An böse Absicht glaube ich gar nicht (wollte ich auch nicht andeuten). Vermutlich ist es wirklich Unfähigkeit der IT oder, was ich eher vermute, ein Problem in der Buchhaltung. Könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass der Herstelleranteil nicht entsprechend verbucht worden ist und die Rechnungen dann nicht zur Buchhaltung passen.
Was mich an der Sache verunsichert ist, dass man als Kunde durch die Vorkasse-Zahlung extrem viel Vertrauen vorschießt aber Polestar bisher erstaunlich wenig dafür getan hat, einem ein beruhigendes Gefühl zu geben.
Diese pro-forma Rechnung habe ich am 08.09.2020 beim Support beantragt.
Bisher tut sich hier auch nichts…
Ich habe am 10.9. beim Support nach einer BAFA-konfoirmen Rechnung gefragt - das Ergebnis könnt Ihr Euch denken.
Ok, mein ELektriker schreibt auch nicht am nächsten Tag eine Rechnung. Also werde ich maximal 14 Tage nach Übergabe abwarten.
Und dann?
Es geht schließlich um 5100 € mit AVAS.
Was sagt dazu ein Anwalt? Der Schaden ist gering, wenn es einfach nur ein paar Monate später kommt?
Vielleicht gibt es die Rechnung, die ja das AVAS enthalten muss, deshalb nicht, weil das nicht funktioniert
Wie hoch ein eventueller Schaden ist, spielt für mich im Augenblick keine Rolle.
Ich bin selbst Geschäftsführer und verpflichtet, mit kaufmännischer Sorgfalt Schaden für das Unternehmen / meine Gesellschafter zu vermeiden. Ansonsten ist man da irgendwann selbst in der Haftung. Also kann ich persönlich relaxt sein und daran glauben, dass das alles irgendwann mal erledigt wird, aber ich weiß nicht:
- ob die Firma rechtzeitig eine Rechnung erhält, um die Förderung des Bundes zu erhalten
- ob die FIrma in ggf. 2 oder 3 Jahren bei einer Lohnsteuerprüfung zur Nachzahlung der Lohnsteuer für die Überlassung des Fahrzeugs herangezogen wird, weil die Nachweise für den pauschalen Ansatz des geldwerten Vorteils so nicht anerkannt werden (Anforderungen sehr ähnlich zur bafa: Fahrzeug-Listenpreis, Zubehör ohne Winterräder, Nachlässe müssen ausgewiesen sein)
- ob und wann die bezahlten Winterräder geliefert werden, ob das Fahrzeug aus STVO- und versicherungstechnischer Sicht einige Zeit nicht benutzt werden darf, und ob daher ein Ersatzfahrzeug angemietet werden muss
- ob und wann die zugesicherten und bezahlten, jedoch noch fehlenden Eigenschaften nachgeliefert werden, oder ob dies wertmindert unterbleibt
Das hat nichts mit aufgeregt, ängstlich sein, oder Shitstorm zu tun (persönlich glaube ich daran, dass die das irgendwann mal hinbekommen), sondern schlicht damit, als Geschäftsführer seinen Job zu machen und sich auch gegenüber Polestar so zu verhalten, dass Schaden vom eigenen Unternehmen ferngehalten wird. Ich würde einen eventuellen Schaden gegenüber meinen Gesellschaftern auch nicht mit dem Versagen von Mitarbeitern argumentieren.
Ich habe auch die Proforma Rechnung nicht bekommen die ich beim Support beantragt habe.
Es geht nicht nur um die 5100€ Förderung sondern auch um mehr als 7000€ Umsatzsteuer die ich ziehen kann sowie die exakte berechnung der Dienstwagenabgabe 0,25%
Mein Steuerberater bringt mich um wenn ich das nicht sauber liefere.
Sollen die die Rechnung halt Proforma Händisch schreiben…ist mir egal…aber in Deutschland muß es eine gescheite Rechnung geben die den Anforderungen stand hält.
Welche rechtliche Handhabe haben wir nun? Müssen man wirklich mit einem Anwalt eine Rechnung einklagen? Was bleibt uns jetzt über?
