Hallo zusammen
Jetzt hat es mich auch erwischt.
Mein Polestar 2 steht seit 25.04.2022 in der
Werkstatt und kann nicht Repariert werden.
Grund: Defekte Teile werden nicht geliefert.
Bis heute habe ich noch keine Zusage wann
ich mein Fahrzeug wieder erhalte.
Persönlich hat sich bei mir bis jetzt immer
nur die Werkstatt gemeldet.
Bei Polestar habe ich schon mehrmals versucht
einen direkten Ansprechpartner zu bekommen.
Kann mir hier jemand sagen an wenn ich wenden
kann, das endlich sich jemand ernsthaft um dieses Thema kümmert das ich endlich wieder
mein Fahrzeug bekomme!
Allen weiterhin eine gute Fahrt
Grüße Detlev
darf ich fragen was der Polestar für ein Problem hat? Oder ein Unfall?
Kein Unfall !! OBCs (On Bord Charcher) nicht
Lieferbar.
Sollen einen aus einem Neufahrzeug ausbauen - - - -
Sprich mal mit der Rechtsberatung vom ADAC o. ä.
Uff, seit 25.04. ist krass. Das sind ja schon über 10 Wochen! Wurde Dir wenigstens eine angemessene elektrische Ersatzmobilität zur Verfügung gestellt?
Leider nur Verbrenner und dann auch noch
ein VW mit 9 Liter Verbrauch!
Habe das Fahrzeug zurück gegeben, wollte
es nicht mehr fahren. Fahre jetzt meinen Opel
GT Baujahr 1973 . Das war vielleicht ein Fehler,
da Polestar ja jetzt kein Mietwagen mehr bezahlen muss.
Hallo Detlev,
die Werkstätten haben von Polestar die Anweisung, in solchen Fällen unter allen Umständen ein gleichwertiges vollelektrisches Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Es wird nur gern „übersehen“.
Ich fahre aus ähnlichem Grund derzeit einen XC40 vollelektrisch und bin dabei, mich an den sehr komfortablen Wagen zu gewöhnen.
Die ohnehin sehr sparsame Bereithaltung von Ersatzteilen bei Polestar bekommt nun durch die bekannten weltweiten Probleme einen besonderen Akzent.
Also: Elektro-Auto fordern, wenn nicht schon erfolgt.
Das Beispiel von @Detlev zeigt, weshalb ich - auch als Polestar 2 Fahrer - meine Rechtsschutzversicherung mit passender Abdeckung und anerkannten Experten u.a. für solche Fälle behalte, auch wenn jene glücklicherweise seit vielen Jahren für mich keine Leistungen mehr erbringen musste…
Mein OBC wurde am 20.04. reklamiert und vor zwei Wochen geliefert und verbaut.
Weil der alte OBC aber grundsätzlich noch funktionierte, brauchte ich keinen Ersatzwagen.
Der zeitliche Ablauf scheint also derzeit „normal“ zu sein. Da dürfte auch eine Intervention bei Polestar kaum helfen.
Und an der Werkstatt liegt es wohl auch nicht.
Ich habe ein Elektroauto gefordert, jedoch keins
erhalten. Mein Auto steht in Wiesbaden und der Händler in Karlsruhe der mein Auto ausgeliefert hat ,in diesem Bereich Wohne ich ,sagt das ist mein Problem. Ich soll mich direkt an Polestar wenden. Außerdem war es ein riesiger Ärger bis
ich überhaupt einen Mietwagen bekomme habe
und mir wurde seitens der Mietwagen Firma mehrmals angekündigt das wenn jetzt keine
Zusage von Polestar kommt das Sie die Kosten übernehmen ich die Rechnung übernehmen muss.
Also das ganze ist für mich nicht so Lustig
Offenbar laufen bei dir seit fast drei Monaten doch deutliche Kosten auf, die nicht mehr als „Bagatelle“ abzutun sind.
