Performance und die Fragen der Polizei

Hallo zusammen,
ich möchte euch von meinen heutigen Erlebnis berichten, dass mir heute mittag passiert ist. Ich bin von der Autobahnpolizei auf der A61 rausgeholt worden. Mir war kein Fehler bekannt, keine Geschwindigkeitsübertretung oder ähnliches.
Nach Kontrolle meiner Papiere verschwand der Polizist im Auto und kam nach einer geschlagenen viertel Stunde zurück.
Daraufhin meinte er, ich müsse mich zu seinen Anschuldigungen nicht äußern, wenn ich mich selber belastet. mmh
DIe Frage von ihm war, wann ich das letzte Update gemacht habe, er meinte das Performence Update - da ich aber eine SMLR fahre, ist dies für mich nicht relevant. Darauf hin meinte der Polizist gute Weiterfahrt. Meine Frage an ihm war, ob das jetzt ein Zufall war, oder häufiger stattfindet. Seine Antwort, es gäbe Hinweise das Polestar Fahrer die das Update gemacht hätten diese nicht eingetragen hätten, deshalb hätten sie mich rausgeholt.

Hochgradig fadenscheinig. Eine Verkehrskontrolle muss anlassbezogen sein. Leistung eintragen lassen oder nicht ist in 1. Linie problem bei Versicherung und Zulassung, hat aber in keinem Falle etwas mit einer Verkehrskontrolle zu tun.

So wie es sich liest, hast du nix zu befürchten. Jedoch find ich die suggestiv Frage nach dem PerformanceUpdate schon wild unseriös.

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Das ist so nicht richtig. Eine Verkehrskontrolle muss nicht anlassbezogen sein, nicht umsonst nennt sie sich allgemeine Verkehrskontrolle. Im Grunde war die Vorgehensweise völlig korrekt, da die Belehrung erfolgte.

Was nicht korrekt war, ist die Äußerung, dass es Hinweise gebe und die Kontrolle deshalb erfolgte. Damit suggerierte der Kollege einen Generalverdacht gegen Polestar Fahrer und das ist nicht in Ordnung. Das wäre wie wenn man jedes Taxi anhalten würde, weil mal einer keinen Personenbeförderungsschein vorweisen konnte.

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Eigentlich ist da nichts fadenscheinig. Technische Veränderungen am Fahrzeug (z.B. Leistungssteigerung) müssen in die Fz.-Papiere eingetragen werden. Passiert dies nicht, erlischt die Zulassung und man verliert den Versicherungsschutz. Das wiederum heisst, dass die Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr mit diesem Fz. verboten ist.
Und um diese Fz. zu finden werden Verkehrskontrollen gemacht.

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Wie stellt die P die Leistungssteigerung fest?

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Diese Verkehrskontrolle ist meines Erachtens völlig legitim. da von außen (während der Fahrt) beim Polestar 2 nicht ohne Weiteres erkennbar ist, ob es sich um einen DM oder SM handelt und auch das PU nicht von außen ersichtlich ist.

@Heinrich: Da es sich rein um eine Softwareänderung handelt, kann die Polizei dies nicht ohne Weiteres feststellen, es sei denn sie begleitet dich zum nächsten Volvo-Händler, der durch Auslesen des Steuergeräts dann ersichtlich machen kann, ob das PU installiert ist, oder nicht.

Hat der Besitzer es natürlich ordnungsgemäß eintragen lassen und alles erforderliche gemacht, dann befindet sich neben dem Aufkleber an der Einstiegs-B-Säule auch noch die Eintragung im Fahrzeugschein.

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Um das hier klarzustellen, eine allgemeine Verkehrskontrolle ist „ohne Anlass“. Die Suggestiv Frage nach Leistungssteigerung ist nicht zulässig. Selbst jedwede andere Frage ist unzulässig.

Eine Allgemeine Verkehrskontrolle beschränkt sich auf Vorzeigen und Kontrolle des Führerschein, perso, zulassungsbescheinigung. Warndreieck, Verbandskasten. Fertig aus.
Alles andere muss einen begründeten Verdacht (bishin „Gefahr im Verzug“) vorweisen.

Bitte keine Hörensagen-ich hab seit 30 Jahren meinen Führerschein - Stammtischweisheiten bei solch einem seriösen Thema.

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Sorry, aber deine Aussagen sind schlichtweg falsch. Und das sind keine Stammtischweisheiten, ich führe diese Kontrollen selbst seit Jahren durch. Und natürlich gehören zu einer Allgemeinen Verkehrskontrolle auch spezielle Fragen, wie z.b. nach Alkoholkonsum oder anderen berauschenden Mitteln, natürlich nach erfolgter Belehrung. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle können nämlich Feststellungen getroffen werden und natürlich kann auch im Rahmen dessen nach einer Leistungssteigerung gefragt werden. Das gehört zu den originären Aufgaben der Polizei. Es darf nur kein Generalverdacht geäußert werden. Und wenn du so genau bist, du hast nicht seit 30 Jahren deinen Führerschein, sondern deine Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist nur der schriftliche Nachweis der Fahrerlaubnis und gehört dem ausstellenden Staat.

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Genau, und darin müsste das PU auch eingetragen sein.

Schau mal hier:

Zitat: " Eine Verkehrskontrolle kann durch Polizeivollzugsbeamte im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden."

Dein Zitat bestätigt nur meine Aussage.

Ach und eines noch in Bezug auf Stammtischweisheiten. Du sagst so schön Perso, ich gehe mal von Personalausweis aus, ist vorzuzeigen. Allein das ist schon falsch. In Deutschland bist du überhaupt nicht verpflichtet, den Personalausweis mitzuführen. Du musst diesen oder Reisepaß im Besitz haben, aber nicht mitführen und somit kannst/ musst du diesen auch nicht vorzeigen und wird auch bei einer Verkehrskontrolle nicht verlangt. Also keine falschen Stammtischweisheiten.

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Und deine Aussage ist genau das Problem, warum es Probleme und zigtausende jährlich eingestellte Verfahren gibt. Fakt ist, anlasslos (!) ist die Frage nach unerlaubter Leistungssteigerung nicht zulässig, muss nicht beantwortet werden und kann nicht geahndet werden.
Sonst würdest du die Kontrolle nicht mit „allgemeine Verkehrskontrolle“ beginnen, sondern mit dem Anscheinsvorwurf.

PS: die Wortklauberei um Fahrerlaubnis schenken wir uns :slight_smile:

Jedoch, zurück zum Thema: Du als Polizist ziehst jetzt Polestar raus, mit dem Verdacht auf Leistungssteigerung? Ohne! Anscheinsverdacht.

Demnach ziehst du also auch jeden LKW raus, weil er ja überladen ist und keine Ladungssicherung hat?
Find den Anlass bzw. Die Begründung schlichtweg schwierig - Du nicht?

Du liest meine Nachrichten nicht richtig, genau das beanstande ich ja an der Kontrolle, das hier ein Generalverdacht ausgesprochen worden war. Das ist nicht in Ordnung, aber die Kontrolle selbst war ansonsten korrekt. Und natürlich muss man keine Angaben machen, das ist ja Inhalt der Belehrung.

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Passt, da sind wir dahingehend einer Meinung, bzw. Das gleiche Verständnis. :handshake:

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Werden denn jetzt auch massenhaft Model 3’s kontrolliert und wenn dem so wäre, hätte es sowas bei der Menge an Tesla‘s nicht längst in die Schlagzeilen geschafft?

Ich meine, wir Polestar-Fahrer sind ja nicht gerade zahlreich und ich glaube viele Polizisten treffen überhaupt sehr selten auf einen Polestar. Und wenn, dann müssen sie ihn auch noch von einem Citroën oder anderem Exoten unterscheiden können. Ich halte das für ein Gerücht.

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Die B - amten wollten doch nur den P2 besichtigen und mal nach den Daten sehen! Wann sieht man mal einen Polestar :blush:

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Die Polizei kann doch im Stand lesen ob es eine SM oder DM ist. Steht unten an der Türe.
Ich weiß, Details, aber die Aussage, dass es nicht ersichtlich ist, ist falsch. Es ist ersichtlich.

Wo genau?

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Bei mir in weißer Schrift auf Snow …

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Jemand der das Ding illegal hat, war hoffentlich auch so schlau sich die richtigen Aufkleber zu organisieren… :joy:

Warum sollen sie nicht kontrollieren? Wenn alles i. O. ist ist der Spuk schnell vorbei und die Kollegen lernen mit der Zeit auf was sie achten müssen. Wenn wir an der Ladesäule angesprochen werden reden wir doch auch gerne :wink:.

Der Eine macht seinen Job halt besser als der Andere. Kann ich aus verschiedenen Motorradkontrollen ein Lied singen.

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