Lackdefekte!

Wer hat dir das erzählt?
Du hast einen Kaufvertrag mit „Polestar Automative Deutschland GmbH“. Das ist der Adressat für Sachmängelrügen. Ich kann dir nur raten, diese schriftlich an Polestar mit Fristsetzung zu adressieren. Ich habe leider den Eindruck, dass dies die einzige Möglichkeit ist, erfolgreich durchzudringen.
Alles andere ist ein Innenverhältnis zwischen Polestar und Autohaus. Mag sein, dass Polestar dann die Kosten für die Mängelbeseitigung dem Autohaus aufbürdet. Das braucht dich nicht im geringsten zu interessieren.

2 „Gefällt mir“

Der Übergabehändler!

Damit hat er sein Vertragsverhältnis mit Polestar beschrieben. Es braucht dich nicht zu kümmern, und - ganz deutlich - Rücksichtnahme auf das Autohaus ist hier fehl am Platz.
Im Gegenteil - das alles klingt danach, als ob Polestar offiziell von dem Mangel noch gar nichts weiß. Oder hast du dazu schon Kontakt mit Polestar gehabt?

1 „Gefällt mir“

Nein!
Kontakt mit Polestar habe ich außer im Chat und mit der Überweisung/Rückzahlung mit Polestar noch nie gehabt.

Es wird sich ja auch nicht darum bemüht…

Das Problem dürfte allerdings die Belegbarkeit sein, steht im Übergabeprotokoll „keine Schäden“ wird das gewagt eine Forderung geltend zu machen.

Das größere Problem wird sein, dass der Händler selbst den Schaden übersehen hat, denn das hätte er bei der Übergabe vermerkt und die Felge auf Kosten des Transporteurs repariert. So hat jeder Logistiker in der Kette ein „kein Schaden“ auf dem Papier. Wenn der Händler keine Kulanz zeigt, dann kann man zwar zum Importeur gehen, aber wenn der auch keine Kulanz sieht (denn laut seiner Lieferkette war das alles mangelfrei) bleibt man darauf sitzen.

1 „Gefällt mir“

Der Händler kontrolliert nur stichprobenartig die Felgen, hat er gesagt, ergo hat bereits er den Schaden übersehen, deswegen zeigt er auch Kulanz bzw. repariert die Felge(n) auf seine kosten.

Im Übergabeprotokoll steht lediglich folgendes:
„Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, das Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand entgegenzunehmen.“

Was dieser Satz jetzt aussagen soll, sei mal dahingestellt.

@pmd Das sehe ich anders. Wenn es belegbar ist, dass der Schaden bei der Übergabe vorhanden war, dann schließe ich die Sachmängelhaftung auch nicht durch das Übergabeprotokoll aus. Das wäre aber im Zweifelsfall dann durch einen Anwalt zu prüfen. @MrMidnight Soweit bist du aber noch nicht. Nochmal: schriftliche Sachmängelrüge an Polestar, dann deren Reaktion abwarten. Wenn die nicht zufriedenstellend ist, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung zum weiteren Vorgehen.

1 „Gefällt mir“

Dein Vorgehen ist allgemein korrekt, macht in dem konkreten Fall aber schon keinen Sinn mehr, da der Händler längst die Kulanz zugesagt hat. Die Reparatur der Felgen sind vielleicht 200€ Streitwert, das ist es kaum Wert wenn man nicht selbst alles „verwaltet“.

Die Lack-Thematik sehe ich unabhängig, da muss man erstmal klären in wie weit das überhaupt als Mangel durchgeht, das dürfte auch am einfachsten sein seitens Werkstatt einen Garantie-Antrag stellen zu lassen und den abzuwarten.

Dann ist ja alles in Ordnung, wenn die das so handhaben gibt es keinen Grund einfach deren Kulanzangebot abzulehnen um lustige Risiken einzugehen.

(Die Idee „neue Felgen!!!“ als Lösung halte ich für abwegig, man bekommt auch kein neue Tür wenn auf dem Weg ins Schiff ein Kratzer im Blech landet. Das sind dann die Fälle wo Mängelrügen zum Drama werden, weil betroffene meinen für den Ärger hätten sie nun vergoldete Teile und den Porsche als Ersatzwagen verdient :smiley: )

Wenn du bei der Probefahrt eine Felge anrempelst, wird dir sehr wahrscheinlich eine neue Felge berechnet!
Bei einer meiner Probefahrten war das direkt so im Vertrag enthalten.

Das Vorgehen macht aus meiner Sicht absolut Sinn. Der Sachmangel ist damit gegenüber Polestar dokumentiert. Wenn die Reparatur durch den Händler dann zufriedenstellend ist, ist doch alles ok. Falls nicht, so habe ich mit der Sachmängelrüge bereits eine saubere Ausgangsbasis zum weiteren Vorgehen.
Im übrigen: Der Begriff „Kulanz“ ist hier fehl am Platz.