Ich persönlich würde spätestens jetzt Polestar schriftlich auffordern (Fristsetzung Reparatur, Fahrzeugersatzgestellung) und wenn das fruchtlos bleibt, eine rechtliche Vertretung in Anspruch nehmen.
Es sieht so aus, dass die Werkstätten sehr unterschiedliche Auffassungen von gutem Service haben - dass Polestar das durchgehen lässt, ist eine andere Frage. Bei meiner Werkstatt kann ich mich wirklich nicht beklagen.
Vor einem Jahr etwa durfte ich für 6 Wochen einen schneeweißen P. als Ersatz fahren, jetzt ist es ein pechschwarzer XC40. Da komme ich ins Grübeln, ob mein mausgrauer P. die richtige Wahl war
Scherz beiseite: wende Dich an Polestar in Köln, Einschreiben, und schildere die Situation und fordere einen el. Ersatzwagen und setze eine Frist - so ist das nicht zu akzeptieren.
Dein Vertragspartner ist weder eine Werkstatt in Wiesbaden noch in Karlsruhe sondern Polestar in Köln.
Ich wundere mich über deine Geduld.
Du hast ganz klar einen Garantiefall und hier hat Dir Polestar beim Kauf klare Zusagen für diese Situation gemacht.
Ob das allerdings eine E-Auto-Forderung beinhaltet bezweifle ich.
Wenn Du anfangs von wenigen Tagen zur Überbrückung auf einen Leihwagen verzichten konntest, heißt das aber nicht, dass Du das auf Dauer akzeptieren solltest.
Laß das mal den Fachmann machen (Anwalt) und zwar zeitnah
Ich hab meine auch noch nie wirklich gebraucht. Außer beratend….
Aber, bei der initialen Frage hilft leider auch der Rechtsschutz nicht wirklich weiter. Denn die lautete:
Gut, Nichtlieferbarkeit aufgrund Chipmangel ist wohl höhere Gewalt.
Aber, ich lese hier immer wieder von Mietwagen im Garantiefall.
Verstehe ich nicht so ganz, denn die Polestar-Servicepartner sind allesamt Volvohändler, die i.d.R. Volvo Automobile verkaufen und warten etc…
Mir erschließt sich somit nicht, warum man dann Leihwägen (Mietwagen) von extern bezieht!?
Für mich gehört es bei einem Marken-Vertrags-Autohaus dazu, dass ich problemlos als kostenlosen Leihwagen im Garantiefall, ein Fahrzeug vom Autohaus und von der entsprechenden Marke zur Verfügung gestellt bekomme.
Der Händler rechnet im Garantiefall dann die Kosten im Hintergrund -genauso wie die Arbeitskosten- mit dem Hersteller ab, ohne das der Kunde es bemerkt.
Das ist für mich eine signifikant wichtige Serviceleistung eines Herstellers und Autohauses.
So manches Autohaus dürfte wegen der aktuellen Nachfrage und der hohen Preise seine für solche Zwecke zur Verfügung stehenden Autos zumindest teilweise veräussert haben.
Das kann durchaus sein.
Aber ich kann mich daran erinnern, dass es dieses Mietwagen-Thema hier auch schon vor der aktuellen Problematik/Situation gab.
Polestar versucht gerne mal, sich hier heraus zu ziehen.
Ob der Volvo-Partner aber Autos verfügbar hat oder nicht: Polestar muss seine vertraglichen Pflichten erfüllen, und sei es über „fremde“ Mietwagen.
Davon abgesehen scheint Polestar im vorliegenden Fall mindestens die kundenorientierte Kommunikation aus dem Blick verloren zu haben.
Ich würde wie @anon10063568 angibt vorgehen.
Ernstgemeinte Frage: Wo stehen denn diese Pflichten? Kann ich das in meinen Unterlagen irgendwo nachlesen? Oder im Netz?