Polestar 4 vs. BMW IX3 und kleine steuerliche Betrachtung E-Auto

Sehr geehrte Forenmitglieder,

ich verfolge die Diskussionen in diesem Forum bereits seit einiger Zeit und bin beeindruckt von der Vielfalt der Berichte und dem regen Erfahrungsaustausch. Als Mitarbeiter, der teilweise im Außendienst unterwegs ist, steht mir nun die Möglichkeit bevor, einen neuen Dienstwagen zu konfigurieren. Mit meinem aktuellen Fahrzeug, einem gut ausgestatteten Volvo XC60 D4, war ich äußerst zufrieden. Da meine Firma jedoch verstärkt auf Nachhaltigkeit setzen möchte und auch der finanzielle Anreiz eine Rolle spielt, habe ich mich eingehend mit Elektrofahrzeugen auseinandergesetzt.

Leider bietet Volvo in absehbarer Zeit keinen reinen Elektro-Pendant zum XC60 an (Plugin-Hybride sind bei uns keine Option). Daher habe ich mein Interesse auf Polestar gerichtet und den PS4 als interessante Option identifiziert. Der Standard-Dienstwagen in unserem Unternehmen ist der BMW iX3, wobei Kollegen sowohl die Inspiring-Version (unter 70.000€) als auch die Impressiv-Version (über 70.000€) fahren. Das Design beider Versionen erscheint mir und meiner Frau etwas zu unspektakulär.

Der PS4 von Polestar hingegen überzeugt mich sowohl ästhetisch als auch in der Preisklasse, die je nach Konfiguration sowohl unter als auch über 70.000€ liegen kann. Die spannende Grenze für die Versteuerung durch die Bundesregierung liegt bekanntlich bei 70.000€.

Hat jemand von Ihnen bereits Erfahrungen mit einem der genannten Modelle gemacht? Wo seht ihr eventuelle Vor- oder Nachteile des BMW iX3 im Vergleich zum Polestar 4?

Meine durchschnittliche wöchentliche Fahrleistung beträgt 1-2 Fahrten à 500 km. In der Regel fährt meine Frau das Auto oder wir nutzen das Fahrzeug gemeinsam, was jährlich zu einer Gesamtfahrleistung von etwa 35.000 km führt.

Als Referenz habe ich einen XC60 mit einem Bruttolistenpreis von circa 68.000€ kalkuliert, was monatlich etwa 265€ netto an Abzügen bedeutet. Ein BMW oder Polestar unter 70.000€ (unter Berücksichtigung eines möglichen neuen Gesetzes und einer korrekten Berechnung des Online-Rechners mit 0,25%) würde mich monatlich etwa 60-65€ kosten. Ein Fahrzeug über 70.000€ würde entsprechend bei 150€ liegen. Selbst bei einer Versteuerung von 0,5% ergibt sich eine Einsparung von etwa 115€ monatlich, was 1380€ jährlich entspricht. Hinzu kommt die THG-Quote von circa 230€ und ein potenziell höherer Stromverbrauch, den ich steuerlich auf mein Arbeitszimmer umlegen kann und der eine zusätzliche Ersparnis von etwa 20€ pro Monat bringt. Sind meine Berechnungen korrekt? Selbst bei einem vermeintlich teureren Elektroauto mit mehr Komfort und Spaßfaktor würde ich gegenüber einem Verbrenner mindestens 1500€ pro Jahr sparen. Bei einem Elektroauto unter 70.000€ wären es sogar mehr als 2.750€ pro Jahr.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen und danke im Voraus für Ihre Unterstützung.

Herzliche Grüße

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Die THG-Quote geht an den, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Bei Firmenwagen ist das i.d.R. der Arbeitgeber.

Lädt man sein Firmen-Fahrzeug zuhause am privaten Stromanschluss, ist anstelle der Abrechnung des konkreten Verbrauchs eine pauschale Erstattung von steuerfreien 70 € durch den Arbeitgeber zulässig.

Super herzlichen Dank schon einmal für die Antwort. Wir haben in der Regel die Wahl, ob der Dienstwagen auf den Arbeitgeber zugelassen wird oder man die Privatzulassung nimmt.
Der zweite Punkt ist auch natürlich spannend - das muss ich mal durchrechnen.
Nochmals vielen Dank.

