Käuferrechte: Nachlieferung/Wandlung/Anfechtung

So ihr Lieben,

mein Fahrzeug ist jetzt gut zwei Wochen in der Werkstatt ohne Aussicht auf ein baldiges Ende der Odysee. Da ich ständig eine emotionale Achterbahnfahrt mit der Firma Polestar mitmache, ziehe ich nun Konsequenzen. Erstens werde ich heute noch ein Einschreiben aufsetzen mit Fristsetzung zur Behebung der Probleme. Zweitens ging soeben eine Mail an die Verbraucherzentrale NRW raus, in der ich folgende Punkte moniert habe:

  1. Fehlende Features aus der Präsentation (Remote Automatic Parking und Map Assisted Adaptive Cruise Control)
  2. Fehlende Features aus der Bestellung (Polestar Connect + Vorklimatisierung)
  3. Unklarer Status des Winterreifenservice

Punkt 1 wird sicherlich schwierig werden, da es sich nur um eine Präsentation handelt. Punkt 2 und 3 sehe ich ziemlich klar. Ich halte euch auf den Laufenden was dabei raus kommt.

Edit: @Uwe58 wird hier noch seine Informationen preisgeben.

Edit 2: Habe auch nochmal NextMove ein Update geschickt. Mit Stefan hatte ich mich schon per Mail kurz ausgetauscht.

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Ich bin gespannt, was passiert. Ich habe mir heute meine Winterreifen montieren lassen und erst einmal bezahlt. Der Status ist nach wie vor unklar.

Ich habe auch die Winterreifen montiereN lassen und denen den Passus Reifenservice aus dem Bestellvertrag gleich mitgebracht.
Sie wollen das mit Polestar klären. Bezahlt habe ich nichts. Bin gespannt ob da noch was kommt.

Das ist ja freundlich. Also ich wurde aufgefordert mich selbst darum zu kümmern.

Ja, war eigentlich auch kein Thema, ich habe gesagt, dass es vertraglich vereinbart ist, dass die Service-Werkstätten den Wechsel und Lagerung 2x machen und ich gehe davon aus, dass die Werkstatt die Kosten hierfür dann von Polestar erstattet bekommt. Da muss es ja Vereinbarungen geben und dies sei nicht mein Part.
Ich warte ab ob ich jetzt noch was höre.

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So heute auch bei mir. Hatte den Vertrag in Kopie mitgenommen und gesagt, entweder klärt ihr das oder schickt mir / Firma ne Rechnung, die wir dann bei Polestar in Köln einreichen.

Sehr freundliche Reaktion, „das werden wir sicher geklärt bekommen“,… Vorhin Fahrzeug abgeholt (Rückruf + Radwechsel ), Einlagerungsbeleg bekommen, aber keine Rechnung.

… eher ein wenig Kopfschütteln über die „kleine Schwester“ Polestar :wink:

Werde berichten, falls irgendwann eine Rechnung kommen sollte.

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Irgendetwas mache ich falsch. Ich fühle mich in Autohäusern generell immer etwas komisch behandelt und dieses Gefühl hatte ich hier auch schon wieder. Ich strahle wohl nicht so die Autorität aus :thinking: :grinning:

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Nein, das glaube ich nicht. Hier ist es auch nicht die, die hineinruft, sondern der Wald selbst :thinking:

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Von der Verbraucherzentrale NRW kam heute übrigens die Rückmeldung, dass das entsprechende Dezernat sich kümmert.

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Das glaube ich nicht, ich glaube es ist dort eine sehr typische Welt.
Versuche doch mit dem Vertragstext in der Werkstatt oder bei Polestar eine Rückerstattung zu bekommen.

Ich wundere mich auch sehr, dass anderen scheinbar der Abhol-/ Bringservice für den Rückruf angeboten wurde, davon war bei mir im Telefonat nie die Rede.

Das werde ich auch. Vielleicht muss ich doch etwas forscher werden, ich bin immer so auf Deeskalation gepolt.

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Gut man muss sich manchmal auch einfach dumm stellen…mir ist klar das die „Netten“ in der Welt des Kapitalismus nicht weiterkommen. Ein Leihwagen wurde mir von der Polestar Assistance auch initial gar nicht angeboten; da musste ich mehrfach nachhaken, bis ein adäquater Ersatz dastand.

