Lieferung und Verzögerungen

Also die zugesicherten Standard-Eigenschaften sind ja im Prinzip klar, weil öffentlich publiziert. Das Fehlen oder Nicht-Funktionieren solcher Eigenschaften muss m.E. bei der Übergabe nicht lückenlos protokolliert werden. Das wäre ja auch nicht praktikabel. Außerdem kann sowas innerhalb eines Jahres sowieso noch problemlos festgestellt werden, ohne dass sich der Hersteller heraus reden könnte. Also hier kann man ihm Zeit für die Nachbesserung zugestehen.

Anders wäre es bei offensichtlichen Transportschäden o.ä., welche das Fahrzeug individuell betreffen. Diese könnten ja sonst später auch während der Nutzung entstanden sein.

Auch das Fehlen von Extras kann natürlich festgestellt werden bzw. deren Empfang nicht quittiert werden. Also z.B. die Winterräder. Aber ich gehe mal davon aus, dass Polestar weiß, dass diese noch nicht geliefert wurden, und das natürlich von sich aus nachholen will.

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Danke @anon20072543 und @d-man, das hat mir geholfen.
Der Auslieferungsbetrieb ist nur für die Übergabe der Hardware zuständig.

Die Software-Mängel werde ich nach angemessener Zeit bei Polestar direkt melden - diese sehr indirekte Kommunikation via Forum sehe ich nicht als geeignet an, wenn es um signifikante Dinge geht.

Da geht aber auch um Features wie das erweiterte Head-Up, die explizit in der Zusatzausstattung erwähnt werden und deren Schaden in Form von Extra-Aufpreis einfacher messbar ist. Solange eine App-Anbindung nicht als kostenpflichtiges Extra geführt wird, ist alleine schon der Schaden kaum zu beziffern.

Was prinzipiell erstmal Mängel sind, zitiert aus der Serienausstattungsliste:

  • Die Polestar Connect-App erlaubt die Klimatisierung des Innenraums noch vor dem Einsteigen
  • Stellen Sie einfach mit der Polestar Connect-App eine Verbindung zum Fahrzeug her.
  • Ladestrom, Ladedauer und maximalen Ladepegel sowie vieles mehr können Sie im Fahrzeug oder mit der Polestar Connect App einstellen.

Oder kurz gesagt: Mangel: „Polestar Connect App fehlt“. Aber auch wenn das bei Lieferung nicht bemängelt wird, ist das während der 2 Jahre Garantiezeit jederzeit nachholbar. Den Nachweis, dass der Hersteller damit einen seit Auslieferung bestehenden Mangel nicht beseitigt, fällt wohl auch nach der Beweislastumkehr nicht schwer :smiley: Kann man sich im Protokoll also sparen.

Worauf man sonst noch achten könnte, was laut Liste vorhanden sein müsste:

  • Wagenheber, Warndreieck
  • Erste-Hilfe-Set

Das würde ich bei Auslieferung protokollieren lassen, da das im Nachhinein nicht belegbar ist, wenn es gefehlt hat. Gewählte Extras die nicht beiliegen, unterschriebt man natürlich auch nicht als übernommen.

Wird in der Serienausstattung nicht erwähnt und selbst wenn wäre noch die Frage, auf welche Bereiche des Fahrzeugs sich das bezieht. Eine App-Aktualisierung von Google Maps ist ein OTA, also auch wenn das Auto alle 6 Monate in die Werkstatt gehen soll, wäre das noch erfüllt.

Sowas ist kein Mangel. Das Recht eine buchhalterisch korrekte Rechnung zu erhalten, hat mit dem Auto oder der Lieferung nichts zutun. Ich behaupte mal es gibt nicht mal einen Rechtsanspruch darauf, dass die Rechnung den Anforderungen der BAFA genügt, denn die Anforderungen dafür übersteigen die der einfachen Korrektheit der Rechnung. Mit Sicherheit wird Polestar das wie versprochen noch umsetzen, aber rechtlich gesehen gibt es darauf keinen Anspruch.

