Kostenlose Garantieerweiterung auf 3 Jahre!

Ich habe meine Räder kostenlos ausgetauscht und eingelagert bekommen. Da ich das schriftlich habe, habe ich darauf bestanden. Ganz einfach.

Und genau so einfach wurde es bei anderen abgelehnt, die es auch schriftlich hatten…

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In dem Fall hat aber Polestar gesagt, dass es auch nicht so gemeint war, also dass man dieses Recht nicht hat. Im Kaufvertrag stand es ja z. B. auch nicht drin. Das war bei mir auch der Fall und man hat es bei mir aus Kulanz gemacht, weil ich eben auch darauf bestanden habe.

Aber in diesem Fall haben wir es schriftlich per E-Mail und es ist auch so gemeint. Da ist nichts misszuverstehen.

Man kann auch Probleme produzieren und sehen, wo keine sind. Polestar schenkt euch freiwillig 1 Jahr Zusatz-Garantie und was passiert hier, es wird wieder rumgemosert. Das ist echt nicht zum Aushalten.

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Das stimmt so nicht ganz:

  1. die Kulanz wurde vom AH K&P eingeräumt und nicht von Polestar und 2. nur für EINEN Räderwechsel - ab Frühjahr 2021 muss bezahlt werden.

Man möchte innerhalb der nächsten 24 Monate den P2 verkaufen. Wie beweist man dem Käufer, dass der P2 ein Jahr Zusatzgarantie hat, wenn es nicht konsequent in der Datenbank vermerkt ist. Doch hoffentlich nicht mit einer am mich gerichteten E-Mail …

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Ich werde das nicht bezahlen, auch den zweiten Radwechsel nicht, das habe ich auch so schon dem Autohaus gesagt.

Natürlich beweist man das per E-Mail. Das ist ein Dokument wie ein Brief.

„Ich werde das nicht bezahlen, auch den zweiten Radwechsel nicht, das habe ich auch so schon dem Autohaus gesagt.“

Wir sprechen uns wieder … :wink:

„E-Mails sind keine Urkunden mit Beweiswert. Diese elektronisch übertragenen Daten können verändert werden, ohne dass es Spuren hinterlässt. Die Missbrauchsgefahr ist sehr groß. Den E-Mails fehlt bereits durch die hohe Manipulationsfähigkeit die urkundentypische dauerhafte Verkörperung (wie sie ein Text auf einem Blatt Papier hat).“ (2015)

Quelle: https://www.123recht.de/ratgeber/internetrecht-computerrecht/Sind-E-Mails-ein-Beweismittel-vor-Gericht-__a27477.html

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Ein bisschen alt die Quelle. Da hat sich mittlerweile einiges geändert.

Was will das Autohaus machen? Ich werde es einfach nicht bezahlen mit Hinweis auf den Bestellvertrag, in dem es schriftlich steht, dass es enthalten ist und was mit ein Grund war den Polestar 2 zu bestellen. Meinetwegen können sie mich verklagen. Mal schauen, wer am Ende gewinnt. Oder Polestar sagt es ist okay. Mal sehen was passiert.

Ich bin da aber jetzt auch raus. Jeder muss halt selbst entscheiden, wie er damit umgeht. Ich sehe nur, dass hier immer wieder Probleme künstlich produziert werden.

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Ist eine Mail ein Dokument wie ein Brief? Das würde mich sehr wundern und zudem sämtliche Regeln zum Zustellungsnachweis ausser Kraft setzen.

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Die Diskussion über die Beweiskraft von Emails führt gerade eine wenig ab vom Thema. Ich denke mal, die meisten von uns möchten einfach zur Werkstatt gehen können, ohne dort mit dem Personal (was nichts dafür kann) streiten zu müssen und die Sache juristisch zu eskalieren.

Dafür sollte die Garantieverlängerung schon in der Datenbank stehen und das hinzukriegen ist die klare und leicht erfüllbare Erwartung an Polestar.

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Ja, das stimmt schon. Besser wäre es natürlich es perfekt schriftlich zu haben.

Deine sehr taffe Vorgehensweise kann man auch so sehen:

  • Da Polestar es definitiv ablehnt, dem Service-Partner den WR-Service zu erstatten, lässt Du damit Dritte das ausbaden, womit Du bei Polestar nicht weiterkommst.