Die Pauschale von 70 € kann der Arbeitgeber aber nur dann steuerfrei erstatten, wenn das Auto nicht beim Arbeitgeber geladen werden kann. Mit Lademöglichkeit beim Arbeitgeber sind es nur 30 €. Bei haufe.de sind die Details und Varianten - auch zur Wallbox - ganz gut erklärt.

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Als Fahrer eines iX3 kann ich dir sagen: sehr gutes Auto, sehr schlechtes Elektro-Auto. In der Generation hat BMW die beste Assistenz die ich je erlebt habe, ein sehr gutes Fahrwerk (zumindest im Impressiv), ausreichend Leistung, gute App und gutes Wireless Android Auto. Dafür hat das Auto keine Ladeplanung, nicht mal eine Prozent Anzeige - ohne einen OBD Dongle und ABRP ist es selbst für mich als erfahrenen BEV Fahrer nicht möglich mit wenigen Prozent am HPC anzukommen. Immerhin die Ladekurve ist in Ordnung, 150kW Peak und er hält sich sehr lange über 100kW.

Für einen Einsteiger würde ich davon abraten, außer man ist bereit sich tiefer in die Materie zu begeben. Die Ladeplanung im P2 hat mich nie überzeugt, aber das ist etwas her, möglicherweise gab es da Fortschritt.

Auf die 70.000€ Grenze würde ich mich aber auch nicht verlassen, das sollten mal wahnwitzige 80.000€ sein, jetzt nur noch 70k, mit Glück sieht man das noch ein, dass wir mit unseren 3 Tonnen SUVs die letzten sind die Steuergeschenke brauchen :smile:

Meine Empfehlung für einen entspannten Einstieg: Tesla MY LR AWD ist unter 60k BLP wenn man auf auf unnötige Extras verzichtet. Kein besonderes gutes Auto, aber wohl das beste E-Auto am Markt.

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Mein BMW i4 M50 hat, mit sehr viel Zubehör (AHK, Schiebedach, sonderfarbe, 20 Zoll Räder ect. hat knapp unter 70.000 gekostet!

Mit Rabatt. Die magische Grenze für die 0,25%-Versteuerung des geldwerten Vorteils bezieht sich auf den offiziellen Bruttolistenpreis, weshalb auch die Rabattaktion von PS wenig hilfreich ist.

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Jetzt haben mich die Beiträge etwas verwirrt. Ich kenne die Grenze der 0,25% Versteuerung noch bei 60000.-
Wurde diese inzwischen auf 70000.- erhöht? Wäre ja super

Habt ihr eine seriöse Quelle/Link dazu, zum Nachlesen. Ich las bisher nur von unbestätigten Vorhaben der Regierung.

Nein.

Der Gesetzgeber wollte damit den gestiegenen Kaufpreisen in der Automobilbranche Rechnung tragen. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann es im Laufe des Jahres 2024 zu einer Änderung kommen. Bis zur Verabschiedung eines Gesetzes gilt weiterhin die Bruttolistenpreisgrenze von 60.000 EUR.

Am 21.2. befasst sich der Vermittlungsausschuss mit dem Wachstumschancengesetz.

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Danke für die Information

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Es ist leider noch viel wilder. Deutschland halt. Denn: Es gilt tatsächlich der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs.

Bedeutet im Klartext: als Dienstwagenfahrer kannst du noch so brav ganz knapp unter 70.000€ (oder 60.000€) bleiben mit deiner Konfiguration und Bestellung, das kann dennoch schief gehen. Denn, wenn sich der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs im Zeitraum zwischen Bestellung und Erstzulassung (was ja durchaus schon mal 3-8 Monate sein können) ändert, muss der neue Bruttolistenpreis veranschlagt werden. Diese Änderungen sind nicht extrem häufig vorzufinden, aber es gibt sie und das sollte man wissen.

Wenn man also ein Fahrzeug für sich durchrechnet, sollte man besser entweder einen Puffer lassen, oder so kalkulieren, dass 0,5% statt 0,25% Versteuerung für den persönlichen Einkommensfall keine Katastrophe darstellen, sollte sich der BLP ändern.

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Bitte seht es mir nach, aber ich finde als Außenstehender, die Diskussion wie man hier 20€ im Monat sparen kann und da 0,1% hin und her rechnet etwas … nunja belustigend, wenn man bedenkt, dass es doch um einen 70.000€ Wagen geht. Wenn du sparen willst, dann kauf einen Gebrauchtwagen für die Hälfte und zack 35000€ gespart. Wenn du es dir leisten kannst, dann kauf Karre einfach und hör auf Erbsen zu zählen. Am Ende geht es jedoch nur um das letzte Maximum aus der Regelung herauszuquetschen.