Damit muss man aufpassen, wo sie publiziert wurden. Deshalb hab ich aus der Liste der Standardausstattung zitiert, denn wenn man nach sonstigen Publikationen geht, wird das Auto z.B. komplett ohne Schlüssel und nur mit dem „Digital Key“ ausgeliefert - in der Praxis sind aber 2 Schlüssel dabei. Presse-Meldungen und Co sind unter Umständen keine Beschreibung von Features, sondern irreführende Werbung - damit wäre es kein Mangel der zu beheben ist, sondern ein noch abstrakterer Schaden. Man muss also bei der App nach den in der Ausstattungsliste beschriebenen Features gehen.

Danke für Deine Einschätzung !

Der „Digital Key“ wird explizit aufgeführt in der Liste der Serienausstattungen (Konfigurator):

Der Polestar 2 bietet dem Fahrer die Möglichkeit, sein Telefon als Authentifizierungsgerät zu verwenden. Stellen Sie einfach mit der Polestar Connect-App eine Verbindung zum Fahrzeug her.

Wenn irgendwann die Polestar Connect-App kommt, schließt sie also hoffentlich gleich mehrere Lücken.

OTA wird stark beworben und ist durch die Werbung als öffentliche Äußerung wohl kaum wegzudiskutieren:

Regelmäßige OTA-Updates (Over-The-Air) sorgen dafür, dass Ihr Auto immer auf dem neuesten technischen Stand und zukunftssicher bleibt. Ihr Auto benachrichtigt Sie, sobald ein neues Update verfügbar ist. Wie bei Ihrem Smartphone können Sie für die Installation einen Zeitpunkt festlegen, der Ihnen am besten passt. Wir empfehlen Ihnen, Updates nachts auszuführen, wenn die Batterien Ihres Autos geladen werden. Google kümmert sich um die Aktualisierung seiner eigenen Systeme wie Google Assistant, Google Maps und Google Play.

Doch, da der Hersteller auf seiner Homepage mit diesen Vorteilen wirbt, kann man erwarten, dass dieser auch eine Rechnung ausstellt, damit man in den Genuss dieser Förderung kommt.

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Ja eben, das ist Werbung. Werbung kann irreführend sein, dann wird das von der Verbraucherzentrale abgemahnt, die gewinnt und der Kunde macht zivilrechtlich geltend, warum er durch genau diese Werbung getäuscht wurde das Auto zu kaufen oder sonst wie einen Schaden erlitten hat. Das Problem wäre dabei den Schaden zu beziffern, denn dabei muss es um eine konkrete Summe gehen.

Bei OTA ist das aber irrelevant, denn wie gesagt - das ein Auto OTA kann, ist nicht damit gleichzusetzen, dass jedes Update OTA kommen muss. Bei dem Punkt kann man aber auch entspannt bleiben, jedes Update das nicht OTA kommt kostet Polestar Geld, es ist absolut in deren Interesse das zu vermeiden. Solange es technisch machbar ist, wird das Auto nicht für Updates in den Service gehen.

Sie werben damit, dass diese Vorteile bestehen können. Im Bestellprozess weisen sie explizit darauf hinweist, dass es keinen Rechtsanspruch auf das Gewähren des Umweltbonus gibt. Das ist keine klare Sache, dass ein Anspruch darauf besteht, dass die Rechnung den erhöhten Anforderungen der BAFA gerecht werden muss.

Aber auch hier ist das alles theoretisch, es gibt keinen Grund anzunehmen, keine BAFA Konforme Rechnung zu erhalten. Es ging hier primär um die Protokollierung und da ist es irrelevant.

Leider werden Dinge oft zu einfach als „ganz klar“ dargestellt, nur weil Betroffene das gerne so hätten. Und irgendwer kommt dann auf die Idee, weil er das im Internet gelesen hat wie klar das ist, sein Geld in einen Anwalt zu investieren, dessen Kosten im besten Fall gerade so gedeckt werden, im schlechtesten Fall ein Komplettverlust sind.

