(K)eine Garantieverlängerung (kostenpflichtig)

Habt ihr eigentlich alle das Garantieangebot per E-Mail erhalten, ich habe diesbezüglich nichts bekommen?

Hast du bitte ein Datum?

@Bratschlauch , ich habe auch keine Mail erhalten.

@Kolbenfresser , wen meinst Du bezüglich Deiner Datumsfrage?

den Satz „Wir arbeiten gerade mit Hochdruck daran …“ kennen wir von Polestar schon seit Jahren. Insofern wäre es hilfreich, zu erfahren, wann Polestar diese Mitteilung verfaßt hat.

Ah, ok. Die Antwort ist von heute. Aber letztlich lässt sich daraus ja auch nichts Belastbares ableiten. Mir persönlich kommt es auf einen Tag nicht an. Wichtiger ist mir, dass es geklärt wird.

Bei CarPlay war Hochdruck ~2 Jahre, wenn ich mich nicht irre…bei der Garantieverlängerung geht es nun ins 3te Jahr. Möchte gerne 'mal wissen wie schnell Polestar ohne Druck arbeiten kann… :rofl:

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Und ich glaube immer noch, dass es bei Deiner Kommunikation um ein Missverständnis geht. Es wurde eine Garantieverlängerung für MY21 um ein Jahr ausgesprochen:

Diese entspricht dann der ursprünglichen Herstellergarantie, da sie ja auch von Polestar ausgesprochen wurde.

Nein, es geht explizit um die immernoch (miß)verständliche Formulierung auf der Webseite und im Text des Anschlußversicherers.
Aber Mutmaßungen und Glaubensbekenntnisse helfen hier nicht.
Der o.g. Satz steht ja nicht isoliert, sondern bezieht sich u.a. auch auf meine vorige Kommunikation mit P. bis hoch zum CEO.
Das halte ich alles fest und lehne mich jetzt langsam zurück, weil es schon werden wird.

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Viel Erfolg. Hoffen wir einfach, dass soe nicht gebraucht wird.

Dann nehme ich im beschriebenen Kontext meine Skepsis eine Stufe zurück und es besteht vielleicht doch leise Hoffnung… :thinking: :sweat_smile:

Das relativiert sich sowas von schnell:
Bei wem unterschreibst du denn? Bei Helvetia oder bei Polestar?

Siehste, schon relativiert!

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Das relativiert nicht nur, sondern bringt es auf den Punkt:

Wer diese Garantieversicherung abschließt, schließt einen Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft - und kann dieser an keiner Stelle irgendeinen Vorwurf machen. Die extrem die Leistungen einschränkenden Bedingungen sind prominent dargelegt und genau zu diesen Bedingungen wird ein bilateraler Vertrag mit der Helvetia - und nicht mit Polestar - geschlossen.

Und wieso hat nun jemand angeblich erstmals was Schriftliches? Die Dezember-Mail hatte eine sehr konkrete Zusage, schriftlich. Ich habe eine sehr konkrete Zusicherung im Zusammenhang mit der Bestellung in 2020, schriftlich. Ich habe die Zusage, dass „bald“, „in den nächsten 14 Tagen“,… schriftlich.

T.I. ist seit vielen Monaten immer wieder bei der Thematik eingebunden worden und hat durch seine Zusage Ende des Jahres, dass es innerhalb weniger Tage ein Angebot geben werde, intern für einigen Trouble gesorgt. Also wurde zunächst die Mail mit dem Versprechen rausgeschickt, dass es bald eine Garantieverlängerung mit dem Umfang der bisherigen Herstellergarantie gebe. Und da dies so nicht einzuhalten war, wurde der halbgare Mist mit der Helvetia kreiert. Damit ist das Thema erledigt.

Wie hier angekündigt, habe ich bei T.I. Ende Januar nochmal sehr deutlich nachgefragt, ob es das sei, was er mir / uns im Dezember versprochen habe und ihm im Kern die Fragen gestellt:

[Auszug]

Während auf bisherige Kontaktaufnahmen sehr offen und schnell reagiert wurde, ist hiernach komplette Funkstille eingetreten. Weder von T.I. selbst noch vom meinem Kontakt in Köln gibt es noch irgendwelche Reaktionen.

Eigentlich ist das auch viel konsequenter als das Herumgeschwurbel der letzten Monate: Bei der Frage wird sich substantiell nichts mehr tun. Da es eine Fraktion bei Polestar gibt, die die Garantieverlängerung lange als unnötig eingestuft und das mit „fehlender Nachfrage“ begründet hat, ist die fehlende Akzeptanz dieser Versicherung nun sogar eine willkommende Bestätigung derer Position.

