Ich denke auch, dass VW hier den Maßstab für einen Ausgleich der fehlenden Features setzt:
Wert brutto ca 1.100 € (beim ID.3 sind das 3* kleinste Leasingraten bzw. kleinste WKR)
Hat aber nichts mit Winterreifen-Service zu tun, gehört zur Minderung.
Ich denke auch, dass VW hier den Maßstab für einen Ausgleich der fehlenden Features setzt:
Wert brutto ca 1.100 € (beim ID.3 sind das 3* kleinste Leasingraten bzw. kleinste WKR)
Hat aber nichts mit Winterreifen-Service zu tun, gehört zur Minderung.
So ist es! Mir ist meine Zeit, was diese Sache anbetrifft, echt zu schade. Fazit: Schade Polestar!
Sei es drum, meine Rechnung der Werkstatt zahle ich, denn die sitzen, Dank Polestar, zwischen den Stühlen.
Die Werkstatt, zumindest da wo ich hin fahre, ist gut und kennt das Wort Service. Ich möchte dort ohne Ärger, der von Polestar verursacht wurde, hinfahren können.
Ich verstehe nicht wie man das „unglücklich“ formuliert nennen kann? Es ist recht klar formuliert. Was unklar ist, ist ob man das denn auch mitbestellt / bezahlt hat. In den AGB stehen die Abwicklung des Winterreifenservices. Bei der Bestellung steht aber nicht explizit, dass die Winterreifen mit diesem Service kommen.
Der Service ist ehrlich gesagt für die meisten wirklich unpraktisch und der Gegenwert von Reifenwechsel / Einlagerung liegt bei 50-70 EUR je Saison. Ber über 50.000 EUR Kaufpreis eher eine Rundungsdifferenz die man bei solch Verwirrung ja selbst hätte nehmen können.
Bin gespannt wann denen einfällt, das die SIM Karte für das Internet kostenpflichtig wird. Lt. Vertrag nach 3 Jahren (und man weiß nicht was es danach kostet) aber ich denke sobald Netflix funktioniert gibt es ein begrenztes Datenvolumen.
Es gibt bereits jetzt eine Fair-use-Klausel. Habe jedenfalls direkt nach dem Einrichten des mobilen Internets bei der Übergabe eine Mail von der Telekom erhalten, wo letztlich auch die Vertragsbedingungen drinne stehen.
Oh, das ist Interessant. Dachte man selbst sei gar nicht der Vertragsinhaber sondern PS. Da bin ich mal gespannt was mit den OTA Updates wird und weiteren Apps die Datenvolumen brauchen. Google Maps, Spotify und Sprachsteuerung ist ja auch nicht ganz ohne.
Nicht das man dann nach 3 Jahren einen Vertrag mit 24 Monaten Folgelaufzeit und 39 EUR/Monat hat und den nicht ändern kann.
Wusste gar nicht das DT das mit fair use hat (kenne ich nur von O2 fürs Festnetzt), habe zB 3 Firmen SIMS die völlig ohne Obergrenze auskommen.
Na so war es auch nicht gemeint…die Mail setzt mich eigentlich nur darüber in Kenntnis…warte ich suche sie mal raus.
3.3 Inklusiv-Volumen
3.3.1 Die Telekom ermöglicht dem Nutzer - je nach Vertragsgestaltung mit dem Fahrzeughersteller oder einem seiner Händler - eine Mitnutzung bis zu einem bestimmten Datenvolumen (Inklusiv-Volumen), das vom Fahrzeughersteller gegenüber Telekom abgegolten wird. Von der Mitnutzung des Datenvolumens sind Datendienste des Infotainmentsystems (z. B. Musik-Streaming) und ggf. darüberhinausgehende WLAN Dienste im Fahrzeug erfasst. Alle Rahmenbedingungen zur Nutzung des Inklusiv-Volumens ergeben sich aus dem Vertragsverhältnis des Nutzers mit dem Fahrzeughersteller. Unter dem Begriff Rahmenbedingungen sind insbesondere, der Umfang der betroffenen Dienste, die Häufigkeit der bereitgestellten Nutzungsperioden, die Länge der einzelnen Nutzungsperioden sowie die Höhe des verfügbaren Datenvolumens zu verstehen.
3.3.2 Ist das Inklusiv-Datenvolumen durch Nutzung verbraucht, wird die Datenverbindung automatisch getrennt. Durch die Trennung kann der Nutzer die Datendienste im Fahrzeug vorerst nicht weiter nutzen. Das Inklusiv-Volumen steht erst wieder mit Beginn der nächsten Nutzungsperiode zur Verfügung, soweit eine solche vom Fahrzeughersteller eingeräumt wurde. Am Ende der Nutzungsperiode vorhandenes „Restvolumen“ wird nicht in die nächste Nutzungsperiode übertragen („no roll-over“).
3.4 Dienstqualität
Die geschätzte maximale Bandbreite von HotSpot Drive beträgt 10 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload.
Die tatsächlich erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters und von der Anzahl der Nutzer im jeweiligen Fahrzeug abhängig.
Durch unvorhersehbare und außergewöhnliche Umstände (z. B. höhere Gewalt) sowie durch notwendige und zweckdienliche technische Maßnahmen (z. B. Wartung) kann es zu vorübergehenden Störungen kommen. Die Telekom versucht, solche Störungen und Unterbrechungen in angemessener Frist zu beheben. Die Telekom garantiert keine Verfügbarkeiten, Störungsfreiheit oder Datenübertragungsqualität.
Konkretes Praxisbeispiel (mein persönliches): Ich habe über die ALD geleast und die Winterräder im Shop bestellt. Diese Winterräder wurden mir heute montiert und ich habe eine Rechnung von der Werkstatt erhalten. Die Rechnung umfasste in meinem Fall den Reifenservice, sowie die Einlagerung.
Vielen Partnern ist dieser Sachverhalt bislang auch noch nicht wirklich klar und das obwohl die Reifensaison längst begonnen hat. Ihr solltet euch also im Zweifelsfall auf den oben genannten, offiziellen Post von Polestar Deutschland beziehen.
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