POLESTAR WINTERREIFEN SERVICE enthalten?

Mir ist das ehhh egal…ich hab für euch nachgefragt…ich lass das nebenan über Premio machen…das bisschen Geld ist mir die Nähe einfach wert…aber euren Frust verstehe ich und das sollte man einfach mal in Ruhe mit Polestar „oben“ besprechen.

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Polestar besitzt auch noch die Arroganz, darauf nicht einmal einzugehen. Hochmut kommt vor dem Fall. So wie ich das sehe, sind aber schon am Fallen …

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Ich habe soeben auf die Nachricht geantwortet, den Vertrag ran gehängt und gleich dazu erwähnt, dass bereits einige Kunden sich rechtliche Schritte vorbehalten und eine richtungsweisende Information hilfreich wäre.

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und was ist jetzt passiert…?

Gestern war ich wieder beim Autohaus München zum montieren der Anhängerkupplung und der Winterreifen. Dabei hatte ich den Auftragsvertrag mit dem Passus über den Reifenservice. Das Dokument wurde kopiert, die Räder gewechselt und die Sommerreifen eingelagert. Alles ohne Rechnung.
Dazu gab’s noch eine kostenlose Wagenwäsche. Außerdem wurde die neueste Software eingespielt.
Super Service in München!

Kannst du mal den Passus hier reinkopieren, ich kann in meinem 3-seitigen Auftragsvertrag vom 14.04.2020 nix finden.
Danke.
Mit freundlichem Polestar-Gruß
:polestar_thunder:

Hoffentlich funkionierts:

B) POLESTAR WINTERREIFEN SERVICE 1. ANWENDBARKEIT

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für den Polestar Radlagerungsservice gelten für Ihre („Kunde“ oder „Sie“) Inanspruchnahme des von Polestar Automotive Germany GmbH, Handelsregister-Nr. HRB 99619, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, gegründet nach deutschem Recht mit eingetragenem Sitz in Siegburger Straße 229c, 50679 Köln („Polestar“ oder „wir“) angebotenen Service (wie nachstehend angegeben).

1.2 Der Vertrag wird in Verbindung mit dem Kaufvertrag über ein neues Polestar Fahrzeug (der „Kaufvertrag“) geschlossen. Die AGB gelten nur für neue Polestar Fahrzeuge und nur für das spezielle Fahrzeug, für das der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

1.3 Sie bestätigen hiermit ausdrücklich, dass Sie die Geschäftsbedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind.

  1. GELTUNGSBEREICH

2.1 Der Vertrag berechtigt den Kunden zu zwei (2) saisonalen Reifenwechseln gemäß nachstehendem Artikel 3 und zur Lagerung der Reifen in dem spezifischen Lager, das der Kunde und Polestar oder die Werkstatt (wie nachstehend definiert) vereinbart haben (die „Lagerstätte“).

2.2 Diese zwei (2) saisonalen Reifenwechsel werden von autorisierten Polestar-Werkstätten (jeweils eine „Werkstatt“) gemäß Artikel 3 dieses Vertrags ohne zusätzliche Kosten für den Kunden durchgeführt, die von Artikel 6 dieses Vertrags abweichen („Preis und Bezahlung“) und gegebenenfalls Artikel 4.2.

**3. VERPFLICHTUNGEN DER WERKSTATT ** 3.1 Umfang des Vertrages

Sofern der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 4 dieses Vertrages nachkommt, wird ihm die Werkstatt innerhalb der in diesen AGB angegebenen Grenzen ohne weitere Kosten für den Kunden Folgendes bereitstellen und durchführen:den „Polestar Reifenlagerungsservice“: gemäß den Empfehlungen von Polestar, einschließlich zwei saisonaler Reifenwechsel, Felgenreinigung, Luftdruckkontrolle und Verschleißkontrolle der Reifen.

3.2 Arbeitserfüllung

a) Der Polestar Reifenlagerungsservice wird nur von Werkstätten in dem Land durchgeführt, in dem der Vertrag geschlossen wurde.b) Der Kunde hat das Recht, eine Werkstatt in dem Land, in dem der Vertrag über den Polestar Radlagerungsservice geschlossen wurde, frei zu wählen.c) Die Werkstatt wird den Reifenwechsel- und Einlagerungsdienst während der normalen Geschäftszeiten und innerhalb einer angemessenen Zeit ab dem Zeitpunkt durchführen, zu dem der Kunde einen Servicebedarf gemeldet und das Fahrzeug für den Service in der Werkstatt zur Verfügung gestellt hat.

Geht doch!

Ich habe heute eine Antwort von Polestar erhalten. Ich bin etwas sprachlos, weil die Begründung irgendwie vergessen wurde. Noch habe ich darauf nicht reagiert. Das werde ich mir am Wochenende mal durch den Kopf gehen lassen, wie die Reaktion ausfallen wird. Also diesen Passus über den Winterreifenservice habe ich auch in meinem Auftragsvertrag.

Guten Tag Frau …

vielen Dank für Ihre Nachricht und den Kauf eines neuen Polestar 2.

Der Räderservice ist kein Vertragsbestandteil zwischen Polestar und Ihnen. Der Räderwechsel und die Einlagerung werden direkt von unserem Service Partner an Sie berechnet und daher war der Prozess Ihrer Vertragswerkstatt korrekt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Melina Spahn und Ihr Polestar Team

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Ist in Köln an Halloween der Räderwechsel-Zombie wieder auferstanden…?
:zombie:

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Rechnung mit Fristsetzung zur Erstattung an PS, bei Ausbleiben der Zahlung (Online-)Mahnbescheid, bei Widerspruch dagegen gerichtlich klären lassen. Da niedriger Streitwert kein Anwaltszwang und niedriges Kostenrisiko.

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Ich würde an Deiner Stelle eine E-mail direkt persönlich an Herrn Lutz alexander.lutz@polestar.com schreiben und ihn auffordern, dies umgehend zu klären.

Mit dem Support würde ich nicht weiter rumhampeln.

Erst wenn das nicht geht den oben beschriebenen harten Weg einschlagen.

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Ich habe diesbezüglich auch just heute eine Mail erhalten. Vorrausgegangen war meine Anfrage von vor mehreren Wochen, mit Verweis auf die beschriebenen Klauseln:

Guten Tag Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht und den Kauf eines neuen Polestar 2.

Unsere AGB enthalten verschiedene Kapitel, die sich auf unterschiedliche Waren und Dienstleistungen beziehen (A. Allgemeiner Fahrzeugkauf, B. Polestar Winterräder Service, usw.).

Die AGB für Kapitel B sind nur bei Kauf der gleichlautenden Dienstleistung gültig. Polestar hat sich jedoch vor Marktstart gegen den Vertrieb dieser Dienstleistung entschieden, wodurch die Verträge (inkl. AGB) der Besteller, in denen dieses Kapitel vorhanden war, diese Dienstleistung nicht enthalten.

Sollten sich diesbezüglich Rückfragen ergeben, kontaktieren Sie uns gerne.

Viele Grüße,
XXX und Ihr Polestar Team

Für mich hakt sich das ja mit:

1.2 Der Vertrag wird in Verbindung mit dem Kaufvertrag über ein neues Polestar Fahrzeug (der „Kaufvertrag“) geschlossen. Die AGB gelten nur für neue Polestar Fahrzeuge und nur für das spezielle Fahrzeug, für das der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

Bin aber auch kein Jurist UND mir ist es egal :wink:

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Hallo Grete, Du bist nicht allein…

… nur, dass die Erklärung, die wir auf Umwegen erhalten haben, schon Fragen nach der Zurechnungsfähigkeit erlauben :crazy_face:

Wie ich berichtet hatte, hat meine Werkstatt am 16.10. den Service nach Vorlage des Bestellvertrages ebenfalls ohne Berechnung durchgeführt und wollte den Sachverhalt eigenständig mit Polestar klären.