Einfach auf gewisse Sachen bestehen. Aber dafür muss man eben auch lernen zwischen Privat = Nett und Business = Eiskalt zu unterscheiden.

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Du sprichst mir aus dem Herzen.
Bitte die beiden Sachen nicht verwechseln.
Wer hier auf seine Rechte pocht ist deswegen kein Unmensch.

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Hallo zusammen,

auf keine meiner Mails an den Support habe ich bis auf eine automatische Antwortmail, die nur die Ticketnummer, jedoch nicht meinen geschriebenen Text, beinhaltet ein Antwort bekommen.
Seit rund 3 Wochen herrscht seitens Polestar totale Funkstille!

Heute habe ich ein paar weitere Mängel am Fahrzeug entdecken können:

  1. Fahrersitz zeigt Auflösungserscheinungen
  2. Heckleuchte nicht sauber montiert oder rausgedrückt.
  3. Kratzer (tief - bekomme ich nicht wegpoliert) zwischen Windschutzscheibe und Dachhimmel

Da mir vollkommen klar ist, daß eine Beanstandung über den Onlinesupport zu nichts führen wird (warum sollte es bei diesen Anfragen anders sein als bei meinen zig Anfragen zuvor), habe ich mich (auch wenn es mir innerlich schwerfällt) für die Einleitung zur Durchsetzung meiner Kundenrechte auf den rechtlichen Weg zu starten entschieden.

Folgendes Schreiben ist heute via Post AG als Einschreiben und als PDF an Herrn Lutz gegangen:

EINSCHREIBEN

An
Polestar Automotive Germany GmbH
z.H. Geschäftsführung Hr. A. Lutz
Siegburger Str. 229C

50679 Köln

Betreff: Auflistung Mängel am Fahrzeug u. fehlende bei Vertragsabschluss zugesagte Eigenschaften des Fahrzeuges (Kennzeichen XX-XX 2 E / FIN LPSVSEDEEML003xxx)
mit Aufforderung der Nacherfüllung inkl. Fristsetzung

Sehr geehrter Herr Lutz,

dass Sie mit Polestar Deutschland und dem Polestar 2 einen desaströsen Start (vom Bestellprozess, über die Zahlungsabwicklung inkl. Rechnungsstellung und der Übergabe der Fahrzeuge) hingelegt haben, bedarf in diesem Schreiben keine weitere Erwähnung mehr.
„Hassle free“ sieht anders aus und fühlt sich vor allem anders an!

Es bleibt nur zu sagen, daß ich als Kunde massiv enttäuscht bin!

Mir wurde bei Krüll in Hamburg ein total verschmuddeltes und schlecht aufbereitetes Fahrzeug übergeben (Klebereste auf dem Lack, Schlamm in den Felgen, Staub im Innenraum).
Dazu kam ein viel zu hoch eingestelltes Frontlicht, mit dem es sicherheitstechnisch bedenklich war überhaupt zu fahren!

Sie haben Besserung im Bezug auf Service (Kommunikation mit dem Kunden, Ausarbeitung des Kundenportals etc.) versprochen.
Geändert hat sich nichts!
Keine meiner Supportanfragen wurde beantwortet!

Sie haben Transparenz für das weitere Vorgehen in Bezug auf die Nacherfüllung fehlender Eigenschaften der Fahrzeuge versprochen.
Das Einzige was Sie geliefert haben sind unverbindliche Zusagen in Form einer Timeline auf der Homepage. Mehr als Nebelkerzen kann man das nicht bezeichnen.

Sie haben lückenlose Transparenz für das Beheben der unzähligen Fehlermeldungen (berechtige und unberechtigte Systemmeldungen) versprochen.
Ein Change-Log der Softwarestände und der mit Updates gelieferten Fehlerkorrekturen bleiben Sie dem Kunden nach wie vor schuldig.
Niemand weiß woran er/sie ist und ob das Fahrzeug einen potenziellen Fehler in sich trägt…

Dies alles und die diversen Fehler an meinem Polestar 2 lassen mir keine andere Wahl, als das ich nun einen ganz klaren, für Sie und mich, rechtverbindlichen Prozess starte.

