(K)eine Garantieverlängerung (kostenpflichtig)

führt somit auch nicht zu einem belegbaren Folgeschaden :wink: aber gut, lassen wir das. Ich hab noch 1 Jahr normale Garantie, bis dahin wird sich das Chaos schon lösen, schließlich arbeitet Polestar mit Hochdruck dran :wink:

Ich will keine Bewertung durch Laien hier haben, sondern lediglich eine Sammlung von unklaren Formulierungen. Und ja, tatsächlich schafft es Polestar nicht, unsere Bedenken und Probleme mit den Dokumenten zu verstehen.

Ich werde die Sammlung(!) dann weitergeben, und Polestar soll es dann ein für alle Mal und rechtssicher klären. Dann haben wir halbwegs das, was wir eigentlich erwartet hätten vor ca. 2 Jahren.

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Ich erwarte einen Vertragsschluss nach deutschem Recht und einen Gerichtsstand an meinem Wohnort.

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Falsches Leuchtmittel → potentieller Schaden an der Elektrik. Wenn man nur will…aber ich sagte bereits:

Ein frommer Wunsch / Traum!

Leute bedenkt mal das die AGV keine 500 Euro kostet! Wie soll da ein Ersatzwagen oder sonstige Luxusleistungen reinpassen?? Bleibt mal realistisch was das alles angeht.

Wenn jemand sein Smartphone oder Laptop öffnet oder was daran ändert war es das auch mit der Garantie. Wieso sollte Polestar das Wechseln von Blinkergehäusen, Änderungen am Fahrwerk oder sonstwas abdecken? Das sind kaum zu kalkulierende Risiken! Das muss ausgeschlossen werden, ist doch klar!

Bitte realistisch bleiben

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Dieser Passus würde einer ABG-Prüfung eh nicht standhalten, da er EU-Recht widerspricht:

„Schließt ein deutscher Verbraucher mit einem Unternehmen, dessen Sitz z. B. in Österreich liegt, einen Vertrag, so liegt der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers. Dies richtet sich nach den europarechtlichen Verbraucherschutzvorschriften.“

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Nö. „Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften“ S.o.

Oha, da haben wir ja sehr verbraucherfreundliche Rechte. Im B2B Umfeld undenkbar.

Aber dann ist der Passus aus dem Vertrag ja eh hinfällig, oder?
Wenn es mal soweit kommt, dass ein Anwalt eingeschaltet werden muss, wird der das schon regeln.

Hier ist es doch ein Schweizer Unternehmen. Gilt das da auch?

sind wohl eher ~500€/a wenn diese Zahlen noch gelten

Einen Ersatzwagen habe ich ohnehin in meiner Autoversicherung inkludiert, sogar mit ggf. notwendigen Abschleppkosten. Das Ganze kostet wahnsinnige 8€/a. Soviel zu „Luxusleistungen“…

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Ja, da das schweizerische Unternehmen sich im deutschen Markt tummelt.

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Unglücklicherweise bleibt festzuhalten: Polestar kann oder will es nicht. In den meisten Unternehmen die ich kenne würde es bei Veröffentlichung nach so einer langen Zeit und diesem Ergebnis eine personelle Umbesetzung geben. Es ist mittlerweile einfach nur unverständlich, was sie sich dabei denken (ich bitte um Entschuldigung, wenn ich mit dieser Aussage jetzt jemandem zu nahe getreten bin :joy:).

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Ja, nennt sich Marktortprinzip.

Ich versteh nach wie vor nicht, was der Blödsinn und Stress seitens Polestar soll.

In den Zulassungspapieren steht oder stand Volvo.
Inspektion und Reparatur? Volvo.

Für XC40 und C40 gibt es die Garantieerweiterungen auch. Der Polestar 2 ist von den Stückzahlen her sehr gering vertreten. Ich kenne jetzt die Zahlen der beiden Volvos nicht, gehe aber davon aus, dass sie zahlenmäßig überlegen sind.
Warum man jetzt nicht, wenn eh alles über Volvo läuft, und XC40 und C40, sowie Polestar 2 in der Basis identische Fahrzeuge sind, in der selben Anschlussgarantie auch den Polestar 2 inkludiert, ist mir schleierhaft.
Das wäre simpel, transparent, und für alle logisch nachvollziehbar. Und würde am Ende auch Polestar eine Menge Ärger ersparen. Ich kann und will es echt nicht verstehen. Manchmal machen sie sich das Leben echt selbst schwer.