Das Ergebnis ist diese Woche in Form einer Rechnung gekommen.
Die Kosten sind somit nicht übernommen worden und auf der Rechnung findet sich der Hinweis

… was nicht wirklich überraschen kann, da das Fahrzeug gekauft wurde - und die Frage aufwirft, was das überhaupt mit alledem zu tun haben soll. Nach kurzem Hoffnungsschimmer zeigt sich, dass die Truppe in Köln noch immer keinerlei Gespür dafür an den Tag legt, wie man mit seinen Kunden umgeht.

Auch wenn es (bei 2 Wechseln) nur um rund 170€ geht:
Wir haben nun unsererseits am Freitag Rechnung an Polestar Deutschland, Herrn Alexander Lutz gestellt.

Jeder von uns sollte die Bezahlung dieser vertraglich fixierten kostenfreien Leistung einfordern - und zwar nicht als Bittsteller. Je mehr Erstattungs-Forderungen in der Sache auf dem Schreibtisch landen, umso eher begreifen die es vielleicht.

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Genau das habe ich getan, ein paar Tage nachdem ich den Support geschrieben hatte und keine Antwort bekam. Direkt an Lutz, Rechnung angehängt und großzügige Frist eingeräumt. Bin gespannt, ob ich etwas höre.

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Bin auch kein Jurist, aber das „hakt“ nicht nur etwas, sondern in dem Pkt. wird beschrieben, dass der Service mit dem Kaufvertrag über das Fahrzeug abgeschlossen wird.

Daher ist es m.E. unerheblich, ob dieser Passus sich auch im späteren Kaufvertrag selbst nochmals findet.

Bzgl. Handhabung bin ich zugegeben hin- und hergerissen:
Einerseits ärgert der Aufwand und vor allem solch‘ blöde Antworten,
andererseits wäre ein „mir ist es jetzt egal“ genau das, worauf Polestar mit seinem ignoranten Verhalten spekuliert.

Naja das ist Juristendeutsch…man kann auch anders lesen:

Der Vertrag über den Winterreifenservice kann nur in Verbindung (sprich während man) mit dem Kaufvertrag über den Polestar 2 abgeschlossen werden. Polestar Automotive Deutschlang GmbH hat sich entschlossen, den Vertrag über den Winterreifenservice nun eben wie oben geschrieben nicht mehr anzubieten. Das ist zwar schade, aber rechtlich kann man da wohl nichts machen.

Sehe ich genau so. Eigentlich habe ich keine Lust, mich damit rumzuärgern, andererseits, finde ich das Verhalten nicht in Ordnung.
Ich hätte das gern vernünftig geklärt gehabt, bevor ich meine Winterreifen bzw. Sommerreifen 54 Kilometer entfernt einlagern lasse und dann zu der Wegstrecke noch ewig darauf warte. Mein Reifenhändler ist deutlich näher und ich bin binnen 20 Minuten dort fertig. Bei Autohändlern wartet man eine halbe Ewigkeit.

Diese Änderung hätte man aber fairerweise dem Käufer mitteilen können. Ich schließe einen verbindlichen Bestellvertrag ab und unterschreibe einen anderen Kaufvertrag.

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Du hättest ebenso beim Unterschreiben fragen könne, ob es noch ein Vertrag für den Winterreifen-Service kommen wird. Die Antwort wäre dann gewesen: „Zum jetzigen Zeitpunkt planen wir diesen nicht anzubieten.“

Versteh mich nicht falsch: die feine englische Art ist das in meinen Augen nicht. Juristisch sehe ich da aber auch eher Polestar auf der recht-habenden Seite.

Genau das war bei mir der Grund, es erst gar nicht über Volvo/Polestar zu versuchen. Der Aufwand wäre in meinem Fall größer als der Nutzen.

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