Dieser sieht wie folgt aus:

1. In diesem Schreiben werde ich alle Punkte aufführen, die einen Sachmangel darstellen und/oder eine fehlende, zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, Eigenschaft des Fahrzeuges darstellen.

2. Ich werde für die Nacherfüllung eine entsprechende Frist setzen.

3. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, werde ich mich ab Dato durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, um meine Rechte als Verbraucher durchsetzen zu können. Die Kosten für den Rechtsanwalt tragen Sie!

Folgende offenen Sachmängel (Hardware) stehen zur Behebung aus:

1. Klappern im Innenraum aus dem Bereich der rechten C-Säule beim Überfahren kurzer Unebenheiten, wie z.B. Schachtdeckel.

2. Die Rückleuchte links ist nicht korrekt montiert.

*3. Der Fahrersitz zeigt nach 2500km deutliche Abnutzungserscheinungen. *
An der Sitzwange links ist es bereits zu deutlich sichtbaren Faserrissen im Stoff gekommen. (Anlage 2)
Der Bezug der Sitzfläche wirft bereits Falten.

4. Die Frunkhaube fällt nicht selbsttätig in die (vollständige) Schließung und muß mit der Hand links und rechts nachgedrückt werden oder mit Gewalt zugeworfen werden.

5. Kratzer im Lack zwischen Windschutzscheibe und Panoramdach.

6. Die von mir bestellten und inzwischen gelieferten Winterräder für das Performance Paket wurden ohne die im Shop abgebildeten „Goldenen Ventilkappen“ geleifert.

7. Die hinten Seitenscheiben wackeln in den Führungen bzw. Dichtungen.

8. Die im Handbuch beschriebene Notentriegelung für den Ladestecker ist nicht auffindbar!

Folgende Funktionen und Eigenschaften (welche beim Vertragsabschluss beworben wurden) fehlen dem Fahrzeug bis heute dem 19.10.2020:

1. Eine APP für das Smartphone um zum Beispiel folgende Informationen via Remote wie (SOC, Laderate, Ladestrom, Fahrzeugstandort, Fahrzeugstatus) abfragen zu können ist nicht existent.
Eine APP mit der es möglich ist via Remote die Ladung zu starten, zu planen, zu stoppen ist nicht existent.
Eine APP mit der es möglich ist das Fahrzeug via Remote Vorzuheizen oder zu Kühlen ist nicht existent.

2. Eine APP (Sie bezeichnen die Funktion als Digital Key) die es ermöglicht das Fahrzeug bei Annährung zu Entriegeln und beim Hinsetzen in Fahrbereitschaft zu bringen ist nicht existent.

3. Ein Vorkonditionierung (Wärmen/Kühlen) des Akkus und/oder zeitglich Wärmen/Kühlen des Innenraumes ist nicht wie im Handbuch beschrieben über eine Timerfunktion möglich. Natürlich auch nicht via Remote, da es keine APP gibt!

4. Der Polestar wurde mit einer Reichweite nach WLTP von 470km beworben. Wie dies zu schaffen sein soll erschließt sich mir nicht! Selbst bei massiv vorrausschauender und vorsichtiger Fahrweise komme ich auf meinem 25km Arbeitsweg (Mischung aus Stadtverkehr und fahren über Land) nicht unter einen Verbrauch von 22 kWh/100km

5. Der Polestar wurde mit einer Ladeleistung von bis zu 150kW beworben. Das diese Leistung nicht über den ges. Ladeverlauf gehalten werden kann ist mir durchaus bewusst.
Jedoch ist die, in mehreren Tests und auch aus meinen Erfahrungen aufgezeichnete Ladekurve, weit weg von den versprochenen 150kW. Im besten Fall gehen mal für eine kurze Zeit 135kW in den Akku, um dann ab ca. 55% SOC auf 70kW abzufallen.
Dies und der hohe Verbrauch machen das Auto NICHT langstreckentauglich!

6. Das Fahrzeug wurde als OTA-Fähig deklariert und verkauft. Es wurde beworben, daß wichtige Updates zur Betriebssicherheit und Updates die das „Nutzererlebnis“ verbessern sollen „hassle free“ über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Leider ist auch diese Funktionalität zur Zeit technisch nicht möglich und es muß eine Werkstatt aufgesucht werden.

