Aus aktuellem, persönlichen Anlass ein paar Bemerkungen zur Güte, wenn ein Polestar 2 (oder schon bald auch ein Polestar 3) als Geschäftsfahrzeug aktuellen oder auch künftigen Bedingungen des Flotten Pools eines Arbeitgebers entsprechen soll…
- gibt es eine explizite Vorgabe bezüglich Verbrauch (z.B. gemäss WLPT)?
- sind SUVs explizit ausgeschlossen?
- entspricht die Ausstattung (Sicherheit/Komfort etc.) den Minimal- bzw. Maximalvorgaben?
- werden die Vorgaben in naher Zukunft angepasst / „verschärft“?
Hintergrund:
Mit einem maximal akzeptierten WLPT Verbrauch von 18.0 kWh/100km als Vorgabe erfüllt mein Fahrzeug (DMLR) diese Bedingung nicht und es wird deshalb von einem grossen, international aktiven Arbeitgeber mit entsprechend grossem Flotten Pool, der den Umstieg auf BEVs eigentlich sehr forciert, nicht als Geschäftsfahrzeug akzeptiert …bei allen anderen Bedingungen wäre ich dabei
.
Und weil ich nicht mehr zurück zu einem Verbrenner will, bleibt als Zwischenlösung nur die Bahn, denn die aktuell „freigegebenen“ BEV Modelle haben Lieferzeiten von >12 Monaten…
Ein Single Motor Modell hätte gepasst, aber das war im Januar 2021 ja erst angekündigt…und alle künftigen Modelle (P3 / P4 etc.) werden auch nicht in Frage kommen ( SUVs!).
Ein Hoffnungsschimmer bleibt: vielleicht wird bei der anstehenden Überarbeitung der Vorgaben das Single Motor Modell als Pool Fahrzeug in die entsprechende Liste aufgenommen …