Und wie machst du das dann beim PS4, wenn du in der Parklücke die Tür nicht mehr weit genug aufbekommst, weil die Karosserie halt die entscheidenden x-cm breiter ist? Das ist finde ich schon ein Faktor. Gilt für alle Autos.
Einen anderen Parkplatz suchen vielleicht?
Ein Steilpass für eine solche Antwort. Sorry.
Die Antwort ist ja mal richtig „gut“! Denn dann finde ich künftig mehr freie Parkplätze vor!
Im Ernst, diese Breite lässt sich nicht schönreden.
Hoffnung besteht allenfalls darin, dass der Polestar 4 vielleicht etwas taillierter ist als andere Fahrzeuge und die Breite zwischen den Türen damit geringer ausfällt.
Wir werden es sehen …
Wer immer mal wieder mit unterschiedlichen Fahrzeugen parkt, weiss, dass nicht nur die absolute Breite (egal ob mit oder ohne - ausgeklappte - Spiegel) eine Rolle spielt, sondern dass speziell auch die „Bauform“ der Türen (eher „bauchig“ oder eher „flach“) darüber entscheidet, wie gross der nutzbare Aus- und Einstiegswinkel tatsächlich in engen Parklücken ist. Und da wird mir nur ein „Reality Check“ mit einem P4 die Antwort liefern…
Dass die Autos „wachsen“ ist jetzt aber kein Polestar-typisches Problem. Schaut euch allein die 3er-BMW-Reihe an über den Verlauf der Jahre. Was früher ein 5er war von den Dimensionen, ist heute ein kleiner 3er. Und daher wird der 5er größer, und dann der 7er usw.
Die SUV tragen halt zu diesem Trend bei. Größer, breiter, länger - nicht ganz das olympische Motto.
Nun ja. Man muss sich ja nicht an die Spitze dieser Bewegung setzen…
Aber es wird halt schwieriger, sich dem zu widersetzen, wenn das Angebot an kleineren Wagen schrumpft.
Es soll ja bekanntlich, so sagen es die Spatzen auf dem Dach. Im laufe 2024, die Möglichkeit kommen per OTA vielleicht den Polestar 4 mit dem Handy aus der Parkbucht herein- sowie herauszufahren.
Ähnlich wie es der Hyundai Konzern bei vielen Modellen/Konzernmarken mittlerweile anbietet.
Mit seinen 11 Kameras und 12 Ultraschallsensoren ein Kinderspiel…
Nur dass eigentlich alle Systeme, die das anbieten, Parklücken voraus setzen, die ca. doppelt so groß sind wie das zu parkende Auto und den Dienst versagen, wenn’s richtig eng wird.
Ich fahr einfach mit dem 4er in kein Parkhaus mehr
Schon mit dem 2er finde ich das teilweise… schwierig… und nur dank 360° Kamera machbar…
hat jemand schon Daten zum zulässigen Gesamtgewicht gefunden?
Leergewicht laut ev-database für den DM ist 2351kg. zum zul. Gesamtgew. finde ich nirgends was
Hinzu kommt: Er darf beim DM ja 2t ziehen, wie ist denn das zulässige Gewicht des Gesamtgespanns.
Das hängt auch an deinem Führerschein, hier kannst du rechnen ob du es fahren darfst:
Leider ist der Führerschein allein nicht ausschlaggebend.
Ich habe z.B. einen Führerschein mit dem ich so ziemlich alles fahren darf, was Räder hat.
Trotzdem kommt für mich ein Fisker Ocean aufgrund einer Einschränkung des Zuggesamtgewichts nicht in Frage. Das habe ich hier schon mal beschrieben.
Daher würde mich die Frage von Enso auch interessieren.
Das ist grundsätzlich richtig.
Eine einfache Addition von Fahrzeug- und Hängergewicht (d.h. keine Einschränkung des Gesamtzugewichts) sind erlaubt wenn das Gespann auf einer 12% Steigung in 5 Minuten 5x anfahren kann ohne das ein Bauteil versagt bzw. eine Limitierung einsetzt.
Zum Gesamtzuggewicht und dessen Einschränkung kenne ich keine Angaben für den PS4.
Da der PS2 mit DM hier keine Einschränkung hat vermute ich auch keine Einschränkung beim PS4 DM. Ohnehin sind Einschränkungen bei leistungsstarken Fahrzeugen unüblich, normalerweise betrifft das eher Kleinwagen; warum Fisker hier limitieren musste?..keine Ahnung…
Für auflaufgebremste Anhänger: Höchst zulässiges Fahrzeuggewicht + höchstzulässiges Anhägergewicht = Gesamtgewicht und entscheidet über die notwendige Führerscheinklasse. Das ist zumindest in so, unterscheidet sich in vermutlich nicht großartig.
Beispiel mein P2 DM+ Anhänger:
- HzGesamtgewicht Auto: 2600kg(ich glaube es sind 2640, müsste zum Auto gehen)
- HzGesamtgewicht Anhänger: 1000kg
- Eigengewicht: 500kg
- Maximale Zuladung: 500kg
Ergibt: 2600kg (Auto) + 1000kg (Anhänger, unabhängig, ob 100kg oder 500kg geladen wurde) = 3600kg höchst zulässiges Gesamtgewicht.
Heißt folgendes: Für die Klasse B (in ), die bis 3500kg zulässig ist, ist das Gespann zu schwer(auch wenn ich leer fahre!!!)
um das zu lösen, brauche ich eines der beiden Punkte unten:
- Code 96, damit das HzG auf 4250kg gehoben wird
- Klasse BE
Bezüglich des Führerscheins hast du natürlich Recht.
Aber Enso und mir ging es in der Fragestellung um das „zulässige Gesamtgewicht des Zuges“.
Also ob es eine fahrzeugspezifische Begrenzung der Summe aus tatsächlichem Gewicht des Autos und dem tatsächlichen Gewicht des Anhängers gibt.
Das hat noch nichts mit dem Führerschein zu tun sondern nur mit dem Auto.
Wenn das Auto z.B. ein „zulässiges Gesamtgewicht des Zuges“ eingetragen hat (das ist nur selten der Fall; gibt es aber), welches niedriger ist als die Summe aus „zulässigem Gesamtgewicht“ des Autos + „zulässigem Gesamtgewicht“ des Anhängers, dann darfst du nicht beide „zulässigen Gesamtgewichte“ gleichzeitig ausnutzen.
Wenn du das dann doch machst kann die Polizei dir die Weiterfahrt untersagen.
Da hilft dir auch kein CE-Führerschein mit dem du 40-Tonner fahren darfs.
Das ist nun das für mich abschließende Detail, dass ich mir dieses Auto nicht zulegen werde:
… einen Bildschirm im Blickfeld, der ständig hin- und herschaltet.
Wie kann man auf solchen Unsinn kommen …
Der wechselt nicht ständig hin und her, du musst den „klappen“, wie man das früher zum Abblenden gemacht hat, um den Modus zu wechseln.
Ja, wie früher. Ist doch ne gute Funktion.