Restwert eines Polestar 2 für das Jahr 2026

Nicht nur alle E-Autos sondern alle 6-jährigen Autos.

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Das stimmt! Deshalb: leasen oder halten!

Das wünsch ich Dir ebenfalls!

Moin, weiß jemand wie der Restwert beim Kauf nach Leasingende ermittelt wird, geht das nach der Schwackeliste?

Bei mir wäre das in den letzten Leasings so gewesen, aber ich bin dann jeweils auf km-Leasing umgeschwenkt, um das Restwertrisiko nicht zu haben. Zusätzlich zu Schwacke wäre dann noch Zustandsbeurteilung etc. gekommen.

Zustand ist egal beim Kauf nach Leasing, der wird nicht begutachtet, nur der Marktwert, deswegen ja meine Frage.

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Das wird einfach: Basis Deiner Leasingrate ist ein Restwert, der im Leasingvertrag normalerweise ausgewiesen wird. Der ist bei Ablöse zu zahlen. Den kannst Du im Vorfeld über die Höhe der Raten steuern. Schwacke spielt dann keine Rolle mehr. Das ist das Restrisiko von Dir.

ALD hat gesagt es gilt der aktuelle Marktwert zu dem Zeitpunkt. Und da ist halt die Frage wie wird der ermittelt?

Mit der Glaskugel - und das meine ich nicht böse. Wenn Du den Wagen übernehmen möchtest ist doch für Deine Kalkulation entscheidend, wie hoch die Gesamtkosten sind. Und genau das gibt Dir ALD nicht. Darum aus meiner Sicht für Dein Vorhaben nicht geeignet.

Wieso, ich muss nur wissen wie es ermittelt wird, ich weiß nicht welche Gesamtkosten du meinst, der dann aktuelle Marktwert ist entscheidend?

Wenn der Leasingvertrag ausläuft und nicht im Vorhinein ein Kaufpreis für eine anschließende Übernahme und die Einräumung eines Vorkaufsrechts festgelegt wurde, ist der Verkäufer völlig frei in seiner Kalulation und auch in der Wahl seines Käufers. Das hat mit dem Restwert, der für die Leasingkalkulation zugrunde gelegt wurde, oftmals nichts zu tun. Man muss sich nur mal die Gebrauchten bei Polestar angucken, die lange Zeit fast zum Neupreis angeboten wurden.

Das hat aber nichts damit zu tun WIE der Preis festgelegt wird.

[quote=„Pole2022, post:58, topic:17028“]
völlig frei in seiner Kalulation
[/quote] :man_shrugging: Der wird nach betriebswirtschaftlichen Erwägungen festgelegt.

Wenn es dazu keine konkreten Angaben im Leasingvertrag hat, kann der Verkäufer machen was er will. Würfeln, Glaskugel, Schwacke… alles was du Dir ausdenken kannst. Ich weiß, dass Du das nicht hören willst, aber da gibt es leider nicht mehr zu sagen.