Das passt alles hinten und vorne nicht…
Mein Polestar Ansprechpartner im Support hat mir schriftlich bestätigt, dass mein Auto mit Bestellung vom 15.02 das noch hat.
Wird alles nur noch merkwürdiger mit denen.
Das Problem ist doch, dass die Beschreibungen auf der Website nicht zueinander passen. Ganz zu schweigen vom unveränderten Preis des Pakets, der dessen Inhalt nicht mehr reflektiert.
Man könnte es auch anders herum betrachten:
Polestar gibt die stark gestiegenen Komponentenpreise nicht weiter, sondern reduziert die Ausstattung bei gleichbleibenden Preisen.
Ich bin im Umkreis der Automobilindustrie tätig und rechne fest mit mindestens 20% Preiserhöhung bei Neufahrzeugen in den nächsten 12 Monaten (oder eben alternativ nicht kompensierten Streichungen).
Angesichts der momentan - mindestens für alle direkt Betroffenen - sehr unerfreulichen Situation bezüglich Ausstattungsumfang bzw. Verfügbarkeit von Ausstattungsmerkmalen (m)ein Beitrag zur Güte:
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zu Beginn war es relativ einfach, den Überblick bezüglich Ausstattung zu behalten und die meisten der intensiv beworbenen Merkmale deckten sich für viele Besteller mit der erhaltenen Ausstattung (sofern damals PILOT und PLUS Pakete geordert wurden), und die sog. „Launch Edition“ war dann ein im Prinzip vollausgestattetes Fahrzeug zu einem vergleichsweise attraktiven Preis (ein paar beworbene / versprochene Merkmale kamen allerdings mit grosser Verspätung, immer noch nicht oder werden gar nicht mehr kommen…)
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dies ist ein häufig genutztes Modell, um „early adopters“ anzuziehen (oder was war das Modell Polestar 1 anderes), bevor dann „abgespeckte“ Versionen für Interessierte ins Angebot kommen, die auf eine „Vollausstattung“ verzichten wollen/können (so wie ich schon damals auf das PERFORMANCE Paket)
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heute muss sich ein Besteller - eigentlich genau gleich wie bei den allermeisten alternativen Marken- und Modellangeboten - beim individuellen Konfigurieren aufmerksam durch die Details der Ausstattung lesen und prüfen/ausdrucken/speichern, ob möglicherweise anderswo beworbene Merkmale auch tatsächlich Bestandteil der gewählten Konfiguration sind (Basisversion? Zusatzpakete? Verfügbarkeit?), bevor im digitalen Bestellprozess auf den „Bestellen“-Button gedrückt wird
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ob diese „Entwicklung“ zu einem vielerorts ebenfalls häufig zu beobachtenden Vorgehen passt („der Kunde erhält weniger und bezahlt gleich viel, aber bitte so „verschleiern“, dass er es möglichst nicht merkt“), oder „nur“ Teil mangelnder Polestar-interner Kommunikation ist, lasse ich unbeantwortet im Raum stehen…
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was die - gelinde gesagt - auch hier leider wieder sehr unglückliche Kommunikation von Seite Polestar gegenüber seiner Kunden angeht, sind wir uns wohl alle einig, und ich will auch dazu hier keine weiteren Worte verlieren
Das aber einseitig zu Lasten des Pilot-Pakets zu machen, ist nicht nachvollziehbar - schließlich enthält das Fahrzeug ja auch ohne Pilot-Paket „Komponenten“, deren Preise zweifelsohne dann auch gestiegen sind.
Richtig wäre in diesem Fall:
- Erhöhung des Basis-Preises (da ist noch Luft - 1764 EUR netto sind möglich, ohne die BAFA-Förderung von 6.000 EUR zu gefährden).
- Senkung des Aufpreises für das Pilot-Paket, denn:
Das sehe ich auch so.
Wenn man bedenkt, dass (zumindest) Polestar Deutschland nicht mehr als eine aufgeblasene Marketingabteilung ist, läuft im Rahmen von deren zu vermutender Kernkompetenz derzeit mal wieder fast alles schief.
Der Chipmangel ist nicht neu, Beschaffungs- und Produktionsplanung haben auch einen gewissen Zeithorizont. Marketing und Kommunikation hätten daher Zeit gehabt, sich auf die veränderte Lage einzustellen. Ebenso die Controller in Sachen Preispolitik.
