Sorry, aber deine Aussagen sind schlichtweg falsch. Und das sind keine Stammtischweisheiten, ich führe diese Kontrollen selbst seit Jahren durch. Und natürlich gehören zu einer Allgemeinen Verkehrskontrolle auch spezielle Fragen, wie z.b. nach Alkoholkonsum oder anderen berauschenden Mitteln, natürlich nach erfolgter Belehrung. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle können nämlich Feststellungen getroffen werden und natürlich kann auch im Rahmen dessen nach einer Leistungssteigerung gefragt werden. Das gehört zu den originären Aufgaben der Polizei. Es darf nur kein Generalverdacht geäußert werden. Und wenn du so genau bist, du hast nicht seit 30 Jahren deinen Führerschein, sondern deine Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist nur der schriftliche Nachweis der Fahrerlaubnis und gehört dem ausstellenden Staat.
Genau, und darin müsste das PU auch eingetragen sein.
Schau mal hier:
Zitat: " Eine Verkehrskontrolle kann durch Polizeivollzugsbeamte im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden."
Dein Zitat bestätigt nur meine Aussage.
Ach und eines noch in Bezug auf Stammtischweisheiten. Du sagst so schön Perso, ich gehe mal von Personalausweis aus, ist vorzuzeigen. Allein das ist schon falsch. In Deutschland bist du überhaupt nicht verpflichtet, den Personalausweis mitzuführen. Du musst diesen oder Reisepaß im Besitz haben, aber nicht mitführen und somit kannst/ musst du diesen auch nicht vorzeigen und wird auch bei einer Verkehrskontrolle nicht verlangt. Also keine falschen Stammtischweisheiten.
Und deine Aussage ist genau das Problem, warum es Probleme und zigtausende jährlich eingestellte Verfahren gibt. Fakt ist, anlasslos (!) ist die Frage nach unerlaubter Leistungssteigerung nicht zulässig, muss nicht beantwortet werden und kann nicht geahndet werden.
Sonst würdest du die Kontrolle nicht mit „allgemeine Verkehrskontrolle“ beginnen, sondern mit dem Anscheinsvorwurf.
PS: die Wortklauberei um Fahrerlaubnis schenken wir uns
Jedoch, zurück zum Thema: Du als Polizist ziehst jetzt Polestar raus, mit dem Verdacht auf Leistungssteigerung? Ohne! Anscheinsverdacht.
Demnach ziehst du also auch jeden LKW raus, weil er ja überladen ist und keine Ladungssicherung hat?
Find den Anlass bzw. Die Begründung schlichtweg schwierig - Du nicht?
Du liest meine Nachrichten nicht richtig, genau das beanstande ich ja an der Kontrolle, das hier ein Generalverdacht ausgesprochen worden war. Das ist nicht in Ordnung, aber die Kontrolle selbst war ansonsten korrekt. Und natürlich muss man keine Angaben machen, das ist ja Inhalt der Belehrung.
Passt, da sind wir dahingehend einer Meinung, bzw. Das gleiche Verständnis.
Werden denn jetzt auch massenhaft Model 3’s kontrolliert und wenn dem so wäre, hätte es sowas bei der Menge an Tesla‘s nicht längst in die Schlagzeilen geschafft?
Ich meine, wir Polestar-Fahrer sind ja nicht gerade zahlreich und ich glaube viele Polizisten treffen überhaupt sehr selten auf einen Polestar. Und wenn, dann müssen sie ihn auch noch von einem Citroën oder anderem Exoten unterscheiden können. Ich halte das für ein Gerücht.
Die B - amten wollten doch nur den P2 besichtigen und mal nach den Daten sehen! Wann sieht man mal einen Polestar
Die Polizei kann doch im Stand lesen ob es eine SM oder DM ist. Steht unten an der Türe.
Ich weiß, Details, aber die Aussage, dass es nicht ersichtlich ist, ist falsch. Es ist ersichtlich.
Jemand der das Ding illegal hat, war hoffentlich auch so schlau sich die richtigen Aufkleber zu organisieren…
Warum sollen sie nicht kontrollieren? Wenn alles i. O. ist ist der Spuk schnell vorbei und die Kollegen lernen mit der Zeit auf was sie achten müssen. Wenn wir an der Ladesäule angesprochen werden reden wir doch auch gerne .
Der Eine macht seinen Job halt besser als der Andere. Kann ich aus verschiedenen Motorradkontrollen ein Lied singen.
Hier unten an der Türe ersichtlich: Polestar 2 – Wikipedia
Hat der TE diese Bezeichnung bei der Kontrolle gehabt?
Natürlich kann man das entfernen, aber dann wäre es wieder anlassbezogen, denn dann wäre der Anlass, dass man vermutet, dass hier was manipuliert wurde ggü. der Werksausführung, sprich „tuning“.
Das war hier ja nicht der Fall beim TE bis zum dem Zeitpunkt, als die Papiere geprüft wurden.
Wurde schon geschrieben: Weil sie ein mögliches Tuning ohne Eintragung in den Papieren auf der Straße gar nicht validieren können.
Allgemein: Ja.
Motortuningspezifisch: sinnfrei, da nicht validierbar bei einem E-Auto.
Ist arg warm zur Zeit - gell?
Den Aufkleber hab ich als Erstes entfernen lassen. Es ist doch völlig sinnlos, sich an so einem dusseligen Aufkleber zu orientieren… Selbst Merkmale wie gelbe Bremssättel sind diesbezüglich hinfällig wenn man schaut, wie Viele sich alleine hier schon für Nach-/Umlackierung der Sättel interessiert haben….
Wir haben im Dorf einen Golf-IV Fahrer, der hinten „GTI“ in serifenlosen (!) Chrombuchstaben aufgeklebt hat.
Ich denke der wäre super stolz doch mal so kontrolliert zu werden.
Das mag sein, dass Du ihn entfernen hast lassen.
In der Serie, also der ganz normale Polestar 2 vom Werk, hat an der Seite an den Türen die Typenbezeichnung stehen und daran kann man ablesen, ob es ein DM oder SM ist.
OMG, hätte mir das mal einer vorher gesagt, dass ich mich dem Verdacht des illegalen Tunings aussetze, weil ich diese billig gemachten Aufkleber direkt nach Auslieferung habe entfernen lassen.
… was die Frage aufwirft, ob sich der Service-Point einer Mittäterschaft schuldig gemacht hat.
… und ob ich besser wieder die Volvo-Kennzeichenhalter montiere. Denn die neutralen schwarzen Edelstahlhalter schreien ja förmlich heraus, dass da jemand was verschleiern will.
Ich halte den ganzen Thread für eine Witznummer
Muss ich jetzt auch die ‚Texel’ und ‚Tirol‘ Aufkleber am Heck wieder abmachen?? Habe ich als ‚Tuning‘ drangeklebt.