen und verschwendet.
Dafür wird das deutsche Steuerrecht halt noch ein bissl komplizierter.
Das gilt aber auch nur, wenn man annimmt, dass ein PKW die sechs Jahre nach AfA-Tabelle gehalten wird. und dann erst veräußert wird. Wenn der Wagen nach drei Jahren in den Verkauf geht und anschließend von Privatleuten gefahren wird, dann ist die normale Abschreibung noch lange nicht durch.
Dann muss aber die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufserlös als Gewinn versteuert werden
Beim Verkauf passiert buchhalterisch folgendes:
- Das Anlagegut wird vollständig abgeschrieben (Buchwert wird auf 0 gesetzt).
- Der Verkaufserlös wird dem Restbuchwert gegenübergestellt. Ist er höher als der Buchwert (was durch die neue Regelung in den ersten 2-3 Jahren der Haltezeit sicherlich der Fall sein dürfte), wird dieser als „Erlöse aus der Veräußerung von Anlagegütern“ erfolgswirksam als Ertrag gebucht und zählt somit zum Unternehmensgewinn. Dieser wird ja ordentlich versteuert.
Aber damit genug zum Bilanzwesen, schauen wir mal auf die Entscheidungen in Berlin und trinken unseren Hanftee.
Mir war gar nicht bewusst, das über 50% der Zulassungen bei Polestar Flottenfahrzeuge sind. Oder sind das alles Herz Mietwagen? Quelle Handelsblatt 05.06.2025
Da ich selbst nicht dienstwagenberechtigt bin, sondern Privatleaser, bin ich beim Steuerrecht nicht besonders sattelfest. Deshalb stelle ich mir schon die Frage, wie ich als Privatleaser profitieren kann. Das ist mir an dieser Stelle nicht ganz klar?
Das sind wohl zum größten Teil Europcar Mietwagen, die PS2 von Hertz sind hauptsächlich von 2022 und 2023, Europcar flottet auch aktuell neue PS2 ein.
Meines Wissens war SAP zwischenzeitlich der größte Kunden von Polestar (Edit: in DE).
Mein erster Gedanke war, dass sich dadurch die Kalkulation für die Leasingfirma ändert. Ich vermute aber, dass das ein Trugschluss war, da am Ende Buchwert und Erlös verrrechnet werden.
Ich verstehe den kausalen Zusammenhang zwischen Dienstwagenberechtigung und Kenntnissen im Steuerrecht nicht.
Für mich ist diese Sonderabschreibung eine Milchmädchenrechnung und ein Ad-Absurdum-Führen der ganzen Anlagen-Abschreibungs-Thematik, die das Unternehmen bzw. die Elektromobilität zunächst schlechter (teurer) darstellt und hinterher Veräußerungsgewinne suggeriert, die nicht da sind. Der Wagen kostet das Unternehmen immer gleich viel und Steuern fallen über die Halterdauer quasi auch gleich an, nur halt um ein paar Jahre verschoben. Dass man damit hilft, eine Wirtschaftskrise zu beenden, kann ich mir nicht vorstellen.
Obendrein betrifft die Thematik wohl auch nur größtenteils Leasinggeber und Autovermieter. Normale Unternehmen kaufen ja eigentlich nicht.
Meine Wahrnehmung ist, dass Polestar bei Privatkunden noch nicht angekommen ist. Erst neulich sprach mich wieder jemand auf dem Supermarktparkplatz an, was dies denn für eine Automarke sei.
Weil eine die obere Mittelklasse wie Audi A6 E-Tron, BMW i5 oder Mercedes EQE oder aber auch Volvo EX90 mal eben über 70k€ kosten und dies die Firmenwagen sind, die von Familien mit viel Kofferraumbedarf und/oder Managern gefahren werden und genau hier ein Umstieg vom Verbrenner auf E.Mobilität gepusht werden soll.
Das stimmt nicht. Die Firmenwagen zwischen 70k€ und 100k€ werden dann nur noch mit 1/4 besteuert und das ergibt weniger Steuereinnahmen für den Staat. Es „kostet“ also Geld, weil weniger Geld in den Staatshaushalt fließt.
Viel ist es nicht, aber es ist auch nicht Null.
Ich bezog mich auf die Sonderabschreibung.
Ach so. Verstehe.
Hier im thread geht es ja um die Steuerlast für den Arbeitnehmer, also ob 1/2 oder 1/4 vom BLP.