Folgende offenen Sachmängel (Software) stehen zur Behebung aus:

1. Ständig auftauchende System- und Fehlermeldungen wie zum Beispiel „12V-Batterie schwach/Sicher anhalten“, „Wartung Handbremse erforderlich“, im Anhängerbetrieb immer wieder die Warnmeldung das die hinteren Parksensoren gewartet werden müssen (Meldung auf Englisch).

2. Das eingestellte Ladelimit wird oft nicht vom Centerdisplay ins Fahrerdisplay übernommen. Auch wenn der Wert übernommen wurde, wird oftmals trotzdem bis 100% SOC geladen, obwohl nur 80% als Limit definiert wurde.

3. Die Ladung wird durch das Fahrzeug bei 100% SOC nicht beendet. Mein Polestar hat für 12h bei 100% SOC noch rund 160W von der Wallbox bezogen. Dieser Fehler ist nicht reproduzierbar kommt jedoch ab und zu vor.

4. Die Heizung heizt gelegentlich nicht den Innenraum. Ein Reboot des Centerdisplays schafft Abhilfe.

5. Die LTE-Datenverbindung ist immer mal wieder tageweise unterbrochen. Ein Reboot des Centerdisplays führt nicht zum Erfolg!

6. Die Verkehrszeichenerkennung ist dermaßen schlecht, dass man leider sagen muss, dass diese quasi nicht ausgeliefert wurde. Die Fehlerquote ist so hoch, dass man sich auf die Erkennung nicht im Geringsten verlassen kann. Das System ist unbrauchbar!

7. Die Alarmanlage löst aus wenn der Kühlerlüfter anläuft (zum Beispiel beim Laden oder Parken nach schnellerer Fahrt). Alarmanlage hält dann die ges. Nachbarschaft wach! Fehler wurde bisher nur durch einen Workaround (rausprogrammieren des Neigungssensors) behoben. Eine endgültige Behebung des Mangels steht noch aus!

8. Das Fahrerdisplay zeigt beim Laden nichts mehr an. Dieser Umstand und das fehlen einer APP machen es unmöglich den Ladezustand des Fahrzeuges zu erfahren!

9. Google Assistant kann nicht mit DAB-Sendern umgehen.

10. Die Kamerasysteme (360 Grad) stehen willkürlich nicht zur Verfügung.

11. Die Fahrdatenapp ist nicht nur völlig unbrauchbar, sondern zeigt dazu noch teilweise Durchschnittsgeschwindigkeiten die in den Bereich von Kampfjets fallen an.

Soweit die aktuelle Auflistung der Fehler und Mängel bzw. fehlende Eigenschaftes meines Polestar 2 – Stand 19.10.2020

Fristsetzung:

Hiermit setze ich Ihnen (Polestar Automotive Germany GmbH) eine Frist bis zum 31.12.2020 alle hier aufgeführten Punkte zu beheben bzw. in meinem Interesse in Funktion zu bringen.
Ich halte es in Anbetracht der Umstände, dass das Nichtvorhandensein vieler Funktionen schon als arglistige Kundentäuschung gewertet werden kann, für eine angemessene Frist.

Wird diese Frist überschritten, sehe ich mich gezwungen mit einem entsprechenden Rechtbeistand meine Forderungen gegenüber der Polestar Automotive Germany GmbH durchzusetzen.
Hier kommen Minderung des Kaufpreises und/oder eine Nutzungsausfallentschädigung ins Spiel.

Außerdem, Herr Lutz, stelle ich folgende Forderung an die Polestar Automotive Germany GmbH.
Mein Fahrzeug wurde am 04.09.2020 übergeben, jedoch am 14.08.2020 zugelassen.
Ich verlange eine schriftliche Zusage, daß die Garantie für mein Fahrzeug erst ab den 04.09.2020 beginnt!
Als weitere Forderung stelle ich an, daß die kostenlose bzw. die im Kaufpreis inkludierte Nutzung der Datendienste von 3 Jahren rund um den Polestar, erst mit Bereitstellung der entsprechenden und funktionierenden APP beginnt zu laufen.
Auch das halte ich für selbstverständlich und verlange hierfür eine schriftliche Bestätigung.

Eine Stellungnahme und eine klare Timeline, wie Sie sich vorstellen meinen Forderungen bis zum 31.12.2020 gerecht zu werden erwarte ich bis zum 31.10.2020 von Ihnen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

_______________________________
HW
S den 19.10.2020

Mir tut es innerlich wirklich weh und auch sehr leid, daß ich diesen Vorgang nun so starten muß.
Jedoch hatte ich in der Vergangenheit mit einen VW Golf VI Variant ähnliche Erlebnisse.
Mein damaliges Zögern und der Glaube an den gesunden Menschenverstand bzw. Fairness VW dem Kunden gegenüber haben mich eine Menge Geld und Zeit gekostet.
Hätte ich damals früher reagiert wäre ich aus der Sache mit viel weniger persönlichen Zeitaufwand und auch finanziell weitaus besser aus der Sache rausgekommen.

Diesen Fehler werde ich mit einem Automobilhersteller oder überhaupt einem Geschäftspartner nie wieder begehen!

@Administratoren
Dieses unten stehende Thema schließen und die geschriebenen Inhalte hier einfügen - Danke!
https://polestar.fans/t/das-mass-ist-voll-und-der-geduldsfaden-gerissen/3286

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Das ist ganz einfach!

Ich bin im Recht - Polestar nicht…
Und der, der Recht bekommt zahlt nicht die Zeche!

Ich habe Polestar eine großzügige Frist gesetzt.
In dieser hat Polestar die Zeit die Mängel zu beheben oder mir Andersweitig (ohne das Etablieren rechtlicher Schritte) entgegenzukommen.
Will Polestar den Rechtsweg gehen, so wird Polestar mit sehr großer Wahrscheinlichkeit scheitern.
Somit muß Polestar dann auch die ges. Kosten dafür tragen.

Jeder Richter wird im Falle einer Verhandlung sehen, daß ich mehr als bemüht war und noch immer bin eine außergerichtliche Einigung zu finden…
Dies wird mir positiv angeheftet werden.

Sollte sich jedoch Polestar in der von mir gesetzten Frist (nochmals betone ich „großzügig“) nicht reagieren und mir kein akzeptables Angebot oder keine technische Lösung anbieten können, wird dies für Polestar weniger gut ausgelegt werden…

Dies mit der Fakten- und Rechtslage kombiniert nimmt dann kein gutes Ende für Polestar.

Siehe https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/klage-gewonnen-wer-zahlt-meinen-anwalt

Die Rechtsanwaltskosten sind als Teil des Schadens zu erstatten, soweit die Beauftragung eines Anwaltes erforderlich war, zB aus einem Landgerichtsurteil:

Grundlage des Schadensersatzanspruchs ist die Pflichtverletzung durch Lieferung einer mangelhaften Sache. Gebühren des Rechtsanwaltes sind vom Verkäufer zu übernehmen, wenn die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes erforderlich war. In Anbetracht der komplizierten Rechtsmaterie ist die Einschaltung eines Anwaltes erforderlich, zumal dann, wenn der Käufer geschäftsunerfahren ist. Er kann dann zwar selbst den Rücktritt erklären, Minderung geltend machen und Schadensersatz verlangen. Doch damit ist ihm nicht geholfen, wenn er nicht weiß, welche Rechtsbehelfe er besitzt, ob Mängel erheblich sind, ob die Voraussetzungen eines Fehlschlagens der Nacherfüllung vorliegen und wie die Minderung und die Abwicklung des Vertrages durchgeführt und Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden. Hierzu verweist die Kammer auf Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Auflage, Rn. 492. Nach diesen Grundsätzen war vorliegend die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erforderlich“.

Dies gilt auch dann, wenn es später gar nicht zum gerichtlichen Rechtsstreit kommt, auch die vor-/außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten sind zu ersetzen.

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Hallo zusammen,

auf keine meiner Mails an den Support habe ich bis auf eine automatische Antwortmail, die nur die Ticketnummer, jedoch nicht meinen geschriebenen Text, beinhaltet ein Antwort bekommen.
Seit rund 3 Wochen herrscht seitens Polestar totale Funkstille!