So gibt es nur mal wieder eigentlich vermeidbaren Ärger, der einer jungen Marke nicht gut tut und am Ende viel Geld kostet. Umsatzverlust, nachträgliche Preiskorrekturen und Kompensationen, Rechtskosten.
Hab meinen PS 2 Ende Januar bekommen- bestellt Anfang Dezember. Bei der Übergabe wurde mit mitgeteilt, dass die Heckklappe über den Sensor unterhalb vom Auto nicht öffnet weil der Chip fehlt. Soll nachgerüstet werden.
Da hatte ich ja noch Glück mit den Einschränkungen…
Hm ich habe zwar am 27.01 bestellt Pilot, Plus aber noch keine FIN erhalten. Ich schätze mal zu 50% werd ich davon betroffen sein und nicht alle Ausstattungen bekommen wie bestellt. (Warte noch auf Rückmeldung seitens Polestar)
In so einer Situation bin ich wieder froh, dass ich nur gemietet habe. Habe das Fahrzeug dann nur 36 Monate und muss mich um den Verkauf nicht kümmern. Das Problem hat dann die Leasinggesellschaft. Es ist zwar ärgerlich, aber ich schätze, dass ich ein paar Jahre damit leben könnte. In 3 Jahren hole ich mir dann ein neues Fahrzeug. Mit Sicherheit keinen Polestar mehr. Die haben sich mit dieser Aktion gewaltig ins Out katapultiert
So, jetzt hat Polestar gerade fast alle Hinweise auf Pixel-LED von der Webseite gelöscht…
Am Ende gibt es wegen mangelhafter Kommunikation und nicht rechtzeitig angepasster Webseiten nur Verlierer:
- Kunden, die nicht zufrieden sind und die Marke / das Auto nicht weiterempfehlen und abwandern
- Polestar, weil dadurch Gewinn- und Imageverlust einher geht
- Leasingfirmen, die das Restwertrisiko tragen
Ach nein, Gewinner gibt es auch: Rechtsanwälte, die sich um evtl. Klagen kümmern.
Habe ich ja geschrieben, fast alle.
Aus einer irgendwo auf der Webseite stehenden Beschreibung einer Beleuchtungstechnologie lassen sich keine Regressforderungen ableiten. Aus einer direkten Beschreibung des Inhalts des Pilot-Pakets schon. Insofern hat sich für einen aktuellen Besteller rechtlich erstmal nichts geändert.
Ich kenne das, wenn irgendwo auf den unzähligen (Firmen-) Webseiten noch etwas „stehen“ bleibt, wenn’s eigentlich nicht mehr gültig ist…also noch etwas Geduld (oder Hanftee), wird irgendwann in nächster Zeit auch noch verschwinden…
Da irren Sie sich, die auf der Webseite beworbene Ausstattung ist sehr wohl relevant:
Was auf der Homepage steht ist in Deutschland wurscht, denn das ist nur eine Einladung ein Angebot abzugeben.
Es zählt (beim privaten Kauf) einzig und alleine das, was im Vertrag vereinbart wird. Das ist meistens in der Bestellbestätigung dem Vertrag beigelegt und nochmals aufgeführt.
Alles andere auf der Homepage, in Hilfe Seiten und in Foren könnt ihr vergessen. Das ist nicht bindend.
Und genau das steht in der „Bestellbestätigung“ nicht drin, also zumindest nicht der, die mir vorliegt. Ich weiß nicht, ob ALD da eine andere Variante hat.
Genau das habe ich doch geschrieben!
„direkte Beschreibung des Inhalts des Pilot-Pakets schon“
„Beschreibung einer Beleuchtungstechnologie nicht“
@Wirsch Im Vertrag bzw. der Bestellbestätigung steht nur ‚Pilot-Paket‘, also kann bzw. muss die veröffentliche Beschreibung des Pakets subsidiär als Leistungsbescheibung herangezogen werden.
Das bringt dich als Kunde erstmal in eine schlechte Position, weil sicher nicht definiert ist, welche Leistungsbescheibung gemeint ist. Oder?
Du kannst nicht irgendeine Erklärung des Pakets nehmen und sagen, dass das Teil der Leistungsbeschreibung sei. Das ist nicht so. Das kann auch Werbung oder nur eine einfache Info sein.
Doch, das ist so - lesen Sie den Artikel zu dem OLG-Urteil.
krheinwald liegt richtig, die ständige Wiederholung von falschen Behauptungen ändert daran nichts.