Jupp und auch bei Autovermietern wird das gerne so gehandhabt. Ob das Abzocke ist oder nicht, wenn man bewusst solche Bedingungen unterschreibt, darüber darf man sich bei Laune auch juristisch streiten (haben glaube ich schon betroffene verloren). Aber sieh es mal so: Wenn im Werk der Monteur die Felge verschrammt, dann wird das in QC hoffentlich gesehen und per Smart Repair gefixed, wie hoffentlich alle Mängel die bei der Produktion so auftreten. Der Unterschied ist nur, dass du nicht genau weißt welche Teile schon „repariert“ wurden, sofern QC einen guten Job macht.

Der Unterschied zwischen 200€ Smart-Repair und 1.200€ neuen Felgen soll also sein, dass man den Schaden mal gesehen hat? Kann man argumentieren, wäre mir nicht nur zu riskant sondern auch zu lebensfremd. Das Auto hat tausende Kilometer Anreise hinter sich, da kann ich erwarten das unterwegs Schäden entstehen die in den meisten Fällen auch schon per Smart Repair behoben sind, bevor ich das Auto zum ersten Mal sehe.

Na wenn der Händler es macht, ist es Kulanz, da man ihm gegenüber keine Forderungen stellen kann. Klar könnte man den Mangel durch die Meldung gegenüber dem Importeur zumindest dokumentieren, falsch wäre es auf keinen Fall. Aber wie gesagt, am Ende geht es um vielleicht 200€ für Felgen-Aufbereitung, um die sich der Händler kümmern will, da würde ich persönlich mir die Arbeit sparen.

Du gehst davon aus, dass ein solcher Defekt an dieser Stelle so repariert werden kann, dass man ihn nicht sieht. Dann stimmt das, sonst nicht!
Abgesehen haben wir als Käufer ca. 60.000 gute Gründe, ein unbeschädigtes Fahrzeug zu bekommen. Das schmälert mein Mitleid und meine eigene Kulanz in solchen Fällen enorm. Das wäre sicher anders, wenn wir nicht noch viele andere Themen auf dem Zettel hätten welche es seitens Polestar noch zu erledigen gibt.

1 „Gefällt mir“

Da ich noch keinen Kaufvertrag habe, kann ich hier nur vermuten: Eine Sachmängelrüge sollte sich auch über das Autohaus adressieren lassen, und was das Autohaus dann daraus macht, ist wiederum das Innenverhältnis zu Polestar.
@All: Kann bitte mal jemand die Passage zu Sachmängelrügen aus dem Kaufvertrag zitieren?

Manchmal frage ich mich ob das ein Polestar- oder doch ein Juristen-Forum ist.
Es ist doch alles gut (mit der Felge) der Händler besser nach.

1 „Gefällt mir“

ich habe doch eien kleien Stelle gefunden.
An der Klappe für die vordere Abschleppöse hat man die Klappe wohl mit einem Schraubendreher geöffnet.

Die Macken sind so klein, dass sie weder dem Autohaus noch dem Käufer aufgefallen sind. Es lassen sich deutlich größere Schäden sehr gut beheben.

Siehe die ganzen Rechnungen im BAFA Thread, da steht der Vertragspartner drauf. Es ist nicht das Autohaus sondern der Importeur.

Wie jedes Auto-Forum sind wir nicht nur Juristen, sondern auch Mechatroniker und BWLer, die selbst viel bessere Autos bauen und verkaufen würden :smiley:

1 „Gefällt mir“

Zitiere mich bitte nicht sinnentfremdend, dann braucht es auch keine belehrenden Hinweise. Es ist völlig unstrittig und von mir auch zuvor so dargestellt, dass der Importeur der Vertragspartner ist. Mein Punkt war, dass der Kaufvertrag möglicherweise regelt, Sachmängelrügen auch über das Autohaus an Polestar zu adressieren.
Vielleicht kann da nochmal jemand Klarheit verschaffen.

Also dann bin ich raus aus der Thematik, man braucht ja nicht noch umständlichere Lösungen für Probleme finden, die nicht existieren.

1 „Gefällt mir“

Häh? Ich schau’ das Bild an, les‘ Deine Antwort, reib‘ mir die Augen und schau‘ nochmal das Bild an… :eyes:
Ja, man kann sowas übersehen. Aber nicht weil der Macken so „klein“ wäre, sondern weil man halt auch nicht alles am Auto anschaut (oder auch anschauen möchte, weil man doch irgendwie davon ausgeht, dass der Händler ein mängelfreies Exemplar übergibt).
Wenn ich gerade drüber nachdenke, hab ich mir die Felgen z.B. überhaupt nicht angeschaut.
Ob und warum die Werkstatt nicht hingeschaut hat, oder es nicht selber reklamiert hat, wissen wir nicht.

Es ist im Gegenteil ganz einfach: Sollte der Kaufvertrag diese Regelung vorgesehen, dann entspricht das Herantreten an das Autohaus bereits der Sachmängelrüge an den Importeur.