  • Wir haben mit dem Autohaus abgestimmt, dass Sie zunächst nicht berechnen und den Vorgang mit Polestar klären. Nachdem von dort die finale schriftliche Ablehnung kam, haben wir dem Autohaus die Kosten (u.a. für einen externen Einlagerungsservice) gezahlt - und empfinden dies als fair.

Vielleicht ist der Unterschied in der Vorgehensweise Grund für die unterschiedliche Beurteilung?

Beim Räderwechsel wird Dein Vorgehen im übrigen so noch funktioniert haben. Ich wage jedoch zu bezweifeln, dass Deine Werkstatt in 2 Jahren einen Garantiefall überhaupt annehmen wird, wenn auch nur die Spur einer Unsicherheit besteht, dass Polestar dafür eintritt.

Daher:
Ich bin auch sicher, dass Garantienbeginn und Dauer mit den vorliegenden Unterlagen irgendwie nachweisbar ist. Allerdings muss sich unser Premium-Hersteller, dem wir so wichtig sind, auch fragen lassen, warum er es vermeidet, diesen Anspruch seinen Kunden gegenüber transparent zu bescheinigen. Dies zumindest der Eindruck, den Polestar sehr einfach ausräumen kann.

Und wir müssen uns fragen lassen, warum wir uns im Forum zu so einen dusseligen Punkt untereinander in die Haare bekommen, statt als Club (mit durchaus relevanter Mitgliederzahl) dies Polestar gegenüber zu vertreten. Das würde ggf. auch Dir die Auseinandersetzung mit Deinem Autohaus ersparen (oder umgekehrt).

Zwar kann ich tagelang darüber streiten, ob das unbedingt notwendig ist. Aber vielleicht sollten wir die Frage einfach umdrehen „was stört an so einem Garantienachweis?“. Könnte die Diskussion deutlich verkürzen.

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Mein Vertragspartner ist Polestar und nicht das Autohaus.

Ja, das weiß ich auch. Das untermauert aber eher meine Aussage, als dass es diese relativiert.

  • Ich bin mit meinem Vertragspartner in der Frage auch nicht klargekommen und habe aufgrund des lächerlichen Betrages auf den Rechtsweg verzichtet.
  • Mein Service-Partner hat mir gegenüber und von mir beauftragt (!) eine einwandfreie Leistung erbracht: Räder gewechselt, gesäubert und extern eingelagert; danach noch über 1 Monat sich mit Polestar zur Frage der Zahlung auseinandergesetzt.
  • Dafür habe ich meinen Service-Partner bezahlt.

Eigentlich ist das Thema WR ja OT, aber vielleicht hilft die Projektion dieser Auseinandersetzung um einen lächerlichen Betrag auf einen Schadensfall über 5.000€ in 2 Jahren, um die letzte Frage meines vorherigen Posts zu beantworten.

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Du merkst aber schon, dass Du dir hier selbst widersprichst?

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Der erste Absatz bezieht sich aber darauf, dass es eben in diesem Fall nicht so ist. Bei der Garantie sagt Polestar ja nicht, dass es keine Verlängerung gibt, sondern hat es bestätigt und dass die E-Mail ausreichend ist. Bei den Winterrädern war das nicht so. Darauf bezieht sich das. Insofern sehe ich hier keine Probleme.

Bei den Winterrädern verhält es sich anders. Das ärgert mich nach wie vor.

@moderatoren:
Ich denke das Thema hat sich somit erledigt und ist durchgekaut.
Ich möchte nicht, dass es wegen meinem Thema noch weiter eskaliert.
Zudem ist es mittlerweile Offtopic.

Von daher bitte ich euch darum, das Thema zu schließen.

Danke!

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für mich hat sich das Thema erledigt, wenn es einen schriftlichen Nachtrag zum Kaufvertrag mit der Garantieverlängerung gibt.

Ein Schreiben ca 600 mal kopiert mit der entsprechenden VIN und Unterschrift.

Ein Klacks für Polestar und Herrn Lutz.

Darauf sollten wir gemeinsam bestehen und nicht alles zerreden .

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Sehr gut!
Und mit welcher Strategie wollen wir (Polestar Club) die Firma Polestar GmbH / Herrn Lutz dazu bewegen?

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jeder schreibt Herrn Lutz eine Mail

Vielleicht denkt er dann noch mal drüber nach.

Auf den persönlichen versprochenen Brief nach der Rückrufmail warte ich Heute noch . So weit zum Vertrauen

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Sehr gute Frage.

Meine Meinung dazu habe ich bereits geäußert und würde Dir Deine Frage nun genauso beantworten: