Schilderrätsel

Was sagt mir dieser Schilderwald?
Er steht auf einem gr. Parkplatz mit einer Ladesäule.
Wie habe ich mich zu verhalten wenn ich mich auf einen normalen Parkplatz stelle?
Die Schilder stehen nicht in der Nähe der Ladesäule!

Ich würde es so interpretieren, dass Du zu den angegeben Zeiten 4h mit Parkscheibe stehen darfst und keinen Parkschein brauchst. Zu den anderen Zeiten darf jeder beliebig stehen.

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Bei uns steht am Parkschein-Automat dann nochmal ein Hinweis, zB „Autos mit E-Kennzeichen dürfen 4h kostenlos parken mit Parkscheibe“

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Habe beim Ordnungsamt angerufen!
Es ist so wie Ihr sagt.
E Fahrzeuge parken dort, mit Parkscheibe, 4 Stunden kostenlos.
Man bedankte sich für den Hinweis und würde es an die zuständige Stelle weitergeben.
Auch räumte man dort ein, dass die jetzige Angabe zu Mißdeutungen führen können!

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Insbesondere, weil ganz oben noch ein ‚P‘ fehlt, dass dann durch die Zusatzschilder drunter erst qualifiziert wird.

Da bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich dies nicht mit aufgenommen habe :pensive:

Auf jeden Fall: Ohne Worte, da kann man ja nur kapitulieren!

Auf diese Interpretation wäre ich nicht gekommen.
Laut ADAC sollen solche Schilderwälder von unten nach oben gelesen werden. Das untere Zusatzzeichen bezieht sich immer auf das darüber liegende :upside_down_face:
Das ist doch eine wirklich idiotische Beschilderung.

Richtig. Deshalb von oben nach unten.

Von unten nach oben würde da stehen: Jeder darf mit parkscheibe 4 Stunden stehen. Elektroautos allerdings nur mit Parkschein, den sie allerdings nur zu den angegebenen Zeiten brauchen.

Und dann würde auch noch das P drunter fehlen :wink:

Es ist ein Unterschied, ob es sich um unabhängige Verkehrszeichen, oder um Zusatzzeichen zu einem Verkehrszeichen handelt.

Augen auf im Straßenverkehr: Bedeutung der Verkehrszeichen.

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Ich hätte da ein Rätsel aus Tübingen, welches aus keiner Richtung zu verstehen ist :clown_face:

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Und bei 3 Zusatzzeichen wird es dann so richtig spannend. Da gibt es dann reichlich Möglichkeiten.
Egal, je nach Sichtweise, von unten nach oben oder umgekehrt. Eins ist jedoch sicher. Der Einzige, der die Bedeutung kennt, ist derjenige, der sich die Kombination ausgedacht hat.
Der sitzt am Schreibtisch und rätselt nicht auf einem Parkplatz.
So etwas ist Quatsch.

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Für Fußgänger ist ist doch klar und Radfahrer scheren sich eh nicht um Verkehrsregeln :joy:

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Da haben die vergessen, dass rechte Schild abzuhängen. Die beiden linken Schilder sind ja nur temporär, dass rechte fest verankert. Aber dennoch,… Deutschland, Du und Dein Schilderwald!

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Steile Behauptung, die durch Post #2 widerlegt wird.

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…oder, Du rufst halt beim Ordnungsamt an.
Wenn Du genug Leute fragt, findest Du sicher auch richtige Antworten.
Reine Statistik. Aber die richtige Antwort kann ich bei so etwas nie mit Sicherheit geben.
Das sollte eigentlich eindeutig sein.
Ach ja, was nun ein Zusatzzeichen ist, und was ein Verkehrszeichen.
Habe ich leider nicht parat. Und die Liste liegt auch nicht in meinem Handschuhfach :innocent: :grinning:

Auch wenn du nicht dort anrufst, ist der, der sich die Kombination ausgedacht hat, nicht der Einzige, der die Bedeutung versteht :nerd_face:

Du musst halt nur die richtigen Leute fragen, die das Prinzip verstanden und in der Fahrschule aufgepasst haben :man_shrugging:t2:

Um eine allumfassende Aussage (alle/keiner) zu widerlegen, reicht ein Gegenbeispiel. Da braucht es keine Statistik :stuck_out_tongue_winking_eye:

Es wird nicht uneindeutig, nur weil du die nicht die richtige Antwort kennst.

Auch den Unterschied zwischen Verkehrs - und deren Zusatzzeichen lernt man in der Fahrschule. Daür braucht es auch keine Liste: Zusatzzeichen sind weiß, schwarz umrandet mit schwarzer Schrift und Symbolen und hängen idR unter Verkehrszeichen. Die sind groß, bunt und rund, drei- oder achteckig.

§ 39 (3) StVO:
"Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.“

Danke für die Belehrung.
Ich halte es da mit dem ADAC.
Er würde die Beschilderungen ja nicht kritisieren, wenn sie immer so eindeutig wären, wie Du sie erklärst.
Egal, es gibt immer etwas schlimmeres.
Bin gerade in Rom :rofl:
Aber ohne Polestar…

das ist die Schildermafia

viele Schilder viel Geld

ich würde an jeden Schild einen Beamten stellen, der einem das erklärt.

den Strafzettel in den Papierkorb

Als jemand der sich da etwas auskennt - auch das P drüber vorhanden ist, ist die Beschilderung nicht ganz korrekt. Wie schon von anderen geschrieben beziehen sich Zusatzzeichen auf das Zeichen oder Zusatzzeichen darüber. Daher fehlt auf dem dritten Zusatzzeichen das Wort „frei“ - Elektrofahrzeuge sollen von der Parkscheinpflicht befreit weden- so wie es ist würde die Parkschein Pflicht nur für Elektrofahrzeug gelten und die Parkscheibe wäre eine widersprüchliche Beschilderung .

Jetzt stelle man sich vor, es wären noch Bewohner mit Parkausweis und Carsharingfahrzeuge befreit? Wie beschildert man das. Einfache Antwort: nur die Bewohner müssen auf das Schild. Elektrofahrzeuge und Carsharingfahrzeuge können auch mit Angabe am Automaten allein von der Parkscheinpflicht befreit sein. Das wurde glaube ich in Hamburg schon so gehandhabt bevor es zulässig war.

Eine weitere Frage zu dieser Beschilderung: angenommen ich parke mit einem Elektrofahrzeug 5 h. Muss ich dann auch 5 Stunden bezahlen (nach Beschilderung ja) oder sind die ersten 4h frei.

Mich würde hier mal die Parkgebührenordnung / - satzung interessieren. Wo ist das aufgenommen?
Evtl. Ist ja auch die Höchstparkdauer mit Parkschein 4 h - dann stellt sich die Frage nicht.

Mir war es am Ende zu anstrengend, aber man kann wohl mehr falsch als richtig machen:
http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Ladestationen.htm

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