Perform-Software-Upgrade: Ansprechpartner bei TÜV/DEKRA für Eintragung gesucht

Hey zusammen,
ich komme gerade von einem erfolglosen Versuch das Performance-Upgrade bei TÜV oder DEKRA eintragen zu lassen zurück.
Ich komme mir vor als wenn ich versucht hätte einen Flux-Kompensator eintragen zu lassen.
Daher meine Frage:
Hat sich jemand von euch das Performance-Upgrade im Raum Mainz-Wiesbaden-Bingen (gerne auch bischen weiter weg) eintragen lassen und falls ja bei wem?

Danke für eure Hilfe
Thomas

Was wird da überhaupt eingetragen, das frage ich mich immer wieder? Weder die Dauerleistung, noch die Höchstgeschwindigkeit ändern sich, für mich völliger Blödsinn.

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Was ist/war genau das Problem bei der Eintragung?
Gutachten dabei gehabt?

Und:
Bitte nicht wieder eine Diskussion über Sinn oder Unsinn dieser Eintragung.
Darum geht’s hier nicht!

Ich habe bei einem V90 T8 das Polestar Upgrade installieren lassen. Das hat alles mein Volvo Händler gemacht und auch gleich den TÜV und die Eintragung organisiert.
Hat mich keine Nerven, aber gut Geld gekostet. So eine Änderung muss in den Brief und Schein eingetragen werden.

Hat bei mir vor 2 Jahren problemlos geklappt, hatte alle von Polestar angegebenen Unterlagen mit dabei. Das war beim TÜV in Ravensburg - wird Dir wahrscheinlich zu weit entfernt sein …

Es geht mir darum WAS überhaupt eingetragen wird…!

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Ging bei mir in HH problemlos 2*. Was ist denn das Problem?

Die Leistung in KW muss im Fahrzeugschein angepasst (eingetragen) werden.

Im Fahrzeugschein steht aber nur die Dauerleistung, darum geht es ja…

Diese wird von 300 kw auf 350 angehoben.

Nein, die Dauerleistung bleibt unverändert bei 160 kW (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief).

Die Leistungssteigerung auf 350kW und auch nochmals die Dauerleistung werden als Zusatz ganz hinten (wo bspw. auch Fahrwerke, Distanzscheiben, etc. stehen) im Fahrzeugschein eingetragen.

In Deutschland ist eine Leistungssteigerung eintragungspflichtig, sobald ein bestimmter Prozentsatz (ich glaube es waren 5%) übertroffen wird.

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Nicht die Dauerleistung, die ändert sich nicht.

Ich denke das Problem ist dass eine Leistungssteigerung eingetragen werden soll aber eben nicht bei der 30-Minutenleistung sondern bei der Nennleistung.
Das passiert im Fahrzeugschein im Feld 22.
Das ist einfach zu neu: Tuning am eAuto.
Ich bin auch gefragt worden warum ich diese Leistungssteigerung eigentlich machen will.

Dieser Eintrag soll in Feld 22:
Leistungssteigerung durch geändertes Motorsteuergerät / power enhancement by ECU modification Hersteller: Polestar AB Typ “ED_E400V6_350kW” manufacturer: Polestar AB type “ED_E400V6_350kW” P.2: 160kW/30min-Leistung P.2: 160kW/30min-power Nennleistung 350kW nominal power 350kW

Wieso soll das ein Problem sein? Das wurde doch genau so schon X* gemacht und ist auch genau so in dem Dokument beschrieben? :roll_eyes:

Weil Du es kannst :stuck_out_tongue:

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:+1:t2: 20Zeichen20Zeichen20

Hast du die Typen auch Mal gefragt, warum sie den Job eigentlich machen?

Weil sie keinen anderen bekommen haben :wink:

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Ich war bei meinem ersten Versuch auch erfolglos. Darauf habe ich per Email beim TÜV Hessen gefragt, an wen ich mich denn wenden könne. Darauf wurde mir ein Mitarbeiter in Hanau genannt, der mir dann am Telefon sagte, die Abnahme sei selbstverständlich auch bei mir in der Gegend durch einen Kollegen möglich, er wolle mir einen nennen und mit dem vorher sprechen, damit der sich entsprechend vorbereiten könne. Das hat dann auch problemlos so geklappt.

Fun Fact: Man muss ja nach erfolgtem Upgrade den Aufkleber mit der neuen Leistung im Türholm der Fahrerseite anbringen und es muss laut Mustergutachten geprüft werden, ob dieser korrekt angebracht wurde. Der Prüfer hat bei mir statt dessen einen anderen Aufkleber auf der Beifahrerseite, ich glaube den mit der Herstellerbezeichnung wo bei den MY21 noch Volvo stand, sorgfältig fotografiert und das Bild seinem Gutachten hinzugefügt.

Obwohl in MVP gemäss Bismarck ja alles 1 Jahr später kommt, auch der Weltuntergang, hat der Dekraingenieur vor Ort in Doberan die Eintragung problemlos und umgehend durchgeführt. Vor ca. 18 Monaten.

Dritter Versuch hat auch nicht geklappt: war aber mein Fehler. Ich dachte §19 2 oder §19 3 … ist ja irgendwie das Gleiche: nein ist es nicht.

Personal in Mainz-Mombach ist aber sehr nett und hilfsbereit!