Stimmt nicht.
„ Die neuen Förderungen und wie Sie dank Innovationsprämie und Mehrwertsteuersenkung beim Kauf eines Polestar 2 profitieren“ (und nicht „können“).
„ Beim Kauf eines Polestar 2 steigt die Förderung des Bundes damit von 2.500 auf 5.000 Euro, Polestar beteiligt sich mit weiteren 2.500 Euro Herstellerbeitrag. Die gesamte Förderung durch Umweltbonus und Innovationsprämie beträgt somit 7.500 € beim Kauf eines Polestar 2.“

Nirgends ein Konjunktiv. Trotzdem danke für Deinen Hinweis, habe die entsprechende Seite gleich mal gespeichert. :+1:

Polestar weiß, dass ich diesen Bonus nur bei einer BAFA-konformen Rechnung erhalte. Wenn sie damit werben, haben sie auch die Pflicht, mir bei der Inanspruchnahme behilflich zu sein. Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren.

Der nicht vorhandene Rechtsanspruch ergibt sich ausschließlich aus den Bedingungen, welche die Bundesregierung bei der Aufsetzung des Fördertopfes formuliert hat, weil die Summe insgesamt begrenzt ist.

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Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus sind durch die auf der Website des BAFA unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie vom 07.07.2020 geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des staatlichen Umweltbonus, keine Barauszahlung des Herstelleranteils.

So geht der Absatz weiter. Klar kann man argumentieren, dass es nur funktionieren kann, wenn Polestar ihren Teil der Bedingungen erfüllt: korrekte Listung des Polestar 2 als förderfähiges Auto, Ausweisung aller benötigten Positionen auf der Rechnung. Aber genauso lässt sich die Gegenargumentation führen, dass der Ausschluss eines Anspruchs nicht darauf beschränkt ist, welche Bedingungen der Käufer erfüllen muss.

Vielleicht würde man das sogar gewinnen (bzw. „gewinnen“, denn nach den Anwaltskosten bleibt von den 5.000€ nicht so viel), aber soweit wird es nicht kommen, da die Rechnung in der benötigten Aufstellung kommt.

Noch mal, dieser Passus: „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des staatlichen Umweltbonus, keine Barauszahlung des Herstelleranteils.“ wurde im ersten Teil durch die BAFA formuliert und nur der zweite Teil durch Polestar.

Ohne weiteren Kommentar …
„Wer unterliegt, zahlt die Musik. Wurde Ihrer Klage vollständig stattgegeben, muss der unterlegene Beklagte die Kosten des Verfahrens bezahlen. Und das kann ganz schön ins Geld gehen. Er muss nämlich nicht nur die Gerichtsgebühren zahlen. Dazu kommen gegebenenfalls Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten und andere Auslagen. Und eben tatsächlich die Rechtsanwaltsgebühren.“

Um Schnelligkeit zu gewinnen hat Polestar Deutschland eine Task Force mit weiteren Mitarbeitern für sehr dringende Fälle eingestellt und die Auslieferungseinladung auf 48 Stunden reduziert. Sollte es Probleme geben, bitte direkt eine E-Mail mit Bestellnummer an custsupp@polestar.com bzw. übers Kontaktformular mit einem Zweizeiler schicken!

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Klingt hoffnungsvoll, aber worauf beziehen sich die 48 Stunden? Danke für deine Informationsaktivitöt!

Apropos Informationsaktivität, hier noch ein Zitatschnipsel von heute Abend:

Bislang waren das 10 Tage, die wurden nun auf ca. 2 reduziert. D.h. also es kann sehr schnell gehen, wenn Alles beim Partner vorliegt.

Hi Daniel, was heißt für „sehr dringende Fälle“ ? Auslieferungseinladung heisst ab dem Moment wo das Auto zugelassen wurde ?

„Sehr dringend“ heißt, man muss Clubmitglied sein :wink: Nein… einfach, wenn ihr die Vermutung habt, dass euch etwas spanisch vorkommt und in der Luft hängt.

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Dann muss man auch noch die fehlenden AHK’s berücksichtigen - Stichwort Lieferzeit

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Ja, die AHK wurde heute bei einer Probefahrt bei der ich zufällig anwesend war mit 1-2 Wochen angegeben :smiley: aber denke 1-2 Tage ist machbar… :wink:

gut zu wissen, da unser P2 morgen in Zeebrügge ankommt :slight_smile: :grin:

Ich hatte das eher so interpretiert, dass es nicht schneller geht, sofern die Terminanfrage eben einfach mit weniger Vorlaufzeit gestellt wird.

Sicher, dass es custsupport@polestar.com ist? Ich kenne nur die custsupp@polestar.com
:thinking:

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