Servus,
wir haben ein paar Polestar 2 bestellt und wollen sie im Unternehmen als Pool-Autos nutzen. Alle Polestars sind Long Range mit 408 PS. Ja ich weiß, geile Firma.
Kann man beim Polestar auch die Leistung drosseln? Sowas geht ja bei BMW, Mercedes und co.
Wir haben ein paar Praktikanten und „unsichere“ Fahrer und ich würde die FAhrezuge gerne im winter drosseln. Ansonsten muss ich die Polestars, für diese Fahrer, sperren.
Fahrende direkt sperren. Eine Drosselung ist so nicht möglich. Außer du kühlst den Akku auf - 40 Grad, sodass die 1. Paar Minuten nicht die volle leistung abgerufen werden kann.
Gibt keine fahrmodi, nix.
Edit: oder unter 5% akkustand nur fahren. Auch eher unwahrscheinliches Szenario leider
Am besten die unsicheren Fahrer für den Polestar sperren. Dann kommt auch gleich die richtige Message rüber: Wer Polestar fahren will, muss dessen auch würdig sein!
Das ist halt die dauerleistung. Bei mir im Schein stehen auch nur 110ps. Fährt sich aber um Welten anders als mein Benziner mit 110ps. Ist halt die höchste Leistung mit 231 PS ausschlaggebend. Frag mich nicht wie und warum dauerleistung im Fz. Schein steht.
Da hast du völlig Recht. Der GF hat als Firmenwagen einen Polestar. Das Leasing läuft in 10 Monaten aus. Da man bei Polestar zwischen 3 und 12 Monaten wartet, hat er seinen neuen Dienstwagen schon vor ein paar Monaten bestellt. Der kommt aber überraschend früh an. Da er keine zwei Fahrzeuge benötigt, wandert der Polestar zuerst in den Pool. Ich bin der Fuhrparkmanager und habe in meiner Position auch einen Polestar als Firmenwagen, der ab und zu auch im Pool verwendet wird.
Das ist der einfache Grund weshalb wir die Fahrzeuge im Pool nutzen
Und da wir eh einen Schlüsselschrank für die Fahrzeuge haben + Buchungssystem mit einfacher einstellung, kann ich die Fahrer kleiner X jahre einfach raus nehmen. Ich dachte nur das man es vielleicht einstellen kann und jeder könnte mal Polestar fahren.
Moment, ihr habt Firmenwagen die im Pool genutzt werden?
Würde mir ja total auf die Nerven gehen, wenn andere Mitarbeiter meinen Wagen fahren und damit nicht gut umgehen, Blitzerfotos kassieren oder den Wagen verschmutzen…
Wir haben ein digitales Fahrtenbuch der Firma CARSYNC. Es wird jeder Fahrer, jede Bewegung, jede Schlüsselentnahme aufgezeichnet. Dadurch ist eine Zuweisung der Strafzettel sehr leicht.
Verschmutzung und nicht tanken/laden wird mit entzug der Buchung bestraft. Dann kann die Person wieder Zoe fahren.
Die Firmenfahrzeuge werden aber nur im Notfall genutzt, wenn der Pool ausgelastet ist. Kommt selten vor.
Wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und laut Arbeitsvertrag Zugriff auf einen Firenwagen hat, sollte gleich behandelt werden - es sei denn, es gibt eine Vorbelastung oder Abmahnung.
Er/sie kann mit oder an jedem Auto Schaden anrichten. Die eventuellen Konsequenzen müssen vertraglich festgehalten sein.
Ich finde es nicht gut, sich einzelne Personen herauszugreifen. Wo will man da die Grenzen ziehen?
Die Grenzen zieht halt der Arbeitgeber, respektive der Verantwortliche. Da kann ja jeder zum Glück selbst entscheiden. Wir benützen sogar die Nutzung von Poolfahrzeugen als Incentive. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Am Ende hat halt der Arbeitgeber auch eine Verantwortung ggü. seinen Mitarbeitern. Und nur weil jemand seit 3 Jahren seinen Führerschein hat und mit 56PS Twingo durch die Gegend jodelt, heißt es nicht, daß er einfach vogelfrei auf nen 408PS ElektroBomber losgelassen werden kann…
Ich bin selbst Arbeitgeber, behandele meine Mitarbeiter aber nicht unterschiedlich nach deren Alter/Geschlecht usw. was man sich so alles ausdenken könnte …
Bei uns musst du einfach bestimmte Fahrertrainings sowie deren Wiederholung nachweisen. Das Training zahlt aber auch die Firma.
Z.B. einfaches ADAC Training geht bis 150kW und nur modifizierte Serienfahrzeuge, für Prototypen über 300kW braucht es Salzburgring oder Nardo Hochgeschwindigkeitstraining. Dazwischen liegen irgendwo BMW/Audi/Porsche eigene Fahrertrainings und deren „Führerscheine“.
Teilweise schreibt der OEM das vor, manchmal wird es von der Versicherung verlangt.
Soweit Poolfahrzeuge (Serienfahrzeuge) betrieben werden genügt der Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis. Das ist manchmal aber auch nicht einfach, da ausländische Kollegen schon mal mit „abenteuerlichen“ Dokumenten auftauchen - goldene Regel: wenn’s ein Auto von den einschlägigen Verleihern bekommst darft’s auch ein Poolfahrzeug bewegen.