Das ist auch mal ein ganz neuer Ansatz… Gefällt mir Auch wenn es wieder eher in die Gerüchteküche passt…
Würde das ebenfalls nicht mitmachen wollen… 100x dem Kunden zu sagen geht nicht, gibt es bei mir nicht. Dann mache ich es eben möglich… – Aber ja, es ist halt ein Konzern…
Wie heißt es doch: große Mühlen mahlen langsam.
Schade, dass Polestar - in dieser Sache - offenbar eher einen Klotz am Bein hat, statt der Synergie…
AVAS muss nicht explizit auf der Rechnung stehen soweit ich weiß, es ist meines Wissens nach bei der BAfA hinterlegt welche Fahrzeuge eines haben. Bei der Antragstellung wählt man das mit einem Klick aus.
Wieso ist Polestar Automotive GmbH in Köln ein Konzern? Es ist eine eigenständige Gesellschaft mit einem verantwortlichen GF.
Herr Lutz kann sich nicht hinter den firmeninternen Regelungen und Anweisungen aus dem Mutterkonzern verstecken.
AVAS ist verbaut und funktioniert!
Ob es jetzt nur beim Rückwärtsfahren (wie derzeit noch), beim Vorwärts- und Rückwärtsfahren ist, oder in welcher Lautstärke auch immer, spielt da keine Rolle.
Es ist vorhanden und funktioniert soweit, ergo kann/darf man es auch absetzen…
Wie das per Software in Zukunft optimiert wird, spielt für den Antrag keine Rolle.
Naaa… er kann aber auch nicht einfach die Konzernzentrale übergehen und eigene Rechnungen schreiben. Auch wenn ich ihm dies gestern, mit einer Prise Salz, vorgeschlagen habe.
Das Schlimme an der Sache ist vor allem die fehlende Kommunikation seitens Polestar. Es werden Versprechen gegeben, die nicht gehalten werden und man erfährt auch nicht warum. Ich habe aktuell teilweise das Gefühl bei Polestar würde gar nichts mehr passieren. Die Fehler auf der Website bestehen nach wie vor, es gibt keine Infos zu Software-Updates, Käufer stehen im Regen und warten auf ihre Autos. Ich mache mir jetzt langsam auch ernsthaft Sorgen, wie das noch weiter gehen soll.
Ist AVAS nicht nach vorne Pflicht?
Egal, lat. Polestar-Support wurde heute begonnen, die Rechnungen BAFA- und FA-konform manuell auszustellen. Natürlich wieder ohne konkreten Termin, die Rede war von ‚zeitnah‘.
dann sieht es doch eher so aus, dem berechtigten Kundenverlangen Rechnung getragen wird und die Lösung im Nachhinein intern geregelt wird. Evtl. setzt sich der „wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ - Gedanke durch.
Lasst uns hier nicht über AVAS diskutieren, bitte.
Danke für die Info aus dem Support!
Natürlich kann er die Zentrale als Geschäftsführer der Polestar Automotive Germany GmbH übergehen. Er ist für das Deutschlandgeschäft persönlich verantwortlich und im Zweifelsfall auch haftbar und nicht die Zentrale in Schweden.
…ja, kann man schon machen… machen kann man alles – ist halt immer die Frage mit wem man es sich verscherzen will… Naja nichts für ungut, offenbar geht es ja nun hemdsärmlig voran:
Entweder er ist Alexander Lutz Geschäftsführer oder nur ein Strohmann für die Zentrale. Aus meiner Sicht ist er in erster Linie gegenüber seiner GmbH und damit den deutschen Kunden und dem Ansehen seiner GmbH verantwortlich. Und erst in zweiter Linie der Leitung in Schweden. Das muss nicht unbeding immer harmonisch ablaufen.
Klar. Dennoch gibt es eine Schmerzgrenze in beide Richtungen und als GF muss er eben die Entscheidung treffen. Offenbar ist das Extrem nun erreicht und der Bogen überspannt.
Ich habe um eine Bestätigung bezüglich der manuellen Lösung gebeten.