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Zum Einen geht es hier um 0.25% und 160€/Monat, zum Anderen kaufen und bezahlen Firmenwagenfahrer das Auto nicht selbst und Drittens kenne ich keine Firma, deren Car Policy Gebrauchtwagen erlaubt :roll_eyes:

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zu versteuerndes Einkommen. Netto macht das ca. 70 EUR aus, je nach persönlichen Steuersatz.

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Ob das Fahrzeug gebraucht oder neu ist, ist völlig unerheblich. Der BLP bei Zulassung ist immer gleich. Auch wenn man einen Gebrauchtwagen für 35.000€ kaufen würde (was für Firmen meist Unsinn ist), wäre der BLP, der relevant für die Versteuerung für den Dienstwagenfahrer ist, weiterhin 70.000€. Und ob man 175€ oder 350€ versteuern muss, macht schon einen Unterschied.

Außerdem kommen im Regelfall auch noch die Entfernungskilometer Wohnung - Arbeitsstätte hinzu, auch die müssen versteuert werden.

Es gibt durchaus auch Dienstwagenfahrer die genaue Vorgaben für ihren Dienstwagen bekommen und nicht das Wahnsinns Gehalt haben, dass das alles keine Rolle spielt. Daher ist die Neiddebatte hier Blödsinn.

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Keine Neiddebatte, nur andere Sichtweise. Rechne Dir die Kosten für ein Privatfahrzeug für dienstliche Nutzung durch. Die Gefahr eines Unfalls auf dem Dienstweg (bei Regulierung über die eigene Kasko mit Hochstufung), Verschleiß, Reifen, Betriebsmittel, Versicherung, Werkstattkosten, Risiko.

Wenn der Arbeitgeber nicht einige der Kosten dafür auf den AN umlegt sollte sich hier ein gewisser Spielraum ergeben. Vor allem bei unter 1 % Versteuerung.

Es gibt auch AG, die legen dann noch etwas auf den Lohn drauf um den Anteil für den AN wieder teilweise zu kompensieren. Muss aber individuell berechnet werden, wegen Progression usw. Auch wichtig, wer übernimmt die kleinen Schäden bei Rückgabe (Leasing). Wenn, muss man es im Ganzen betrachten und da finde ich, kann man bei unter 1% und einen Listenpreis unter 80.000 EUR eigentlich noch zufrieden (im Plus) sein.

Darum ging es aber nicht. Es ging darum, dass behauptet wurde, hier würde auf Teufel komm raus wegen der letzten 20€ im Monat die man sparen möchte, hin und her gerechnet werden. Und das war pauschal unter den ganzen falschen Annahmen halt Unfug.

Was du schreibst ist richtig. Wenn das nicht vorteilhaft wäre, würde ja auch niemand einen Firmenwagen haben wollen. Trotzdem muss man rechnen. Lohnt nicht immer und nicht für jeden.

Übrigens ist dein Beispiel (AG legt noch zum Ausgleich was oben drauf) wesentlich seltener als der gegenteilige Fall: AG will noch Geld für Privatnutzung, Versicherung, Waschstraße, Tank/Stromkosten etc. vom Dienstwagenfahrer haben.

Außerdem kann man den Firmenwagen oft eben nicht wie einen Privaten nutzen, Stichwort: Auslandsfahrten/ Urlaubsfahrten. Es gibt hier viel zu berücksichtigen.

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Es geht schon um grössere Summen. Ich versteuere aufgrund der 0,03% Regel so fast 600 Euro, bei 0,5% wäre es das doppelte, monatlich.
Ein Gebrauchtwagen wird auch nach damaligem Bruttolistenpreis versteuert. Von daher keine Alternative.

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…also 2.000.000€ und das auch noch monatlich :open_mouth:
Warum fährst du so ein billiges Auto wie 'nen Polestar?

Bei einem Bruttolistenpreis von 60.000 EUR kostet der km Wohnortentfernung zum Arbeitsplatz nach der 0,03%-Regelung 18,- EUR zu versteuerndes Einkommen.
Bei einem Voll-Elekro sind das aber aufgrund der steuerlichen Förderung nur 4,5 EUR/km.
Bei 600,- EUR zu versteuerndes Einkommen nach der 0,03%-Regel bei einem BEV wohnt @hexentrics ca. 133 km von seinem Arbeitsplatz entfernt…

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