Regulatorisch ist das kein Kartellfall. Es ist wäre eher eine Aufgabe der Bundesnetzagentur, da der Strompreis ohnehin stark reguliert ist. Das Argument dagegen (anders als bei Haushaltsstrom der von der BNetzA reguliert ist) ist, das der „Aufpreis“ für das Laden an Ladesäulen nicht auf einen Zwang basiert. Niemand muss unbedingt an einer bestimmten Säule laden. Ds ist bei Strom und Internetanschlüssen anders.
Die Kalkulation von Ladepreisen muss auch die Kosten der Infrastruktur beinhalten, nur diese ist zT subventioniert und die Auslastung sehr unterschiedlich.