Dienstwagenbesteuerung 0,25% oder 0,5%

Mir geht es genauso. Im Internet steht: es soll. Aber so eine richtige Aussage, dass es so wäre fehlt mir auch.

Am 4. September 2024 hat das Bundeskabinett eine Ausweitung dieser Regelung beschlossen. Diese soll für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 95.000 Euro gelten. Dadurch soll der Absatz von E-Autos weiter gesteigert werden.

(Quelle: erfahrer.com)

Konkret sind nun zwei Maßnahmen vorgesehen, auf die sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) laut Handelsblatt im Rahmen des Wachstumspakets der Ampelkoalition Anfang Juli geeinigt hatten. Zum einen will die Regierung Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen auf Autos bis zum Wert von 95.000 Euro ausdehnen, heißt es im Gesetzesentwurf, den das Kabinett heute gebilligt hat.

(tagesschau.de)

Klingt ja nach 95000 Euro Grenze, aber so ganz traue ich dem nicht. Ich werde weiter suchen

Das Gesetz steckt noch im Parlamentarischen Verfahren. Völlig unklar, wann bzw. ob es kommt. Die Regierung kann nur Gesetze vorschlagen, beschlossen werden sie vom Parlament - und da ist ja bekanntlich die Mehrheit abhanden gekommen.

Hier ist der weitere Weg: Deutscher Bundestag - Der Weg zum Bundeshaushalt 2025 vom Entwurf zum Beschluss

:roll_eyes: also doch lieber einen Oldtimer-911er kaufen? :man_facepalming:t2: so wie es aktuell berichtet wird, wird die Union wohl möglichst blockieren. Außer es geht nicht anders. Wie es bei Klientelpolitik aussieht :man_shrugging:t2:

Sicher? ich hätte erwartet, dass die Seite dann aktualisiert wird, wenn die Inhalte sich ändern.

Da spekuliere ich auch drauf. Fragt sich bloß wann es kommt und ab wann es dann gilt. Wird sicher mit dem Zulassungsdatum gekoppelt. Und es steht alles unter Finanzierungsvorbehalt :shushing_face:

Aber für die angeschlagene Autoindustrie werden sie es machen. Das Dienstwagensegment ist eines der wichtigsten Umstzsparten.

Denke ich nicht, dass es das Zulassungsdatum wird, denn das war es noch nie. Es ist seit Jahren das Anschaffungsdatum.

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Die Anschaffung ist i.d.R der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. In der Regel ist es die Zulassung oder Übergabe. Daher ist die Chance da, z. b. bei Lieferung im September, das das Gesetz durch ist.

Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ist nicht die Zulassung, sondern die Übergabe, genauer gesagt der Zeitpunkt, ab wann man Zugriff auf das Wirtschaftsgut hat. Das ist beim Auto in der Regel der Zugriff auf den Schlüssel, weil man es dann verwenden kann :wink:

Aber nur dann, wenn es bereits zugelassen ist :wink:

Heute geht des Gesetzesentwurf in den Bundestag. Wird spannend…

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Sonderabschreibung von 75% für Firmen :face_with_raised_eyebrow:

Warum die hochgezogene Augenbraue?
Ist doch ein schlauer Move: Kostet kein Geld, weil es die Abschreibung nur zeitlich verschiebt, pusht aber den Neuwagenabsatz im Firmensegment, das 65% der Neuzulassungen ausmacht. Gilt auch für Leasingfirmen, was dem Privatleaser nützt.
Leer ausgehen tun nur die Privatkäufer, von denen es - wenn ich dieses Forum richtig verfolgt habe - allserdings wohl nur recht wenige gibt.

Die Frage ist, ob es nötig ist. Die BEV Zulassungen gehen seit Monaten kontinuierlich hoch, warum jetzt neue Subventionen, die unterm Strich Geld kosten? Eine Förderung von BEVs unter 30k wäre wichtiger als eine von Fahrzeugen über 70k.

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Diese Maßnahme kostet ja eben gerade kein Geld, auch nicht durch Steuerausfälle, sie verschiebt nur den Großteil der Abschreibung ins erste Jahr. Zu mehr als zu 100% (-1€) kannst Du ein Wirtschaftsgut nicht abschreiben.
Diese Investitionsförderung hat auch nichts mit den BLP zu tun und hilft auch dem berühmten Pflegedienst, der seine Flotte elektrifizieren will.

Aber ob ein Auto mit 1, 0,5 oder 0,25% versteuert wird kostet den Staat doch einnahmen, oder habe ich einen Denkfehler?

Ja, die AfA-Regelung ist schon clever.
Es bewirkt ja auch, dass Firmen-Fahrzeuge nach vier bis fünf Jahren dann auch relativ preisstabil als Gebrauchte wieder auf den Markt kommen (könnten).
Im ersten Jahr ist halt eine große Abschreibung in den Büchern, in den Folgejahren dann halt dafür umso geringer. Aber wie Klaus schon schreibt: Mehr also 100% minus 1€ kann man nicht abschreiben.
Es wird also definitiv kein einziger Euro an Fördergeldern aus irgendeinem Topf genommen und verschwendet.
Dafür wird das deutsche Steuerrecht halt noch ein bissl komplizierter.

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Das gilt aber auch nur, wenn man annimmt, dass ein PKW die sechs Jahre nach AfA-Tabelle gehalten wird. und dann erst veräußert wird. Wenn der Wagen nach drei Jahren in den Verkauf geht und anschließend von Privatleuten gefahren wird, dann ist die normale Abschreibung noch lange nicht durch.

Dann muss aber die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufserlös als Gewinn versteuert werden :stuck_out_tongue: