Auch wenn ich Dir grds. zustimme: ich bezweifle, dass der CEO die richtigen Führungskräfte am Start hat, denn sonst würde es prozessual etc. besser laufen.
So, hier das Update, wie sich mein „Fall“ entwickelt hat:
der Polestaranwalt hat sich, wie anwaltlich zugesichert, selbstverständlich an seine anwaltliche Zusage gehalten und mir zur zugesagten Zeit geantwortet:
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Man bietet mir einen Fahrzeugtausch gegen ein Neufahrzeug an. Lieferzeit 4-6 Wochen (also ein schon in Europa befindliches)
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Bis zur Lieferung stellt man mir ein Volvo SUV zur Mobilitätssicherung zur Verfügung.
Ich hatte zusätzlich angemahnt, dass Polestar/Volvo eine generelle Regelung für alle Betroffenen finden solle, nach zwei Gruppen geordnet:
- Für ALLE, weil zahlreiche zugesagte Features auf längere Zeit nicht zur Verfügung stehen und dies einen Mangel darstellt, der zur Minderung des Kaufpreises berechtige, und zum Schadensersatz verpflichte wegen Mehraufwand (kein OTA)
- und zusätzlich für die Liegenbleiber, wie in meinem und anderen Fällen.
Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich dieses Angebot annehmen werde, die Freude ist etwas dahin.
Für mich wird deutlich, dass sich Polestar ohne erheblichen anwaltlichen und ggf öffentlichen/Verbraucherschutz-Druck nicht bewegt.
Ich finde es auch enttäuschend, dass Polestar keine generelle Regelung treffen will, weil dies viel Ärger beseitigen würde. Dass manche um die Mietwagenverlängerung kämpfen müssen, ist ein weiteres Unding.
Einschreiben an Polestar scheinen auch wenig zielführend, wie einige erfahren mussten. Gerne stelle ich daher die Kontaktdaten des Polestaranwalts auf persönlicher Basis zur Verfügung.
Verstehe ich das also richtig das für die in meinem Zitat erwähnten Gruppen nichts zugesagt wurde bzw. wird?
Polestar ist es also lieber, dass jeder Einzelne für sich selbst in den „Kampf“ zieht…
Genau so ist es leider… ich hatte eine solche Regelung ausdrücklich angemahnt, weil es für ALLE Beteiligten den Aufwand drastisch reduziere. Kein Wort im Antwortschreiben dazu.
Hätte ich auch nicht erwartet, das ist ja nicht Gegenstand des (Recht-)Streits mit dir.
Als Anwalt würde ich mich auch nicht auf Nebenkriegsschauplätze begeben und ggf. dafür später Rechenschaft ablegen müssen.
Das ist völlig zutreffend. Als Polestar-Anwalt würde ich mich aber an meinen Mandanten wenden, und dies mit ihm besprechen, weil dies zu meinen Aufgaben ihm gegenüber gehört. Dem Kollegen gegenüber würde ich dies durch die Blume zu verstehen geben. Aber das ist natürlich ihm überlassen.
Dass inhaltlich eine solche generelle Regelung notwendig, ist glaube ich auf der Hand liegend.
Da bin ich bei dir das es zum guten Ton gehören würde. Aber final ist es eine persönliche Entscheidung.
Also ich bin ja nun kein Anwalt. Aber auch ich kann mir eigentlich gar nicht vorstellen, dass der Anwalt das nicht mit Polestar besprochen hat und eigenmächtig ignoriert.
Danke für Dein Engagement in Richtung einer großen Lösung! Sowas ist leider selten…
Er hatte nicht viel Zeit, vielleicht schreibt ihr auch nochmal an Polestar, insbesondere Herrn Ingenlath, und fordert eine generelle Regelung für beide betroffenen Gruppen…
Zunächst mal Glückwunsch für das, was Du in Deinem Falle erreicht hast.
Der Versuch, quasi im Schlepptau Deines Falles eine generelle Regelung für alle Betroffenen zu erreichen ehrt Dich genauso, wie Deine Enttäuschung darüber, dass sich hierzu nichts im Antwortschreiben findet.
Ich denke, man kann dem Vorgang aber durchaus etwas Positives abgewinnen und vor allem die massiv Betroffenen können Hoffnung schöpfen:
Aus meiner beruflichen Praxis kenne ich es so, dass Anwälte, sobald sie eine halbwegs reelle Chance sehen, ihren Mandanten ermuntern, einen Fall nicht sofort aufzugeben oder zumindest mit einem Vergleichsvorschlag den Schaden zu reduzieren.
Du hast aber - nach Einschaltung der Anwälte - ohne Umwege das maximal für Dich Erreichbare angeboten bekommen (zumindest ist dies meine laienhafte Einschätzung). Keinerlei Versuch irgendwelcher Abschwächung,… Für mich ein deutliches Zeichen, dass die Einschätzung der Anwälte sehr klar war und Polestar sich dem gebeugt hat.
Ein gutes und wichtiges Zeichen für alle, die in einem vergleichbaren Dilemma stecken. Insofern hast Du m.E. sehr wohl ein gutes Stück auch für andere erreicht.
Was ist die Botschaft?
Hier das letzte Schreiben vom heutigen Tag von Polestar über deren Rechtsanwalt, damit geht Polestar nun explizit auf die Anregung zu einer generellen Regelung für ALLE Betroffenen ein:
„ Gewährleistungsansprüche von Käufern werden nur nach individueller Prüfung im Einzelfall abgewickelt. Aus diesem Grunde wird es keine Pauschalregelungen geben.“
Wo es um Besonderheiten des Einzelfalls geht, macht dies ja Sinn, aber eben nicht dort, wo alle in gleicher Weise betroffen sind.
Ich denke, es ist jetzt an jedem von uns, in sich hineinzuhorchen, ob wir das akzeptabel finden oder nicht - betroffenen sind zum einen alle durch den Rückruf und insbesondere durch die gegenwärtig nicht vorhandenen Features, zum anderen in besonderer Weise die Liegenbleiber.
Diskussion eröffnet
Hallo Uwe,
Ist nicht der Verbraucherschutz hier ein geeigneter Vertreter für uns alle.
Schließlich hat sich Polestar durch die vertragliche Zusicherung von Ausstattung ja auch einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Hätte ich gewusst, dass es keine App gibt, keine Vorklimatisierung und keinen Digitalen Schlüssel gibt, hätte ich nie einen Fuß in den Polestar-Laden gesetzt und würde jetzt schon seit drei Wochen ein Model 3 fahren, vorgewärmt.
Absolut der richtige Weg…
Jetzt wäre es natürlich schön, wenn sich ein kompetentes Clubmitglied finden würde, dass uns einen Musterbrief an die VZ zur Verfügung stellt
Ach ganz ehrlich… die Prozesse sind scheiße… das ist richtig.
Aber als Fahrzeug machst du mit dem Polestar 2 nichts falsch. Nur zeitlich würde es jetzt echt eng werden.
Grundsätzlich kann ich auch ein Model 3 empfehlen. Insbesondere nach dem Oktober Upgrade, bzw. Modell-Jahr 2021. Und im Gegensatz zu dem, was man immer liest, ist auch hier die Verarbeitung grundsätzlich gut. Da habe ich schon sehr viel schlimmeres gesehen… auch bei anderen namhaften Herstellern.
@Uwe58 was ist denn aber die Lösung der PAGG Anwälte bezüglich der fehlenden Features? Oder ging es bei dir erstmal primär um die Reparatur?
Leider kein Lösungsangebot, wie oben im Fettdruck zitiert. Sie beharren darauf, jeden Fall einzeln zu regeln, auch die für alle zZt fehlenden Features, in der sicher nicht so falschen Einschätzung, dass das für polestar günstiger wird, weil viele sich nicht die Mühe machen werden, hier eine Minderung durchzusetzen.
Die richtige Reaktion darauf wäre sicher, mit Hilfe eines Verbraucherschutzvereins eine generelle Regelung für die fehlenden Features zu erreichen…
Das war nicht die Frage. Ich wollte wissen ob DU eine Regelung bekommen hast Bislang scheinst du der einzige zu sein, der irgendwas rechtlich durchsetzt.
Die Verbraucherzentrale hatte ich ja bereits angeschrieben. Da mahlen die Mühlen aber sicherlich auch langsam…
Pardon, Missverständnis:
Ja, ich habe am Mittwoch, den 21.10., vom Polestar-Anwalt mitgeteilt bekommen, dass man bereit ist, mein Fahrzeug gegen ein neues tauschen. Lieferzeit 4-6 Wochen, also ein schon in Europa befindliches.
Vorausgegangen waren
die (zurückgenommene) Zusage zum Tausch,
ein Schreiben von mir in anwaltlicher Eigenschaft an Polestar, ein zweites an den Anwalt.
Insbesondere nahm ich Bezug auf die mündlich getroffene Vereinbarung.
Gestern kam dann nochmals ein explizites Schreiben, dass Polestar keine generellen Regelungen treffen will, sondern alles einzeln mit jedem einzelnen regeln will (oder aus Polestars Sicht möglichst nicht regeln will).
Für alle, die, wie ich, wegen der fehlenden Features eine Minderung für gerechtfertigt halten, bleibt damit der Einzelweg…oder ein Verbraucherschutzverein mit dem Ziel der Musterfeststellungsklage…