Beim Abschluss des Posts schließe ich mich der Aussage von @Electrified Uwe an: Der Hersteller hat jegliches Vertrauen verspielt und könnte mir die Versicherung schenken.

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Wie soll daraus etwas rechtlich Verbindliches entstehen?
Du hast eine Email von „Polestar Support“ erhalten. Sehr schön.

Steht im Footer überhaupt „Polestar Automotive Germany GmbH“ mit Sitz und Nennung der Geschäftsführer?

Bei der Polestar Automotive Germany GmbH sind als vertretungsberechtigte Geschäftsführer

  1. Michael Kevin Whittington, Göteborg, Schweden
  2. Willem Norbert Baudewijns, Berlicum, Niederlande

im Handelsregister eingetragen.
Keine weiteren Prokuristen.
Nach aussen sind also nur die beiden in der Lage Dir gegenüber eine rechtlich verbindliche Aussage zu machen.

Falls der „Polestar Support“ zudem immer noch eine ausgelagerte Organisationseinheit von Volvo ist, dann viel Spaß bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Und dass Du mit Abschluss der angebotenen Versicherung einen Vertrag mit der Helvetia eingehst, hat @anon20072543 ja oben nun ausführlich dargelegt.

Meiner Meinung nach kannst Du die Aussage vom anonymen „Polestar Support“ vergessen.


EDIT: wie @WFS schon schrieb, ist gar nicht erkennbar, ob sie die Aussage auf die Helvetia-Versicherung bezieht oder um die kostenfreie Verlängerung um ein Jahr, die alle P2-Besitzer erhalten haben

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Bei der Garantieverlängerung gibt es zwei Dokumente zum Download. Einmal die eigentlichen „Versicherungsbedingungen der Anschlussgarantieversicherung („AGV“)“ und dann noch „Anschlussgarantieversicherung (AGV) Informationsblatt zum Versicherungsprodukt“

Wenn ich das richtig überblicke, sind die Versicherungsbedingungen fein. Da steht nichts drin was mich stört. Nur in dem „Informationsblatt“ steht:

Was ist nicht versichert?
Die Versicherung deckt insbesondere nicht die folgenden Gefahren und Fahrzeugteile ab:
 Mängel an HV-Batterie und Antriebseinheit;

Aber was gilt denn jetzt? Beide Dokumente oder nur eins? Mein Verstand und Rechtskenntnis sagt mir, eigentlich nur die „Terms and Conditions“! Aber wieso dann die abweichenden „Produktinformationen“???

Überblickt das jemand?

Extended_Warranty_Insurance_Product_Information_DE.pdf (328,8 KB)
Extended_Warranty_Insurance_Terms_Conditions_DE.pdf (531,9 KB)

Aha, scheint also wirklich ausgeschlossen.

Aber ist die Antriebseinheit nun von Polestar in der Batterie - Garantie eingeschlossen oder nicht?

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Bitte noch warten. Da erfolgen noch Änderungen, dass die Widersprüche sich auflösen. Da sind Übersetzungsfehler passiert.
Das soll „in den nächsten Tagen“ kommen - aber bei Polestar geht ja nix schnell.

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Ich hatte ebenfalls in einer Anfrage/Beschwerde beim Support die Antwort bekommen,
dass man die Garantieverlängerung so gestalten wolle, dass es einer Werksgarantieverlängerung gleich käme.
So die Absicht.
Und ja, ich glaube Polestar, dass es so kommt.

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Danke Dir. Wenn das zweite „Informationsdokument“ und der FAQ Eintrag verschwindet, wäre das aus meiner Sicht eine gute und auch günstige Garantieverlängerung.
Wenn noch mehr korrigiert wird, noch besser!

Ich glaube an das Gute und bin optimistisch gespannt :+1:

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Eigenartig, dass sich die meisten an diesem einen Ausschluss aufhängen, und das Konstrukt ansonsten o.k. finden.

Mein viel größeres Problem ist die glasklare Definition dessen, was versichert ist:

Die hier genannten Kriterien sind so geschickt miteinander kombiniert, dass ich mir - wie an anderer Stelle bereits ausgeführt - nur schwer einen Mangel vorstellen kann, der dieser Definition entspricht.

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Das liegt daran, dass der Passus in der überarbeiteten Version nun so lautet:
image

Da sehe ich kein Problem mehr. Es bleibt aber der Ausschluss der „Antriebseinheit“ bei Helvetia und der, fehlerhaft nicht näher beschriebene und damit unzureichende, Einschluss bei Polestar.

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