Innovationsprämie Leasing Sixt/Allane

So wie ich es aktuell sehe, brauchen wir nur einen Nachweis, dass uns der Rabatt gewährt wurde. Das steht ja auf der Annahmebestätigung von Sixt/Allane (Seite 2) und scheint bisher so funktioniert zu haben.

Auf der anderen Seite lese ich das Beispiel in der Anleitung zum BAFA-Antrag (Kapitel 4/Seite 7) so, dass man den Nachweis bringen muss, dass der Herstelleranteil wirklich vom ursprünglichen Listenpreis abgezogen wurde:

Vom BAFA-Listenpreis wird der entsprechende Fördersatz abgezogen. Somit ergibt sich der Schwellenwert, der für die Prüfung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus maßgeblich ist. Wenn der Nettokaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen.

Polestar könnte ja seither den Preis des Basismodells angehoben haben (z.B. um den zu gewährenden Rabatt), womit dann der Rabatt zwar gewährt, aber der Schwellenwert nicht erreicht wird. Die Diskussion hier zeigt, dass es an der Front zumindest im Frühjahr '21 noch Unklarheiten gab - da gibt es aber einige Rechnungen, die eben Nettopreise (oft des MY21, da war der noch bei 48k€) und Rabatt darstellen sowie andere, die „nur“ den Herstelleranteil und Unterschied in der Leasingrate darstellen. Das ist laut dem Autor dort (@DOC) offenbar auch konform. Am Ende scheinen alle die Prämien bekommen zu haben.

Ein bisschen wohler würde ich mich zwar schon mit einer Rechnung mit Basispreis unter 40k€ und gewährtem Rabatt fühlen, aber Notfalls kann man da bestimmt mit Sachbearbeitern reden und solche Rechnungen noch von Polestar oder Sixt ausstellen lassen.