Heute habe ich ein paar weitere Mängel am Fahrzeug entdecken können:

  1. Fahrersitz zeigt Auflösungserscheinungen
  2. Heckleuchte nicht sauber montiert oder rausgedrückt.
  3. Kratzer (tief - bekomme ich nicht wegpoliert) zwischen Windschutzscheibe und Dachhimmel

Da mir vollkommen klar ist, daß eine Beanstandung über den Onlinesupport zu nichts führen wird (warum sollte es bei diesen Anfragen anders sein als bei meinen zig Anfragen zuvor), habe ich mich (auch wenn es mir innerlich schwerfällt) für die Einleitung zur Durchsetzung meiner Kundenrechte auf den rechtlichen Weg zu starten entschieden.

Folgendes Schreiben ist heute via Post AG als Einschreiben und als PDF an Herrn Lutz gegangen:

EINSCHREIBEN

An
Polestar Automotive Germany GmbH
z.H. Geschäftsführung Hr. A. Lutz
Siegburger Str. 229C

50679 Köln

Betreff: Auflistung Mängel am Fahrzeug u. fehlende bei Vertragsabschluss zugesagte Eigenschaften des Fahrzeuges (Kennzeichen XX-XX 2 E / FIN LPSVSEDEEML003xxx)
mit Aufforderung der Nacherfüllung inkl. Fristsetzung

Sehr geehrter Herr Lutz,

dass Sie mit Polestar Deutschland und dem Polestar 2 einen desaströsen Start (vom Bestellprozess, über die Zahlungsabwicklung inkl. Rechnungsstellung und der Übergabe der Fahrzeuge) hingelegt haben, bedarf in diesem Schreiben keine weitere Erwähnung mehr.
„Hassle free“ sieht anders aus und fühlt sich vor allem anders an!

Es bleibt nur zu sagen, daß ich als Kunde massiv enttäuscht bin!

Mir wurde bei Krüll in Hamburg ein total verschmuddeltes und schlecht aufbereitetes Fahrzeug übergeben (Klebereste auf dem Lack, Schlamm in den Felgen, Staub im Innenraum).
Dazu kam ein viel zu hoch eingestelltes Frontlicht, mit dem es sicherheitstechnisch bedenklich war überhaupt zu fahren!

Sie haben Besserung im Bezug auf Service (Kommunikation mit dem Kunden, Ausarbeitung des Kundenportals etc.) versprochen.
Geändert hat sich nichts!
Keine meiner Supportanfragen wurde beantwortet!

Sie haben Transparenz für das weitere Vorgehen in Bezug auf die Nacherfüllung fehlender Eigenschaften der Fahrzeuge versprochen.
Das Einzige was Sie geliefert haben sind unverbindliche Zusagen in Form einer Timeline auf der Homepage. Mehr als Nebelkerzen kann man das nicht bezeichnen.

Sie haben lückenlose Transparenz für das Beheben der unzähligen Fehlermeldungen (berechtige und unberechtigte Systemmeldungen) versprochen.
Ein Change-Log der Softwarestände und der mit Updates gelieferten Fehlerkorrekturen bleiben Sie dem Kunden nach wie vor schuldig.
Niemand weiß woran er/sie ist und ob das Fahrzeug einen potenziellen Fehler in sich trägt…

Dies alles und die diversen Fehler an meinem Polestar 2 lassen mir keine andere Wahl, als das ich nun einen ganz klaren, für Sie und mich, rechtverbindlichen Prozess starte.

Dieser sieht wie folgt aus:

1. In diesem Schreiben werde ich alle Punkte aufführen, die einen Sachmangel darstellen und/oder eine fehlende, zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, Eigenschaft des Fahrzeuges darstellen.

2. Ich werde für die Nacherfüllung eine entsprechende Frist setzen.

3. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, werde ich mich ab Dato durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, um meine Rechte als Verbraucher durchsetzen zu können. Die Kosten für den Rechtsanwalt tragen Sie!

Folgende offenen Sachmängel (Hardware) stehen zur Behebung aus:

1. Klappern im Innenraum aus dem Bereich der rechten C-Säule beim Überfahren kurzer Unebenheiten, wie z.B. Schachtdeckel.

2. Die Rückleuchte links ist nicht korrekt montiert.

*3. Der Fahrersitz zeigt nach 2500km deutliche Abnutzungserscheinungen. *
An der Sitzwange links ist es bereits zu deutlich sichtbaren Faserrissen im Stoff gekommen. (Anlage 2)
Der Bezug der Sitzfläche wirft bereits Falten.

