Naja, das ist ein Graph für Neukundenangebote im Haushaltsstrombereich und nicht für Ladestromtarife. Das lässt nebenbei auch nur bedingt Rückschlüsse auf die Entwicklung der Bestandskundenpreise zu. Z.B. hatte ich persönlich die Krise überhaupt nicht mitgenommen, da ich zuvor glücklicherweise eine langfristige Preisgarantie vereinbart hatte. Auswirkungen haben auch Netzentgelte und Umlagen. Gerade die Netzentgelte sind in diesem Jahr massiv gestiegen. Das Preisniveau im Bestand ist noch immer deutlich über dem Niveau von 01/2021.
Klar, aber auch der Strom der bei Thüga aus der Ladesäule fliesst wurde von irgendjemanden am Spotmarkt gekauft. Und diese Preise fallen seit einem Jahr.
Eben nicht. Thüga kauft/verkauft am Spotmarkt nur kurzfristig erwartete Abweichungen von der langfristigen Planung.
Ist das so? Dann kauft aber ein Zwischenhändler dort ein für einen bestimmten Mittelwertpreis und verkauft die Pakete an Thüga, oder wie läuft das?
Insofern finde ich ja das Tibber Modell gut, da die den Preis direkt an den Endkunden weitergeben. Klar, man hat die Gefahr das die Preise auch mal steigen, aber seit einem Jahr fallen die Preise damit auch bei mir zu Hause.
War zu erwarten und habe ich so auch wortgleich bekommen. Man kann ja mit anderen laden, ich denke E Auto brauchen zukünftig nicht nur einen Frunk für das Kabel sondern ein extra Handschuhfach für die ganzen Ladekarten die sich da sammeln.
Aber Achtung - ist ja irgendwie ne Art Abofalle: Ich denke deren Vorgehen ist rechtswidrig soweit es diese Grundgebühr betrifft. VW / Elli und meines Wissen auch ENBW haben das anders und besser gemacht.
Ich denke, dass ist durchaus vergleichbar mit der Entscheidung des BGH zu der Zustimmungsfiktion bei Kontoführungsgebühren bzw. damals sogenannten Verwahrentgelt. siehe BGH Urteil vom 27. April 2021 das in der Zustimmungsfiktion der Änderung der AGB eine unerlaubte Benachteiligung sieht.
Natürlich kann man über AGB die Preise auch anpassen, und wenn einem das zu hoch ist, dass kauft man eben dort nicht mehr. Das besondere hier bei Thüga sind allerdings die laufenden Grundgebühren die den ermäßigten Tarif erst ermöglichen (hatte ENBW auch mal und Elli sogar mit 12 Monaten Laufzeit). Also: Den Stromtarif auf ein unattraktives Maß ändern und ohne Zustimmung des Kunden weiterhin monatliche eine Gebühr fordern ist mE bedenklich. Wenn man die Email nicht liest, hat man plötzlich für 5 EUR, 12 EUR, 18 EUR/ Monat eine ganz andere Leistung.
Eigentlich müsste man als Kunde aktiv zustimmen oder wenn nicht dann müssten die die Karte / Konto sperren. So hat es EnBW gemacht mit Vorankündigung und die KArte ging erst wieder als man zustimmte. Das ist transparent und fair - lassen wir die Preisdiskussion mal beiseite. Elli hat den Tarif mit Grundgebühr am Ende der Laufzeit mit höheren Preisen angeboten und wer nicht zugestimmt hat ist automatisch in den Tarif gefallen der ohne monatliche Gebühr läuft. Auch fair und transparent.
Der Vorschlag von Thüga kommt im Grunde einem völlig neuen Vertrag gleich. Ich würde ihn zu den Konditionen nicht abschließen. Entsprechend ist es eben komisch, wenn ich durch schweigen in einen solchen Vertrag gedrängt würde.
Ich denke ich schreibe denen mal und leite das ggfs an die Verbraucherzentrale weiter. Es sind zwar nur wenige EUR bis man es merkt, aber das war bei den Kontoführungsgebühren der Banken ja nicht anders. Wie seht ihr das?
Leider nicht. Die Anpassung richtet sich nach §41 Energiewirtschatftsgesetz. Eine Ankündigung hat für Privatkunden spätestens einen Monat vorher zu erfolgen und der Kunde kann in der Folge außerordentlich kündigen.
Das ist in Bezug auf den Verbrauchspreis richtig und vertretbar. Machen auch alle anderen so und es wäre unpraktisch. Beim Benzin tanken habe ich stündlich neue Preise.
Das Problem was ich hier sehe ist nicht der Strompreis sondern die Abogebühr. Die macht es kritisch, denn ich zahle etwas für eine veränderte Leistung die eigentlich ein völlig neuer Vertrag ist. Allen diesen Modellen mit monatlicher Gebühr woht ja inne, dass man das abschließt, weil man dafür einen günstigeren laufenden Preis erhält. Wenn die Grundgebühr bei Preisänderung zunächst einfach wegfällt wie bei Elli wäre alles ok.
Und btw - eine Ladekarte ist auch kein normaler Stromliefervertrag sondern primär ein Zahlungsmittel.