POLESTAR WINTERREIFEN SERVICE enthalten?

Passt zu meiner Bestellung und dem späteren Vertrag. Danke.

Nach Juli - bspw. in meinem unterzeichneten Kaufvertrag - war es dann alles wieder in einem PDF enthalten:
Kaufvertrag, AGB mit Teil A (Polestar Servicevertrag) und B (Polestar Serviceleistungen), Garantie

ja, aber nicht mehr explizit der B) Polestar Winterreifen Service
richtig?

Tatsächlich @anon20072543, da hast du recht.
Der Abschnitt zum Winterreifen Service ist Teil des Auftragsvertrags, den man als Bestellbestätigung erhielt.
Naja, immerhin schwarz auf weiß :wink:

Also in meinem Vertrag steht nix drin. Aber ich habe meine Winterräder auch separat bei mamoparts mit Rabatt gekauft. Ich vermute mal, dass ich dann für Wechsel und Einlagerung bei meinem Vor-Ort Schrauber selbst bezahlen muss. Bin mal gespannt, ob die den Polestar überhaupt auf eine Hebebühne ohne Einweisung bekommen.

Das hat ja auch wirklich nichts mit dem Volvo/Polestar Service zu tun.
Es geht hier nur um die Original Winterräder die mit dem Auto bestellt und beim Polestar-Partner gewechselt und eingelagert werden sollen.

Sei froh, dann kannst Du Dir die nervenaufreibenden Diskussionen sparen und fährst unterm Strich immer noch günstiger. Habe deshalb sogar meine mitbestellten WR storniert und bei mamoparts neu bestellt.

Bez. der Bühne mache ich mir überhaupt keinen Kopf. Ist im Endeffekt doch auch nur ein normales Auto, selbst wenn es 2.2t wiegt. Zum normalen Räderwechsel muss er auch nicht in den Abschleppmodus gebracht werden.

Es steht nichts davon drin, dass diese Räder mit dem Auto direkt gekauft werden müssen. Es steht nur da, dass zwei Wechsel und die Einlagerung im ersten Jahr inklusive sind. Dazu sollten dann auch über Dritte gekaufte Felgen gehören.

Mir gefällt, wie Du denkst :wink:

Frage ist, ob dieser Passus auch bei Bestellern ohne WR mit drin ist, dann könnte man das durchaus ableiten. Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass sich das nur bei mitbestellten WR fand.

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Wenn es da auch im Vertrag stehen sollte, dann sind auch Fremdfabrikate eingeschlossen.
Aber beim Schrauber wechseln und einlagern ist im Vertrag ausgeschlossen.

Das stimmt. Bezieht sich natürlich nur auf direkt beim Servicepartner machen lassen.

Also ich hab keine Winterräder mitbestellt und sehe jetzt auch in meiner Auftragsbestätigung vom 31.03. den Winterreifen-Service Passus. Allerdings ist die Frage, was nachher im unterschriebenen Kaufvertrag steht?

5. AGB: VORZEITIGE KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT
5.1 Der Vertrag gilt für eine feste Laufzeit von einem (1) Jahr (die „Laufzeit“). Der Vertrag wird ohne vorherige Ankündigung am Ende der Laufzeit automatisch gekündigt.
5.3 Polestar ist ferner berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn sich die Bedingungen für die Geschäftstätigkeit von Polestar im Land aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Polestar liegen, erheblich ändern und diese Umstände die Fähigkeit von Polestar zur Erfüllung seiner Pflichten gemäß diesem Vertrag erheblich erschweren.

Nur weil dieser Passus nicht mehr im Kaufvertrag steht, wird er nicht hinfällig. Ich habe bisher keine Kündigung nach Art 5.3 der mir von PS vorgelegten AGB erhalten.

