Hat jemand Informationen, ob und wann die Änderung auf 95.000€ zur Abstimmung ansteht?
Durch die aktuellen News mit Ampelbruch, Neuwahlen, Wachstumsinitative, Steuerfortentwicklungsgesetz etc. ist das -für mich- ziemlich undurchsichtig geworden.
Hat jemand Informationen, ob und wann die Änderung auf 95.000€ zur Abstimmung ansteht?
Durch die aktuellen News mit Ampelbruch, Neuwahlen, Wachstumsinitative, Steuerfortentwicklungsgesetz etc. ist das -für mich- ziemlich undurchsichtig geworden.
Laut meiner Kenntnis ist dies Teil des neuen Haushaltsentwurfs… der ist aber erstmal aus bekannten Gründen auf Eis gelegt… :-/
Mir geht es genauso. Im Internet steht: es soll. Aber so eine richtige Aussage, dass es so wäre fehlt mir auch.
Am 4. September 2024 hat das Bundeskabinett eine Ausweitung dieser Regelung beschlossen. Diese soll für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 95.000 Euro gelten. Dadurch soll der Absatz von E-Autos weiter gesteigert werden.
(Quelle: erfahrer.com)
Konkret sind nun zwei Maßnahmen vorgesehen, auf die sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) laut Handelsblatt im Rahmen des Wachstumspakets der Ampelkoalition Anfang Juli geeinigt hatten. Zum einen will die Regierung Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen auf Autos bis zum Wert von 95.000 Euro ausdehnen, heißt es im Gesetzesentwurf, den das Kabinett heute gebilligt hat.
Klingt ja nach 95000 Euro Grenze, aber so ganz traue ich dem nicht. Ich werde weiter suchen
Da die Regierung geplatzt ist, wird das leider (vorerst) nichts und die Grenze bleibt bei 70.000 EUR des BLP.
„Anders als beim Nachtragshaushalt 2024, wo noch eine kleine Hoffnung auf Verabschiedung bestand, ist klar, dass der Bundeshaushalt 2025 nicht mehr vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 beschlossen werden wird. Je nach Dauer der Koalitionsverhandlungen kann es also bis April, Mai oder noch länger dauern, bis im Bundestag ein Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen wird.
Auch für diesen Fall sieht das stabilitätsorientierte Grundgesetz Regeln vor: Die „vorläufige Haushaltsführung“ gem. Artikel 111 GG. Diese gilt zeitlich unbefristet. Wenn sich die nächste Regierungsmehrheit erst im September 2025 findet, gilt die vorläufige Haushaltsführung eben bis zur Aufstellung des neuen Haushalts, zum Beispiel im Oktober 2025.“
Quelle: LTO, Wolters, Kluwer
Edit: Da wir noch nicht wissen können wer der neuen Bundesregierung angehören wird, und welche Maßnahmen diese aus dem alten Entwurf von Juli 2024 übernimmt (wenn sie überhaupt welche übernimmt), ist das alles eine Blackbox.
Das Gesetz steckt noch im Parlamentarischen Verfahren. Völlig unklar, wann bzw. ob es kommt. Die Regierung kann nur Gesetze vorschlagen, beschlossen werden sie vom Parlament - und da ist ja bekanntlich die Mehrheit abhanden gekommen.
Hier ist der weitere Weg: Deutscher Bundestag - Der Weg zum Bundeshaushalt 2025 vom Entwurf zum Beschluss
Das ist veraltet (vom.13.09.2024), war vor dem Platzen der Regierung. Da wird nichts mehr beschlossen vor der Wahl…
also doch lieber einen Oldtimer-911er kaufen? so wie es aktuell berichtet wird, wird die Union wohl möglichst blockieren. Außer es geht nicht anders. Wie es bei Klientelpolitik aussieht
Sicher? ich hätte erwartet, dass die Seite dann aktualisiert wird, wenn die Inhalte sich ändern.
Ja, ganz sicher, es steht auf der Seite, die du selbst gepostet hast. Da wird gar nichts aktualisiert.
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