4. Die Frunkhaube fällt nicht selbsttätig in die (vollständige) Schließung und muß mit der Hand links und rechts nachgedrückt werden oder mit Gewalt zugeworfen werden.

5. Kratzer im Lack zwischen Windschutzscheibe und Panoramdach.

6. Die von mir bestellten und inzwischen gelieferten Winterräder für das Performance Paket wurden ohne die im Shop abgebildeten „Goldenen Ventilkappen“ geleifert.

7. Die hinten Seitenscheiben wackeln in den Führungen bzw. Dichtungen.

8. Die im Handbuch beschriebene Notentriegelung für den Ladestecker ist nicht auffindbar!

Folgende Funktionen und Eigenschaften (welche beim Vertragsabschluss beworben wurden) fehlen dem Fahrzeug bis heute dem 19.10.2020:

1. Eine APP für das Smartphone um zum Beispiel folgende Informationen via Remote wie (SOC, Laderate, Ladestrom, Fahrzeugstandort, Fahrzeugstatus) abfragen zu können ist nicht existent.
Eine APP mit der es möglich ist via Remote die Ladung zu starten, zu planen, zu stoppen ist nicht existent.
Eine APP mit der es möglich ist das Fahrzeug via Remote Vorzuheizen oder zu Kühlen ist nicht existent.

2. Eine APP (Sie bezeichnen die Funktion als Digital Key) die es ermöglicht das Fahrzeug bei Annährung zu Entriegeln und beim Hinsetzen in Fahrbereitschaft zu bringen ist nicht existent.

3. Ein Vorkonditionierung (Wärmen/Kühlen) des Akkus und/oder zeitglich Wärmen/Kühlen des Innenraumes ist nicht wie im Handbuch beschrieben über eine Timerfunktion möglich. Natürlich auch nicht via Remote, da es keine APP gibt!

4. Der Polestar wurde mit einer Reichweite nach WLTP von 470km beworben. Wie dies zu schaffen sein soll erschließt sich mir nicht! Selbst bei massiv vorrausschauender und vorsichtiger Fahrweise komme ich auf meinem 25km Arbeitsweg (Mischung aus Stadtverkehr und fahren über Land) nicht unter einen Verbrauch von 22 kWh/100km

5. Der Polestar wurde mit einer Ladeleistung von bis zu 150kW beworben. Das diese Leistung nicht über den ges. Ladeverlauf gehalten werden kann ist mir durchaus bewusst.
Jedoch ist die, in mehreren Tests und auch aus meinen Erfahrungen aufgezeichnete Ladekurve, weit weg von den versprochenen 150kW. Im besten Fall gehen mal für eine kurze Zeit 135kW in den Akku, um dann ab ca. 55% SOC auf 70kW abzufallen.
Dies und der hohe Verbrauch machen das Auto NICHT langstreckentauglich!

6. Das Fahrzeug wurde als OTA-Fähig deklariert und verkauft. Es wurde beworben, daß wichtige Updates zur Betriebssicherheit und Updates die das „Nutzererlebnis“ verbessern sollen „hassle free“ über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Leider ist auch diese Funktionalität zur Zeit technisch nicht möglich und es muß eine Werkstatt aufgesucht werden.

Folgende offenen Sachmängel (Software) stehen zur Behebung aus:

1. Ständig auftauchende System- und Fehlermeldungen wie zum Beispiel „12V-Batterie schwach/Sicher anhalten“, „Wartung Handbremse erforderlich“, im Anhängerbetrieb immer wieder die Warnmeldung das die hinteren Parksensoren gewartet werden müssen (Meldung auf Englisch).

2. Das eingestellte Ladelimit wird oft nicht vom Centerdisplay ins Fahrerdisplay übernommen. Auch wenn der Wert übernommen wurde, wird oftmals trotzdem bis 100% SOC geladen, obwohl nur 80% als Limit definiert wurde.

3. Die Ladung wird durch das Fahrzeug bei 100% SOC nicht beendet. Mein Polestar hat für 12h bei 100% SOC noch rund 160W von der Wallbox bezogen. Dieser Fehler ist nicht reproduzierbar kommt jedoch ab und zu vor.