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Das ist doch für wirtschaftliche Themen vollkommen irrelevant. Dein Auto und die Wirtschaftlichkeit einer Garantieverlängerung verantwortet die „Polestar Automotive Holding Uk“. Und da zählt nur das:
https://markets.ft.com/data/equities/tearsheet/summary?s=A4N1:HAN
und nicht der gesunde Menschenverstand :upside_down_face:

Können wir uns bitte darauf konzentrieren, hier die formulierten Textpassagen aufzulisten, mit denen wir Schwierigkeiten haben und nicht diskutieren, ob und warum vielleicht der Praktikant das so gelöst hat und nicht anders?
Danke!

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Weil Polestar und Volvo inzwischen verschiedene börsennotierte Unternehmen sind.

Lieber Markus,

nach meinem Verständnis dieser Community:
Nein, genau darauf sollten wir uns nicht verständigen.

Lars hat eine mehr als angebrachte Kritik an dem Vorgehen von Polestar wenigstens noch geäußert - ich lese seit einiger Zeit weitgehend nur noch mit und schüttel innerlich mit dem Kopf. Deshalb sage ich inhaltlich zu dem Murks dieser Garantieversicherung auch nichts mehr.

Zum meinem Verständnis von unserem Club allerdings schon:

Polestar hat uns von Beginn an eine Verlängerung der Garantie zugesagt und zuletzt im Dezember eine Absicherung „wie bislang mit der Herstellergarantie“. Seitdem beschäftigen wir uns mit der Abmilderung der Frechheiten, die uns Polestar / Helvetia vor die Nase gelegt hat.

Ob Du das an dieser Stelle lesen magst, oder nicht:
Polestar hat (nicht zum ersten Male) gegenüber uns Kunden sein Wort gebrochen. Mit der inhaltlichen Auseinandersetzung und Diskussion der weiter vorhandenen Fallstricke und Ausschlüsse quasi im Auftrag von Polestar, machen wir uns zum Handlanger dieses Wortbruches.

Das mag der ein oder andere nicht so drastisch sehen, aber in dem Thread, der sich seit Ewigkeiten mit dieser Thematik beschäftigt, zur Ordnung zu rufen, wenn das Konstrukt grundsätzlich kritisiert wird, halte ich für nicht richtig. Dass Du den „Kaffee so langsam auf hast“ verstehe ich. Daran sind aber nicht die kritischen Mitglieder schuld.

Zum Ende doch noch was Inhaltliches:
„Die dreijährige Garantie gegen Lackmängel wird nicht verlängert. Für alle anderen Material- und Verarbeitungsmängel gelten die gleichen Regeln wie bei der Herstellergarantie für Neuwagen“.
… so formuliert das ein anderer Premiumhersteller. Und da braucht es keine Textanalyse.

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Ich sehe es genauso wie @anon20072543, dieser Thread läuft nun seit Juli 2020 und hatte überwiegend eine „Ventilfunktion“.

Ich würde den Aufruf und die, im wesentlichen von @Landmatrose, gefundenen Stolperstellen in einen separaten Thread sortieren und um eine weitere Fragenstellung ergänzen, welche sich aus diesem Sachverhalt ergibt:

Diese Zusage gilt es letztlich zu klären. Was ist dafür besser geeignet als Beispiele aus der Vergangenheit?
Mein Vorschlag: Machen wir also einen Stresstest für die Versicherung…

Als Beispiel der OBC-Ausfall:

  • Eine Phase des OBC fällt sporadisch aus.
  • Der Fehler ist nur im Fehlerspeicher hinterlegt und tritt während des Werkstattaufenthalts nicht auf.
  • Es wurde seitens Polestar über etliche Updates hinweg versucht, den Fehler per Update einzufangen.

Frage: Wäre dieser Fehler von der Versicherung übernommen worden?
Zusatzfrage: Wer klärt so etwas zukünftig mit der Versicherung? Polestar, die Werkstatt oder der Eigentümer?

Weitere Beispiele willkommen!

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Das halte auch ich für eine, wenn auch beileibe nicht die einzige wichtige Frage, auf die ich gern eine Antwort hätte. Bei den bisherigen Vertriebswegen war die Sache in der Regel klar: Ich schließe den Vertrag beim Händler (mit der dort angeschlossenen Werkstatt) ab, also kümmert der sich auch um die (initiale) Kommunikation mit der Versicherung. Aber das funktioniert hier ja so nicht…

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