POLESTAR WINTERREIFEN SERVICE enthalten?

Hallo @m.hartmann hat sich zwischenzeitlich geklärt, welcher Service rund um Reifen (bspw. zwei Wechsel pro Jahr, Einlagerung) im Kaufpreis inklusive zu verstehen ist?

Servus @Kai

Ich hab mich ehrlich gestanden noch nicht darum gekümmert…

Aber meine Lageristen wollten sich da mal einlesen!

Ich hatte soviel um die Ohren :see_no_evil::grin:

Habe dazu am Wochenende in Berlin nachgefragt, demnach ist das eine Leistung des Händlers, die ist nicht im Kaufpreis enthalten. Wäre zwar schön gewesen aber aus meiner Sicht auch ungewöhnlich.

naja, so ungewöhnlich ja auch nicht, ich sage nur goodbye zur Normalität. Letztlich keine besondere Leistung sondern eher eine Frage dessen was man für sein Geld bekommt. Wenn ich also Winterreifen bestelle und im Vertrag steht, dass da der Wechsel und die Lagerung mit drin ist, dann würde ich natürlich mehr bezahlen als wenn es nicht der Fall ist.

Und gerade Volvo wirbt ja aktiv damit das man dieses Rundum Service Paket hat.

An sich wäre es mir auch völlig egal da man nicht immer zum Volvo Händler fahren will um Reifen zu wechseln aber wenn ich es nun mal bezahlt habe will ich nicht einfach darauf verzichtet müssen nur weil in Berlin gemeint meint es sei plötzlich nicht mehr Teil der Leistung.

Wo lest ihr das mit dem Reifenwechsel? Bei dem angesprochenen Service mit HOl+Bring handelt es sich doch, für mich eindeutig, um einen normalen Fahrzeugservice im Fall eines Problems oder Inspektion. Ich finde bei mir jedenfalls nicht, dass da etwas von Winterreifenservice steht, würde mich natürlich freuen, wenn das so wäre. Zum GLück ist mein Händler nicht so weit weg, da könnte ich es natürlich nutzen.

Das findet sich in den AGB zum Zeitpunkt meiner verbindlichen Bestellung am 31.3.2020 unter B) bei Beschreibung des inkludierten 3-jährigen Polestar-Service.

Beim signierten Kaufvertrag aus Juli findet sich dieser Abschnitt nicht mehr und ist wohl wie einiges andere auch stillschweigend gestrichen worden. Mal sehen, was mein Service-Partner oder Polestar Köln dazu sagt, wenn ich die o.g. AGB zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung auf den Tisch lege…

@m.hartmann Vielleicht hilft Dir das ja bei der hausinternen Recherche :thinking:

Ok, das hört sich an wie Sommer-winter-Sommer also 18 Monate abgedeckt. Da stimme ich euch zu, klingt sehr eindeutig.

Passt zu meiner Bestellung und dem späteren Vertrag. Danke.

Nach Juli - bspw. in meinem unterzeichneten Kaufvertrag - war es dann alles wieder in einem PDF enthalten:
Kaufvertrag, AGB mit Teil A (Polestar Servicevertrag) und B (Polestar Serviceleistungen), Garantie

ja, aber nicht mehr explizit der B) Polestar Winterreifen Service
richtig?

Tatsächlich @anon20072543, da hast du recht.
Der Abschnitt zum Winterreifen Service ist Teil des Auftragsvertrags, den man als Bestellbestätigung erhielt.
Naja, immerhin schwarz auf weiß :wink:

Also in meinem Vertrag steht nix drin. Aber ich habe meine Winterräder auch separat bei mamoparts mit Rabatt gekauft. Ich vermute mal, dass ich dann für Wechsel und Einlagerung bei meinem Vor-Ort Schrauber selbst bezahlen muss. Bin mal gespannt, ob die den Polestar überhaupt auf eine Hebebühne ohne Einweisung bekommen.

Das hat ja auch wirklich nichts mit dem Volvo/Polestar Service zu tun.
Es geht hier nur um die Original Winterräder die mit dem Auto bestellt und beim Polestar-Partner gewechselt und eingelagert werden sollen.

Sei froh, dann kannst Du Dir die nervenaufreibenden Diskussionen sparen und fährst unterm Strich immer noch günstiger. Habe deshalb sogar meine mitbestellten WR storniert und bei mamoparts neu bestellt.

Bez. der Bühne mache ich mir überhaupt keinen Kopf. Ist im Endeffekt doch auch nur ein normales Auto, selbst wenn es 2.2t wiegt. Zum normalen Räderwechsel muss er auch nicht in den Abschleppmodus gebracht werden.

Es steht nichts davon drin, dass diese Räder mit dem Auto direkt gekauft werden müssen. Es steht nur da, dass zwei Wechsel und die Einlagerung im ersten Jahr inklusive sind. Dazu sollten dann auch über Dritte gekaufte Felgen gehören.

Mir gefällt, wie Du denkst :wink:

Frage ist, ob dieser Passus auch bei Bestellern ohne WR mit drin ist, dann könnte man das durchaus ableiten. Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass sich das nur bei mitbestellten WR fand.

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Wenn es da auch im Vertrag stehen sollte, dann sind auch Fremdfabrikate eingeschlossen.
Aber beim Schrauber wechseln und einlagern ist im Vertrag ausgeschlossen.

Das stimmt. Bezieht sich natürlich nur auf direkt beim Servicepartner machen lassen.

Also ich hab keine Winterräder mitbestellt und sehe jetzt auch in meiner Auftragsbestätigung vom 31.03. den Winterreifen-Service Passus. Allerdings ist die Frage, was nachher im unterschriebenen Kaufvertrag steht?

5. AGB: VORZEITIGE KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT
5.1 Der Vertrag gilt für eine feste Laufzeit von einem (1) Jahr (die „Laufzeit“). Der Vertrag wird ohne vorherige Ankündigung am Ende der Laufzeit automatisch gekündigt.
5.3 Polestar ist ferner berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn sich die Bedingungen für die Geschäftstätigkeit von Polestar im Land aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Polestar liegen, erheblich ändern und diese Umstände die Fähigkeit von Polestar zur Erfüllung seiner Pflichten gemäß diesem Vertrag erheblich erschweren.

Nur weil dieser Passus nicht mehr im Kaufvertrag steht, wird er nicht hinfällig. Ich habe bisher keine Kündigung nach Art 5.3 der mir von PS vorgelegten AGB erhalten.

Meine WR sind jetzt schon auf dem Weg zu meinem ‚Vor-Ort-Schrauber‘ (mein alter Audi-Partner :slight_smile: ), zum Sommer könnte man diese Karte allerdings durchaus nochmal spielen… Weil, es geht ja schließlich ums Prinzip :wink:

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