Meine WR sind jetzt schon auf dem Weg zu meinem ‚Vor-Ort-Schrauber‘ (mein alter Audi-Partner :slight_smile: ), zum Sommer könnte man diese Karte allerdings durchaus nochmal spielen… Weil, es geht ja schließlich ums Prinzip :wink:

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Allerdings:

  1. PREIS UND BEZAHLUNG
    6.1 Polestar wird den Gesamtpreis dieses Vertrages spätestens zum Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs in Rechnung stellen.
    6.2 Der auf der Rechnung für diesen Vertrag angegebene Preis ist der Gesamtpreis für den Radwechsel- und Einlagerungsdienst von Polestar gemäß diesem Vertrag. Der Vertrag kann nicht verlängert oder anderweitig erweitert werden.
    6.3 Der Kunde hat den vereinbarten Preis im Voraus, jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Fahrzeuglieferung gemäß von Polestar in der Rechnung erteilten Anweisungen zu bezahlen.
    6.4 Wenn die vollständige Zahlung des Polestar Radlagerungsservice bis zum Auslieferungstermin des Fahrzeugs nicht eingegangen ist, fallen auf alle nicht vollständig bezahlten Beträge von Rechts wegen und ohne Ankündigung Zinsen in Höhe des geltenden Zinssatzes an und sind an uns fällig.
    6.5 Werden die vom Kunden gemäß diesem Vertrag bestellten Kundendienste nach Beendigung dieses Vertrages erbracht, hat der Kunde diese Leistungen zu den üblichen Preis- und Zahlungsbedingungen der jeweiligen Werkstatt oder eines anderen Dienstleisters zu bezahlen.

Haben wir den explizit eine Rechnung erhalten für diesen Vertrag? Auf meiner BAFA Rechnung taucht der Service Vertrag jedenfalls nicht auf. Ich schreib doch einfach mal Polestar…

Sehr schön danke! Das habe ich auch per E-Mail erhalten. Insofern können sie sich hier auch nicht rausreden. Meiner Ansicht nach gilt es auch so, dass die AGB übereinstimmen müssen, da wir damit rechnen, dass sie identisch sind. Man kann nicht davon ausgehen, dass im Kaufvertrag aufeinmal andere AGB verwendet werden. Jedes Gericht würde uns hier Recht geben.

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In meinem Kaufvertrag ist der Räder-Service Passus nicht enthalten. Vielleicht wirklich nur in den Verträgen, die auch die Räder mitbeinhalten?

Bei mir sogar 2*: Einmal als 16%-UST.-Gutschrift, einmal als 19%-UST.-Belastung.

6.3 Der Kunde hat den vereinbarten Preis im Voraus, jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Fahrzeuglieferung gemäß von Polestar in der Rechnung erteilten Anweisungen zu bezahlen.

Eine solche Anweisung wurde nicht gegeben, also kann der rechtsunkundige Laien i.V.m.

1.2 Der Vertrag wird in Verbindung mit dem Kaufvertrag über ein neues Polestar Fahrzeug (der „Kaufvertrag“) geschlossen.

davon ausgehen, dass der WR-Service mit Zahlung des Kaufpreises abgegolten ist, insbesondere da mit der Zahlungsanweisung keine Kündigung dieses Vertragsbestandteils erfolgt ist.

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Dieser Passus findet sich nur in der Auftragsbestätigung.

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Gut das ging rasch soeben Antwort von Polestar erhalten:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme und Ihr Interesse an Polestar.

Einlagerung und Reifenwechsel sind kostenpflichtig.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.

Viele Grüße,

XXX und Ihr Polestar Team

Ich hatte explizit den Winterreifen Service in der Auftragsbestätigung erwähnt und um Klärung des Sachstandes gebeten. Das ist eine klare Aussage. Wäre mal wieder was an @Daniel der hoffentlich heute glücklicher neuer Papa geworden ist und @Marten?

Rechnung mit Kopie der AB und Fristsetzung zur Erstattung an PS, bei Ausbleiben der Zahlung Mahnbescheid, bei Widerspruch dagegen gerichtlich klären lassen. Da niedriger Streitwert kein Anwaltszwang und niedriges Kostenrisiko. Weil, es geht ja ums Prinzip! :point_up:t2:


Diese persönliche Meinung ist nicht zu verwechseln mit einer rechtlichen Beratung, bei der ein Rechtsanwalt das geltende Recht auf die spezifischen Umstände anwendet. Zur Auslegung dieser Informationen und der Richtigkeit und Vollständigkeit sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

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