4. Die Heizung heizt gelegentlich nicht den Innenraum. Ein Reboot des Centerdisplays schafft Abhilfe.

5. Die LTE-Datenverbindung ist immer mal wieder tageweise unterbrochen. Ein Reboot des Centerdisplays führt nicht zum Erfolg!

6. Die Verkehrszeichenerkennung ist dermaßen schlecht, dass man leider sagen muss, dass diese quasi nicht ausgeliefert wurde. Die Fehlerquote ist so hoch, dass man sich auf die Erkennung nicht im Geringsten verlassen kann. Das System ist unbrauchbar!

7. Die Alarmanlage löst aus wenn der Kühlerlüfter anläuft (zum Beispiel beim Laden oder Parken nach schnellerer Fahrt). Alarmanlage hält dann die ges. Nachbarschaft wach! Fehler wurde bisher nur durch einen Workaround (rausprogrammieren des Neigungssensors) behoben. Eine endgültige Behebung des Mangels steht noch aus!

8. Das Fahrerdisplay zeigt beim Laden nichts mehr an. Dieser Umstand und das fehlen einer APP machen es unmöglich den Ladezustand des Fahrzeuges zu erfahren!

9. Google Assistant kann nicht mit DAB-Sendern umgehen.

10. Die Kamerasysteme (360 Grad) stehen willkürlich nicht zur Verfügung.

11. Die Fahrdatenapp ist nicht nur völlig unbrauchbar, sondern zeigt dazu noch teilweise Durchschnittsgeschwindigkeiten die in den Bereich von Kampfjets fallen an.

Soweit die aktuelle Auflistung der Fehler und Mängel bzw. fehlende Eigenschaftes meines Polestar 2 – Stand 19.10.2020

Fristsetzung:

Hiermit setze ich Ihnen (Polestar Automotive Germany GmbH) eine Frist bis zum 31.12.2020 alle hier aufgeführten Punkte zu beheben bzw. in meinem Interesse in Funktion zu bringen.
Ich halte es in Anbetracht der Umstände, dass das Nichtvorhandensein vieler Funktionen schon als arglistige Kundentäuschung gewertet werden kann, für eine angemessene Frist.

Wird diese Frist überschritten, sehe ich mich gezwungen mit einem entsprechenden Rechtbeistand meine Forderungen gegenüber der Polestar Automotive Germany GmbH durchzusetzen.
Hier kommen Minderung des Kaufpreises und/oder eine Nutzungsausfallentschädigung ins Spiel.

Außerdem, Herr Lutz, stelle ich folgende Forderung an die Polestar Automotive Germany GmbH.
Mein Fahrzeug wurde am 04.09.2020 übergeben, jedoch am 14.08.2020 zugelassen.
Ich verlange eine schriftliche Zusage, daß die Garantie für mein Fahrzeug erst ab den 04.09.2020 beginnt!
Als weitere Forderung stelle ich an, daß die kostenlose bzw. die im Kaufpreis inkludierte Nutzung der Datendienste von 3 Jahren rund um den Polestar, erst mit Bereitstellung der entsprechenden und funktionierenden APP beginnt zu laufen.
Auch das halte ich für selbstverständlich und verlange hierfür eine schriftliche Bestätigung.

Eine Stellungnahme und eine klare Timeline, wie Sie sich vorstellen meinen Forderungen bis zum 31.12.2020 gerecht zu werden erwarte ich bis zum 31.10.2020 von Ihnen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

_______________________________
HW
S den 19.10.2020

Mir tut es innerlich wirklich weh und auch sehr leid, daß ich diesen Vorgang nun so starten muß.
Jedoch hatte ich in der Vergangenheit mit einen VW Golf VI Variant ähnliche Erlebnisse.
Mein damaliges Zögern und der Glaube an den gesunden Menschenverstand bzw. Fairness VW dem Kunden gegenüber haben mich eine Menge Geld und Zeit gekostet.
Hätte ich damals früher reagiert wäre ich aus der Sache mit viel weniger persönlichen Zeitaufwand und auch finanziell weitaus besser aus der Sache rausgekommen.

Diesen Fehler werde ich mit einem Automobilhersteller oder überhaupt einem Geschäftspartner nie wieder begehen!

11 „Gefällt mir“