Polestar 2 - Garantien und Inklusivleistungen

Die Batterie ist ja bei 70% dann nicht defekt. Kannst ja immer noch weiterfahren.

Ich denke, die Entwicklung ist so schnell, dass wir lieber früher als später nach der nächsten Generation E-Auto schauen werden.
U.a. aus diesem Grund lease ich - in diesem Fall für nur 3 Jahre.
Bei einem gekauften Auto würde ich niemals solange warten, bis die Reparaturen beginnen. Strenggenommen wäre das schon vor Ablauf der Garantie.
Schau mal hier, was der Volvo Chef dazu sagt:

Wenn der SOH innerhalb der Garantiezeit unter 70% fällt, gibt es eine neue und die alte findet anderweitige Verwendung, wie z.B. in einem stationären Speicher z.B. für PV-Anlagen.
:polestar_thunder:

Ich glaube, es geht nicht um die Batterie, sondern um das gesamte Auto.

Erst heißt es: die Batterie hält 8 Jahre -
dann heißt es: Die Batterie hält so lange wie das Auto.

Ergo: Batterie und Auto halten nur 8 Jahre.

Ihr verwechselt hier Garantiezeit mit Lebenszeit des Autos.
Wenn das identisch wäre, würden ja sämtliche europäische Autos nur 2 Jahre halten, weil danach die Garantie abgelaufen ist.
Und was wäre mit all den elektrischen Geräten im Haushalt …

:polestar_thunder:

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Stimmt. Jetzt, wo du es schreibst…

Im Sinne der Umwelt werde ich das Auto so lange fahren, wie es nur geht. Ich hoffe mindestens 20 Jahre. Der Vorteil an einem Elektroauto ist ja gerade der, dass da weniger verschleißt und kaputt gehen kann.

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Genau SO verstehe ich das auch…?!
Nicht gerade ein Qualitätsmerkmal…

Aber vielleicht auch nur blöd formuliert!

Wenn man sich so Erfahrungsberichte von den ersten E-Autos und Speichern für PV Anlagen ansieht dann sollte das (natürlich mit degradation) durchaus machbar sein.

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Wisst Ihr ob der versprochene „Hol- & Bringservice“ auch den saisonalen Wechsel Winter/Sommerräder und die Einlagerung umfasst?

In den AGB für Polestar Services im Kaufvertrag steht unter 3.1

[…]Für den Abhol- und Lieferservice gelten gesonderte Bedingungen, die unter
https://legal.polestar.com/de/terms-and-conditions/pick-up-and-delivery/ verfügbar sind.[…]

Bei der verbindlichen Bestellung (vor Abschluss des Kaufvertrages via Docusign) habe ich per Email einen „Auftragsvertrag“ erhalten, der fast gleichlautenden AGB enthält.
Aber auch einen Abschnitt B) POLESTAR WINTERREIFEN SERVICE der im Kaufvertrag gar nicht auftaucht.

Ist das mit dem Winterreifen Service nun unter den Tisch gefallen?
Und falls nicht: übernimmt der pick-up-and-delivery-Service auch das?

Ansonsten: wie erfahre ich welche Werkstatt die Einlagung übernimmt? Ich will ja nicht für sowas über 100km fahren.

Witzig, dass man zeitgleich über den Punkt stolpert. Habe gerade folgenden Punkt aus den AGB bei der verbindlichen Bestellung 31.3.2020 rauskopiert:

Das findet sich als B) bei Beschreibung des inkludierten 3-jährigen Polestar-Service. Beim signierten Kaufvertrag aus Juli findet sich dieser Abschnitt nicht mehr. Das kann bedeuten, dass die Leistung gestrichen wurde oder aber, dass eine explizite Nennung nicht mehr als erforderlich gesehen wird. Wie vieles Andere bleibt das im Unklaren. Mein Standpunkt ist, dass ich die Bedingungen erwarte, zu denen ich am 31.3.2020 verbindlich bestellt habe.

Zur Einlagerung: Nach der Info, man solle seine Rückbank für die bestellten Räder freihalten, habe ich den ausliefernden Händler angeschrieben, dass ich dies nicht möchte und entweder er einlagern solle oder die Räder an einen von mir noch zu benennenden Service-Punkt senden möge. Habe zwar noch keine Antwort, aber so ist das dort schon mal hinterlegt. Denke auch, das sollte im bilateralen Austausch mit dem Ausliefer-Hub funktionieren.

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In meinem Leasingvertrag steht:
-Winterkomplettsatz 54,21
-Einlagerungsservice 0,00
-Saisonaler Reifenwechsel 19,26

daraus schließe ich:
-die Räder liegen auf den Rücksitzen
-Einlagern muß ich selbst oder es kommt hinzu
-der Wechsel kostet nix

Na, mal sehen, wie der Service in Norderstedt, der nix mit der Auslieferung in Hamburg zu tun hat, damit umgeht.
Erst mal sehen, dann aber nur vielleicht ärgern.

Bei meinem Privatleasing ist Einlagern und Wechseln mit drin

Ja, ‚damals‘ in dem Antrags-Formular von ALD war das sehr unscharf ausgedrückt …
-Technik-Service
-Winterreifen-Service
… was immer das beinhaltet

Heißt für mich ist dabei, kostet nix extra.
Aber ich bin Käufer, da kann das auch anders sein.

da sind noch andere Punkte, die ich nicht gebucht habe. Auch mit ner 0,00 :expressionless:

OK. Dann wohl eher: das ist nicht dabei und schon gar nicht für umme :upside_down_face:

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Für die Servicearbeiten gibt es ja einen Hol- und Bringservice.
Wie sieht das aus, wenn ich wegen eines Sachmangels (bzw. einer Garantiearbeit) in die Werkstatt muss, das Fahrzeug aber voll fahrfähig ist?
Und zwar insbesondere bei einem Garantiefall, bei dem es nicht akzeptabel wäre, bis zum nächsten planmäßigen Servicetermin zu warten.

In dem Fall hoffe ich doch sehr, gilt der Service ebenfalls.
Solange es nicht bei jeder Volvo Werkstatt geht, ist der Hol- und Bringservice hoffentlich selbstverständlich.
Und bei Bedarf auch einen Ersatz zu stellen (gegen geringe Mietgebühr).

Aber schriftlich in den AGB findet sich dazu nix.

So würde ich mir das auch wünschen. Meine nächste Werkstatt ist gemäß Polestar ca. 80 km weg und auch mit Öffis nicht (sinnvoll) erreichbar. Insofern wäre es für mich inakzeptabel, wenn ich das Fahrzeug selbst hinbringen müsste. Hoffentlich gibt es da eine Klärung!